Jugendpolitik: Fakten und Begriffe

"Jugend" ist kein einheitlicher Begriff – weder im wissenschaftlichen Diskurs noch in der österreichischen Rechtsordnung.

In der österreichischen Rechtsordnung finden sich unterschiedliche Altersdefinitionen für Kinder und Jugendliche.

Gemäß der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen gilt als Kind jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendende Recht nicht früher eintritt. Andererseits sprechen zum Beispiel Jugendschutzgesetze von "jungen Menschen" bis zum 18. Lebensjahr.

Die Verordnung über die Abschätzung der Auswirkungen auf junge Menschen im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben definiert "Kinder" als Menschen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unter jungen Erwachsenen werden in der Verordnung alle Menschen verstanden, die zwar das achtzehnte, nicht jedoch das 30. Lebensjahr vollendet haben. Dabei lehnt sich die Verordnung an das Bundes-Jugendförderungsgesetz an.

Als Jugendliche werden gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz und Bundes-Jugendförderungsgesetz (Vollzug Bundeskanzleramt) alle jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres verstanden. Für sie hat sich auch der Begriff "junge Erwachsene" durchgesetzt.

Innerhalb dieser altersbezogenen Rahmen handelt es sich bei Jugendlichen um eine sehr heterogene Gruppe. Auch klassische Definitionen für das Erwachsenenalter, wie eigener Haushalt, fertige Ausbildung oder Einstieg in die Berufswelt sind wenig aussagekräftig, da sich diese Zeitpunkte tendenziell immer weiter nach hinten verschieben.

Politiken, Programme und Maßnahmen müssen daher darauf achten, den Kinder- und Jugendbegriff nicht nur altersmäßig, sondern zielgruppenspezifisch anzuwenden und somit auf die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse junger Menschen einzugehen.

Das Komitee für Kinder- und Jugendgesundheit (in dem das Bundeskanzleramt Mitglied ist) hat zu dieser Frage Überlegungen aus Gesundheitssicht angestellt. Diese sind veröffentlicht im 

Factsheet "Altersgrenzen überdenken! Ausdehnung der Altersdefinitionen für Kinder und Jugendliche." (PDF, 241 KB)

Infosheets

Die Infosheets bieten kompakte Informationen zu jugendpolitischen Themen

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E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at