Bundes-Jugendförderung: Kinderschutz

Fördercall 2024: Kinderschutz in Vereinen – Prävention und Intervention

Für die Abwicklung der Schwerpunktförderung gelten die Auflagen der Förderung von außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit gemäß Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG).

Ziele und mögliche Projektideen

Vereine müssen sichere Orte sein, die Präventionsarbeit im Bereich des Kinderschutzes leisten, aber auch Kindern und Jugendlichen, die Erfahrung mit sexueller Gewalt erlebt haben, Hilfestellung bieten. Vereine fungieren als wichtige Multiplikatoren, wenn es darum geht junge Menschen zu erreichen und für dieses Thema zu sensibilisieren.

Projekte können sich mit folgenden Punkten beschäftigen:

  • Weiterbildung von Mitarbeitenden im Bereich Kinderschutz
  • Ausarbeitung von Kinderschutzkonzepten
  • Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen, wie z. B. Verhaltenskodex, Einrichtung einer Anlaufstelle innerhalb des Vereins, usw.
  • Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen in der Organisation
  • Stärkung der Medienkompetenz von jungen Menschen oder Mitarbeitenden zur Erkennung von möglichen Gefahren z. B. durch Künstliche Intelligenz, Cybergrooming, usw.

Antragstellung

Förderungsanträge können bis spätestens 15. Oktober 2024 mittels Formular "Förderungsantrag von besonderen Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit" und unter Anschluss einer kurzen Projektbeschreibung eingereicht werden. Die Antragstellung ist mittels Online-Antrag oder postalisch möglich. Antragsberechtigt sind gemäß § 5 Z 3 B-JFG natürliche und juristische Personen, wenn die in § 7 B-JFG angeführten Leistungen und Zielsetzungen erreicht werden.

Zum Förderansuchen

Auswahl der Vorhaben

Durch die Einreichung eines Förderungsantrages wird weder ein Rechtsanspruch auf eine Auswahl noch auf eine Förderung im geplanten inhaltlichen und finanziellen Umfang begründet. Insbesondere können die Vorhaben nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit budgetärer Mittel gefördert werden. Die Projekte werden nach inhaltlicher und formeller Prüfung einer Auswahlkommission vorgelegt.

Für die inhaltliche Prüfung der Förderungsanträge werden folgende Kriterien herangezogen:

  • Relevanz: Übereinstimmung des Projektinhalts mit den Zielen der Förderung
  • Zielerreichung durch Projektaktivitäten: Die Projektaktivitäten müssen wirksam und nachvollziehbar geeignet sein, um die angestrebten Projektziele zu erreichen, dies muss aus dem Förderungsantrag hervorgehen.
  • Budget und Wirtschaftlichkeit: Die Kosteneffektivität, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit des Projekts wird geprüft.
  • Expertise: Die Expertise und Erfahrung der Förderungswerber in den für die Projektaktivitäten relevanten Fachgebieten
  • Nachhaltigkeit: Positive Auswirkungen des Projekts, die über die Projektdauer hinausreichen

Leitfaden Kinderschutzkonzept

Als Hilfestellung für die Erarbeitung eines eigenen Kinderschutzkonzeptes wird hier ein Leitfaden zur Verfügung gestellt. Darin enthalten sind etwa wichtige Anlaufstellen, Infoblätter, Checklisten und Arbeitsunterlagen sowie eine Handlungsanleitung zur Erstellung eines eigenen Kinderschutzkonzeptes.

Leitfaden Kinderschutzkonzept (nicht barrierefrei) (PDF, 514 KB)

Kontakt

Abteilung Jugendpolitik 
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at