Integrationsgesetz

Das Integrationsgesetz regelt die zentralen Rahmenbedingungen für die Integration von Menschen, die sich langfristig in Österreich niederlassen: Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den sozialen Frieden braucht es klare Regeln.

Letzten Endes erfordert erfolgreiche Integration, dass die Zugewanderten aktiv an diesem Prozess mitwirken, die angebotenen Integrationsmaßnahmen wahrnehmen und die Grundwerte eines europäischen demokratischen Staates kennen und respektieren.

Das Integrationsgesetz richtet sich aber nicht nur an die Zuwandernden, sondern trägt auch im Bereich der Deutschkurse und Prüfungen zur Qualitätssicherung bei: Gesetzlich vorgesehene Deutschkurse haben bundesweit einheitliche Kriterien zu erfüllen. Darüber hinaus legen das Integrationsgesetz und eine Verordnung die Rahmenbedingungen für die bundesweit einheitlichen Integrationsprüfungen fest. Für diese Integrationsprüfungen, die auch eine Voraussetzung für den Bezug von staatlichen Leistungen und für den Nachweis im Aufenthaltsverfahren darstellen, werden damit höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards gewährleistet.

Weiters trägt das Integrationsgesetz zu einer erhöhten Transparenz und einem verbesserten Datenaustausch durch die Einführung eines Integrationsmonitorings und einer Forschungskoordinationsstelle bei.

Gemeinsam mit dem Integrationsgesetz wurde vom Nationalrat im Jahr 2017 auch das Verbot der Vollverschleierung (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz) und das Verbot der Verteilung von Schriften durch radikale Gruppierungen beschlossen.

Sowohl das Integrationsgesetz als auch die Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung und die Erläuterungen stehen zum Download bereit. Darüber hinaus sind das Integrationsgesetz und die Integrationsgesetz-Durchführungsverordnung samt Anhängen auch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) abrufbar.

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