Bundes-Jugendförderung: Kinderschutz

Das Bundeskanzleramt startet im Bereich der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit einen Förderaufruf für die Neugestaltung, Evaluierung und Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten.

Antragsberechtigt sind Bundes-Jugendorganisationen, die gemäß § 7 Absatz 2, 3 oder 4 Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) Basisförderung erhalten.

Für die Abwicklung der Schwerpunktförderung gelten die Auflagen der Förderung von außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit gemäß B-JFG.

Leitfaden Kinderschutzkonzept

Als Hilfestellung für die Erarbeitung eines eigenen Kinderschutzkonzeptes wird hier ein Leitfaden zur Verfügung gestellt:

Leitfaden Kinderschutzkonzept (nicht barrierefrei) (PDF, 514 KB)

Antragstellung / Antragsformulare

Der Förderungsantrag kann online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur eingebracht werden:

Förderung von besonderen Anliegen Kinder- und Jugendarbeit: Online-Antrag Jugendförderung - Besondere Anliegen

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.

Sie können Ihren Förderungsantrag ebenfalls postalisch mit rechtsgültiger händischer Unterschrift einbringen, verwenden Sie dazu bitte das untenstehende Formular:

Ansuchen von Besonderen Anliegen (Word, 60 KB)

Einreichfrist

15. Oktober 2023

Kontakt

Abteilung Jugendpolitik 
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at