Frauenprojektförderungen
Hinweis
Information zum aktuellen Förderungsaufruf
Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Frauenprojektförderung 2023 zum Thema "Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen in herausfordernden Zeiten mit Fokus auf Frauen in der Altersgruppe 60+ und unter Berücksichtigung ländlicher Regionen".
Das Bundeskanzleramt, Frauensektion startet einen Förderungsaufruf für die genannten Maßnahmen mit einem Gesamtförderungsvolumen von 1 Million Euro. Die Einreichfrist endete am 10. Mai 2023. Die Auswahl der Projekte wird im BKA mittels einer Auswahlkommission durchgeführt. Alle Förderungswerbenden werden zum frühestem möglichen Zeitpunkt über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert. Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum von 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2024 umgesetzt werden.
Informationen zu vergangenen Förderaufrufen
- Zur Nachlese: 2 Millionen Euro für Projekte zur Stärkung von Mädchen und Frauen in der digitalen Welt und Diversifizierung ihrer Ausbildungswege und Berufswahl mit Fokus auf Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik
- Zur Nachlese: 1,6 Millionen Euro für Projekte gegen Gewalt an Frauen und Mädchen mit einem Fokus auf kulturell bedingte Gewalt, sexuelle Gewalt und zum Schutz vor und in akuten Gefährdungssituationen (insbesondere im Rahmen von häuslicher Gewalt) (Förderaufruf 2021)
- Zur Nachlese: 1,6 Millionen Euro für Projekte in den Bereichen MINT und Finanzkompetenzen
- Zur Nachlese: 1,25 Millionen Euro für Projekte gegen Gewalt an Frauen: 14 Projekte ausgewählt (Förderaufruf 2020)
Förderwürdige Zielsetzungen
Zur Forcierung der umfassenden Gleichstellung, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt werden mit den frauenspezifischen Förderungen folgende Zielsetzungen verfolgt, die auch zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere Ziel 5 zur Gleichstellung der Geschlechter und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen, in Österreich beitragen:
- Förderung von Rahmenbedingungen, die den Abbau von Benachteiligungen von Frauen durch ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges Beratungsangebot ermöglichen. Dazu gehören die Chancengleichheit und Wahlfreiheit für Frauen und Mädchen für eine eigenverantwortliche und selbstbestimmte Lebensführung, die Integration von Frauen in das Berufsleben unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere sowie die Stärkung der Eigeninitiative der Frauen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
- Gewährleistung eines engmaschigen Netzes an Hilfsangeboten, um die Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen sicherzustellen.
- Forcierung der gesellschaftlichen, rechtlichen und ökonomischen Gleichstellung von Frauen durch die fortlaufende Entwicklung des Bewusstseins für Geschlechtergerechtigkeit und den Abbau von Benachteiligungen.
Förderbare Maßnahmen
Förderbar sind im speziellen anteilige Kosten für folgende Maßnahmen:
- Beratung für Frauen und Mädchen bei sozialen, psychischen, gesundheitlichen, rechtlichen und ökonomischen Problemen;
- Beratung und Unterstützung beim beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg unter besonderer Berücksichtigung der Schließung der Lohn- und Gehaltsschere;
- Beratung und Unterstützung hinsichtlich frauenspezifischer Bildung und Qualifikation, insbesondere zu neuen Technologien, beruflicher Neuorientierung sowie Fort- und Weiterbildung (Hinweis: Persönliche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind ausgenommen);
- Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen;
- Projekte zur Enttabuisierung der Thematik "Gewalt";
- Präventionsarbeit im Gewaltschutzbereich;
- Projekte gegen Frauenarmut;
- Projekte zur Integration von Frauen mit besonderen Bedürfnissen und Anliegen;
- Bewusstseinsbildende und praxisbezogene Projekte zur Gleichstellung.
Kontakt
Bundeskanzleramt
Abteilung III/2
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Telefon: +43 1 531 15-632 421
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bka.gv.at
Gesetzliche Grundlage
Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Formulare
Bitte beachten Sie, dass nur Anträge berücksichtigt werden können, die mit den folgenden aktuellen Formularen gestellt werden. Diese müssen vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterfertigt sein. Mit Ihrer rechtsgültigen Unterfertigung willigen Sie auch zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein.
Hier können Sie Ihren Antrag auf Frauenprojektförderung online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Frauenberatungs- und sonstige Frauenprojekte
Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
- wenn der Online-Antrag von einer NGO/NPO beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen gestellt wird, Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal)
- wenn der Online-Antrag von einer Privatperson gestellt wird, Anmeldung mit Handy-Signatur, Bürgerkarte oder Finanz Online-Kennung erforderlich.
Sie benötigen zum elektronischen Signieren eine aktivierte Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion). Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis
Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.
Sie können Ihren Antrag auf Frauenberatungs- und Frauenprojektförderung auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen:
Für den Antrag auf Förderung frauenspezifischer Vorhaben (Aktivitäten) sind das signierte Antragsformular und die Formulare "Finanzplan/Abrechnung" sowie gegebenenfalls "standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung" mit allen weiteren Anlagen vollständig dem Fördergeber zu übermitteln.
- Antragsformular (PDF, 541 KB)
- Formular Finanzplan/Abrechnung (Excel, 159 KB)
Achtung: das Formular besteht aus 4 Tabellenblättern, die vollständig auszufüllen sind. - Formular Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung (Word, 117 KB)
wenn um Finanzierung von Personalkosten angesucht wird. - Allgemeinen Förderungsbedingungen des Bundeskanzleramtes (März 2023) (PDF, 125 KB)
Zur Nutzung des PDF-Formulars ist Adobe Acrobat Reader ab Version 9.0 oder höher erforderlich.
Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen und deren Außenstellen
- Kriterien für die Anerkennung von Frauenservicestellen (PDF, 67 KB)
Diese Kriterien gelten für Frauenberatungseinrichtungen, die ab 1. Jänner 2008 als Frauenservicestellen neu anerkannt werden. - Kriterien für die Anerkennung von Außenstellen von Frauenservicestellen (PDF, 68 KB)
Diese Kriterien gelten für Außenstellen von anerkannten Frauenservicestellen, die ab 1. Jänner 2012 als Außenstellen von Frauenservicestellen neu anerkannt werden.
Verfahren und wichtige Fristen
Für Kalenderjahresförderungen (Förderzeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember) sind die entsprechenden Förderungsansuchen (samt dazu gehörenden Unterlagen) bis spätestens 31. Oktober des vorangehenden Kalenderjahres einzubringen.
Förderungsansuchen für Nicht-Kalenderjahresförderungen sind mindestens 8 Wochen vor Projektbeginn einzubringen.
Bitte beachten Sie, dass Projektanträge, die sich noch auf das laufende Kalenderjahr beziehen, bis spätestens 31. August des betreffenden Kalenderjahres einzubringen sind.
Um Vergabeverfahren zu verkürzen und zeitraubende E-Mail- und Telefonanfragen zu vermeiden, berücksichtigen Sie bitte, dass nur formale Förderansuchen, versehen mit der rechtsgültigen Unterschrift und mit den vollständigen erforderlichen Anlagen, bearbeitet werden können.
Tätigkeitsberichte und Abrechnungen
Bitte übermitteln Sie fristgerecht zum Abrechnungstermin den Tätigkeitsbericht per Mail an foerderkontrolle10@bka.gv.at im Original allfällige Belegexemplare, wie Publikationen, Einladungen etc., sowie die ordnungsgemäße Abrechnung unter Verwendung des Formulars "Belegaufstellung" an das Bundeskanzleramt, Referat I/17/a - Förderungskontrolle UG 10, Ballhausplatz 2, 1010 Wien.
Hinweis für Frauenberatungseinrichtungen:
Frauenservicestellen, Notrufe sowie Frauen- und/oder Mädchenberatungseinrichtungen sind entsprechend der Ihnen übermittelten Fördermitteilung verpflichtet, ihren Tätigkeitsnachweis in standardisierter Form an Hand des Tätigkeitsberichts-Formulars (TBF) zu erbringen.
Über das Förderjahr 2017 erfolgt die Berichtslegung erstmals an Hand eines Online Formulars. Die Einladung mit allen erforderlichen Informationen wird an jede Frauenberatungseinrichtung per E-Mail geschickt.
Kontakt
Auskunft zum Tätigkeitsberichts-Formular:
Mag.a Beatrice Höflich
Telefon: +43 1 531 15-632 421
E-Mail: beatrice.hoeflich@bka.gv.at