Frauenprojektförderungen

Hinweis

Förderungsaufruf 2024

Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Frauenprojektförderung 2024 zum Thema "Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen"

Das Bundeskanzleramt, Frauensektion startet einen Förderungsaufruf mit einem Gesamtförderungsvolumen von 2 Millionen Euro. Einreichungen sind ab sofort bis 10. Mai 2024, 14:00 Uhr, möglich. Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich entsprechend den im Aufrufdokument formulierten Zielen und vorgegebenen Zielgruppen und förderbare inhaltliche Schwerpunktsetzungen, die im Zeitraum von 1. September 2024 bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden.

Zum Förderungsaufruf 2024/2025

Förderwürdige Zielsetzungen

Zur Forcierung der umfassenden Gleichstellung, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt werden mit den frauenspezifischen Förderungen folgende Zielsetzungen verfolgt, die auch zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere Ziel 5 zur Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, in Österreich beitragen:

  • Förderung von Rahmenbedingungen, die den Abbau von Benachteiligungen von Frauen durch ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Beratungsangebot ermöglichen. Dazu gehören die Chancengleichheit und Wahlfreiheit für Frauen und Mädchen für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung, die Integration von Frauen in das Berufsleben unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere sowie die Stärkung der Eigeninitiative der Frauen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
  • Gewährleistung eines engmaschigen Netzes an Hilfsangeboten, um die Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen sicherzustellen.
  • Forcierung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen durch die fortlaufende Entwicklung des Bewusstseins für Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von Benachteiligungen.

Förderbare Maßnahmen

Förderbar sind im speziellen anteilige Kosten für folgende Maßnahmen:

  • Beratung für Frauen und Mädchen bei sozialen, psychischen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Problemen;
  • Beratung und Unterstützung beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
  • Beratung und Unterstützung hinsichtlich frauenspezifischer Bildung und Qualifikation, insbesondere zu neuen Technologien, beruflicher Neuorientierung sowie Fort- und Weiterbildung (Hinweis: Persönliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind ausgenommen);
  • Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen;
  • Projekte zur Enttabuisierung der Thematik "Gewalt";
  • Präventionsarbeit im Gewaltschutzbereich;
  • Projekte gegen Frauenarmut;
  • Projekte zur Integration von Frauen mit besonderen Bedürfnissen und Anliegen;
  • Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung.

Kontakt

Bundeskanzleramt
Abteilung III/2
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Telefon: +43 1 531 15-632 421
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bka.gv.at

Gesetzliche Grundlagen

Formulare

Bitte beachten Sie, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, die mit den folgenden aktuellen Formularen gestellt werden. Diese müssen vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt sein. Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie auch zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.

Hier können Sie Ihren Antrag auf Frauenprojektförderung online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Frauenberatungs- und sonstige Frauenprojekte.

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Sie können Ihren Antrag auf Frauenberatungs- und Frauenprojektförderung auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:

Für den Antrag auf Förderung frauenspezifischer Vorhaben (Aktivitäten) sind das signierte Antragsformular und die Formulare "Finanzplan/Abrechnung" sowie gegebenenfalls "standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung" mit allen weiteren Anlagen vollständig dem Fördergeber zu übermitteln.

Zur Nutzung des PDF-Formulars ist Adobe Acrobat Reader ab Version 9.0 oder höher erforderlich.

Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen und deren Außenstellen

Verfahren und wichtige Fristen

Für Kalenderjahresförderungen (Förderzeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember) sind die entsprechenden Förderungsansuchen (samt dazu gehörenden Unterlagen) bis spätestens 31. Oktober des vorangehenden Kalenderjahres einzubringen.

Förderungsansuchen für Nicht-Kalenderjahresförderungen sind mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn einzubringen.

Bitte beachten Sie, dass Projektanträge, die sich noch auf das laufende Kalenderjahr beziehen, bis spätestens 31. August des betreffenden Kalenderjahres einzubringen sind.

Um Vergabeverfahren zu verkürzen und zeitraubende E-Mail- und Telefonanfragen zu vermeiden, berücksichtigen Sie bitte, dass nur formale Förderansuchen, versehen mit der rechtsgültigen Unterschrift und mit den vollständigen erforderlichen Anlagen, bearbeitet werden können.

Tätigkeitsberichte und Abrechnungen

Bitte übermitteln Sie fristgerecht zum Abrechnungstermin den Tätigkeitsbericht per Mail an foerderkontrolle10@bka.gv.at im Original allfällige Belegexemplare, wie Publikationen, Einladungen etc., sowie die ordnungsgemäße Abrechnung unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a -  Förderungskontrolle UG 10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien.

Hinweis für Frauenberatungseinrichtungen:

Frauenservicestellen, Notrufe sowie Frauen- und/oder Mädchenberatungseinrichtungen sind entsprechend der Ihnen übermittelten Fördermitteilung verpflichtet, ihren Tätigkeitsnachweis in standardisierter Form an Hand des Tätigkeitsberichts-Formulars (TBF) zu erbringen.

Über das Förderjahr 2017 erfolgt die Berichtslegung erstmals an Hand eines Online Formulars. Die Einladung mit allen erforderlichen Informationen wird an jede Frauenberatungseinrichtung per E-Mail geschickt.

Kontakt

Auskunft zum Tätigkeitsberichts-Formular:
Mag.a Beatrice Höflich
Telefon: +43 1 531 15-632 421
E-Mail: beatrice.hoeflich@bka.gv.at

Geförderte Beratungseinrichtungen

Kontaktinformationen von Frauenservicestellen, Notrufeinrichtungen sowie von Frauen- und Mädchenberatungen in Österreich