Istanbul Konvention Gewalt gegen Frauen
Am 11. Mai 2011 wurde das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" von 13 Staaten, unter anderem auch Österreich, in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel "Istanbul Konvention".
Mit der Konvention gibt es erstmals in Europa ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen. Für Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, ist sie rechtlich verbindlich und umzusetzen.
Österreich ratifizierte die Konvention bereits am 14. November 2013, am 1. August 2014 trat sie in Kraft. Details zur Vorgeschichte der Konvention können in den Erläuterungen zur Konvention nachgelesen werden.
- Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie Erläuterungen (2011) (PDF, 1 MB)
- Website der Österreichischen Nationalen Koordinierungsstelle "Schutz von Frauen vor Gewalt"
Wesentliche Inhalte
Die Konvention enthält weitreichende Verpflichtungen zur Prävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Vorgaben betreffen unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Schaffung adäquater Hilfseinrichtungen, die strafgerichtliche Verfolgung von Gewalthandlungen und die Unterstützung von Opfern im Strafprozess.
Die Regelungen umfassen alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen, also körperliche, psychische und sexuelle Gewalt – ebenso wie alle Erscheinungsbilder, wie zum Beispiel häusliche Gewalt, Stalking, Zwangsverheiratung und weibliche Genitalverstümmelung.
Einen besonderen Fokus legt die Konvention auf den Bereich häusliche Gewalt und fordert auf, die zum Schutz vor häuslicher Gewalt enthaltenen Verpflichtungen auch auf Kinder und Männer anzuwenden.
Strukturelle Gewalt – die geringeren Chancen von Frauen in einem System von ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen – wird als Hauptursache von geschlechtsspezifischer Gewalt erkannt. Die Konvention fordert daher auch die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen in der Gesellschaft – als wichtige Voraussetzung für den effektiven Schutz vor individueller Gewalt.
Prüfung der Umsetzung
Ein Komitee von internationalen Expertinnen und Experten, kurz GREVIO (Group of Experts on action against violence against women and domestic violence) genannt, überprüft die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten und spricht Schlussfolgerungen aus.
Auf Basis dieser Schlussfolgerungen kann das Vertragsstaatenkomitee – das sich aus jenen Staaten zusammensetzt, die die Konvention bereits ratifiziert haben – Empfehlungen an den geprüften Staat aussprechen und für deren Umsetzung eine Frist festlegen.
1st General Report on GREVIO‘s Activities - June 2015 to May 2019, April 2020 (PDF, 5 MB)
Staatenberichte
Österreich wurde – gemeinsam mit Monaco – als erstes Land einer sogenannten Basisevaluierung unterzogen. Diese erste Staatenprüfung erstreckte sich von März 2016 bis Jänner 2018 und endete mit Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees an Österreich.
Über die Umsetzung dieser Empfehlungen legte Österreich dem Europarat Anfang März 2021 einen Umsetzungsbericht vor.
Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen in Deutsch:
- Staatenbericht Österreich an GREVIO, August 2016 (PDF, 1 MB)
- Stellungnahme Österreichs zum GREVIO-Berichtsentwurf, August 2017 (PDF, 281 KB)
- GREVIO-Endberichtbericht samt Schlussfolgerungen, September 2017 (PDF, 791 KB)
- Empfehlungen Vertragsstaatenkomitee an Österreich, Jänner 2018 (PDF, 61 KB)
- Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees, März 2021 (PDF, 618 KB)
Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen in Englisch:
- Staatenbericht Österreich an GREVIO, August 2016 (Englisch) (PDF, 1 MB)
- Stellungnahme Österreichs zum GREVIO-Berichtsentwurf, August 2017 (Englisch) (PDF, 263 KB)
- GREVIO-Endbericht samt Schlussfolgerungen, September 2017 (Englisch) (PDF, 5 MB)
- Empfehlungen Vertragsstaatenkomitee an Österreich, Jänner 2018 (Englisch) (PDF, 93 KB)
- Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees, März 2021 (Englisch) (PDF, 615 KB)
Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen barrierefrei:
- 1. Staatenbericht Österreich an GREVIO August 2016, barrierefrei (PDF, 2 MB)
- Stellungnahme Österreich zum GREVIO-Berichtentwurf, August 2017, barrierefrei (Englisch) (PDF, 576 KB)
- GREVIO-Endbericht samt Schlussfolgerungen, September 2017, barrierefrei (PDF, 778 KB)
- GREVIO-Endbericht samt Schlussfolgerungen, September 2017, barrierefrei (Englisch) (PDF, 1 MB)
- Empfehlungen Vertragsstaatenkomitee an Österreich, Jänner 2018, barrierefrei (PDF, 108 KB)
- Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees, März 2021, barrierefrei (PDF, 221 KB)
- Umsetzungsbericht zu den Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees, März 2021, (Englisch), barrierefrei (PDF, 222 KB)