Istanbul-Konvention Gewalt gegen Frauen

Am 11. Mai 2011 wurde das "Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" von 13 Staaten, unter anderem auch Österreich, in Istanbul unterzeichnet – und trägt daher den Kurztitel "Istanbul-Konvention".

Die Konvention ist das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument zur umfassenden Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa. Daher sind Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, zur Umsetzung verpflichtet.

Österreich ratifizierte die Konvention am 14. November 2013, am 1. August 2014 trat sie in Kraft. Details zur Vorgeschichte der Konvention können in den Erläuterungen zur Konvention nachgelesen werden:

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie Erläuterungen (2011) (PDF, 1 MB)

Im Sommer 2015 kam Österreich der Verpflichtung zur Einrichtung einer offiziellen Koordinierungsstelle nach (Art. 10 Istanbul-Konvention) und installierte die "Nationale Koordinierungsstelle – Schutz von Frauen vor Gewalt": 

Website der Österreichischen Nationalen Koordinierungsstelle "Schutz von Frauen vor Gewalt"

Österreich bekennt sich zur bestmöglichen Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Wesentliche Inhalte

Die Konvention umfasst alle Formen von Gewalt gegen Frauen inklusive traditionsbedingte Gewaltformen wie FGM und Zwangsheirat sowie häusliche Gewalt mit besonderem Augenmerk auf deren geschlechtsspezifische Komponente. Darüber hinaus werden Vertragsstaaten ermutigt, die Regelungen bezüglich häuslicher Gewalt auch auf andere Opfer (Männer, Kinder) anzuwenden.

Strukturelle Gewalt – die geringeren Perspektiven von Frauen in einem System von ungleichen gesellschaftlichen Machtverhältnissen zwischen Männern und Frauen – wird als Hauptursache von geschlechtsspezifischer Gewalt erkannt. Die Konvention fordert daher als wichtige Voraussetzung für den effektiven Schutz vor individueller Gewalt die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft.

Die Istanbul-Konvention wird oftmals als "Goldstandard" in der Gewaltprävention und dem Kampf gegen Gewalt an Frauen angesehen. Das Abkommen enthält dementsprechend weitreichende Verpflichtungen zur Gewaltprävention, zum Schutz von Opfern und zur wirksamen Strafverfolgung. Die Vorgaben betreffen unter anderem Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung, die Schaffung adäquater Hilfseinrichtungen, die strafgerichtliche Verfolgung von Gewalthandlungen und die Unterstützung von Opfern im Strafprozess.

Prüfung der Umsetzung

Ein Komitee von internationalen Expertinnen und Experten, kurz GREVIO (Group of Experts on action against violence against women and domestic violence) genannt, überprüft die Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten und spricht Schlussfolgerungen aus.

Auf Basis dieser Schlussfolgerungen kann das Vertragsstaatenkomitee – das sich aus jenen Staaten zusammensetzt, die die Konvention bereits ratifiziert haben – Empfehlungen an den geprüften Staat aussprechen und für deren Umsetzung eine Frist festlegen.

1st General Report on GREVIO‘s Activities - June 2015 to May 2019, April 2020 (PDF, 5 MB)

Staatenberichte

Österreich wurde – gemeinsam mit Monaco – als erstes Land einer Staatenprüfung (Basisevaluierung) unterzogen. Diese erstreckte sich von März 2016 bis Jänner 2018 und endete mit Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees an Österreich.

Über die Umsetzung dieser Empfehlungen legte Österreich dem Europarat Anfang März 2021 einen Umsetzungsbericht vor. Im Dezember 2021 folgten erneut vier Empfehlungen an Österreich.

Ende 2022 startete GREVIO eine zweite Evaluierungsrunde unter dem Titel "Building trust by delivering support, protection and justice". Diese zweite Staatenprüfung (thematische Evaluierung) konzentriert sich auf ausgewählte Artikel der Istanbul-Konvention und deren Umsetzung seit dem GREVIO-Bericht vom Sommer 2017. Österreich übermittelte Anfang Juni 2023 den entsprechenden Umsetzungsbericht an den Europarat.

Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen auf Deutsch:

Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen auf Englisch:

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