Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen

Am 11. Mai 2011 wurde das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" von 13 Staaten, unter anderem auch von Österreich, in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel "Istanbul-Konvention".

Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa. Daher sind Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, zur Umsetzung verpflichtet.

Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013. Am 1. August 2014 trat sie in Kraft. Details zur Vorgeschichte der Konvention können in den Erläuterungen zur Konvention nachgelesen werden:

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie Erläuterungen (2011) (PDF, 1 MB)

Im Sommer 2015 kam Österreich der Verpflichtung zur Einrichtung einer offiziellen Koordinierungsstelle nach (Art. 10 Istanbul-Konvention) und installierte die Nationale Koordinierungsstelle "Gewalt gegen Frauen": 

Webseite der Österreichischen Nationalen Koordinierungsstelle der Istanbul-Konvention "Gewalt gegen Frauen"

Österreich bekennt sich zur bestmöglichen Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Wesentliche Inhalte

Die Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen inklusive traditionsbedingte Gewaltformen wie FGM und Zwangsheirat sowie häusliche Gewalt mit besonderem Augenmerk auf deren geschlechtsspezifische Komponente. Darüber hinaus werden die Vertragsstaaten ermutigt, die Regelungen auch auf andere Opfer (Männer, Kinder) anzuwenden.

Strukturelle Gewalt – die geringeren Perspektiven von Frauen in einem System von ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen – wird als Hauptursache von geschlechtsspezifischer Gewalt erkannt. Die Konvention fordert daher als wichtige Voraussetzung für den effektiven Schutz vor individueller Gewalt, die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft.

Die Istanbul-Konvention wird oftmals als "Goldstandard" in der Gewaltpräventionsarbeit und beim Kampf gegen Gewalt an Frauen angesehen. Das Abkommen enthält dementsprechend weitreichende Verpflichtungen zur Gewaltprävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Vorgaben betreffen unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Schaffung adäquater Hilfseinrichtungen, die strafgerichtliche Verfolgung von Gewalthandlungen und die Unterstützung von Opfern im Strafprozess.

Prüfung der Umsetzung

Ein Komitee von internationalen Expertinnen und Experten, kurz GREVIO (Group of Experts on action against violence against women and domestic violence) genannt, überprüft die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten und spricht Schlussfolgerungen aus.

Auf Basis dieser Schlussfolgerungen kann das Vertragsstaatenkomitee – das sich aus Vertreterinnen und Vertretern jener Staaten zusammensetzt, die die Konvention bereits ratifiziert haben – Empfehlungen an den geprüften Staat aussprechen und für deren Umsetzung eine Frist festlegen.

Staatenprüfung

Österreich wurde – gemeinsam mit Monaco – als erstes Land einer Staatenprüfung (Basisevaluierung) unterzogen. Diese erstreckte sich von März 2016 bis Jänner 2018 und endete mit Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees an Österreich. 
Über die Umsetzung dieser Empfehlungen legte Österreich dem Europarat Anfang März 2021 einen Umsetzungsbericht vor. Im Dezember 2021 folgten erneut 4 Empfehlungen an Österreich. Den Umsetzungsbericht zu diesen Empfehlungen übermittelte Österreich im Dezember 2023 an den Europarat. Mit dieser Berichtslegung schloss Österreich die erste Staatenprüfung ab.

Anfang 2023 startete GREVIO eine zweite Evaluierungsrunde mit dem Titel "Building trust by delivering support, protection and justice". Diese zweite Staatenprüfung (thematische Evaluierung) konzentriert sich auf die Umsetzung von ausgewählten Artikeln der Istanbul-Konvention. Österreich übermittelte im Juni 2023 den entsprechenden Umsetzungsbericht (= 2. Staatenbericht) an den Europarat. Im Oktober 2023 folgte ein Staatenbesuch durch eine GREVIO-Expertinnen- und Expertendelegation in Österreich.  Anhand der gesammelten Informationen erstellte GREVIO einen umfassenden Evaluierungsbericht, zu dem Österreich Stellung bezog. Der GREVIO-Bericht sowie die Stellungnahme Österreichs wurden im September 2024 veröffentlicht.

Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen

Thematische Evaluierungsrunde (ab 2023)

Basisevaluierung (2016 – 2023)

Weitere Informationen zu den Staatenprüfungen sowie zu den Aufgaben der Nationalen Koordinierungsstelle finden Sie auf der Webseite der Nationalen Koordinierungsstelle der Istanbul-Konvention "Gewalt gegen Frauen".