Förderung zu Kinderrechten
Förderung von Projekten zur Bewusstseinsbildung von Kindern und Erwachsenen zu Kinderrechten
Gefördert werden Projekte, die
- der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Kinderrechten dienen, insbesondere Projekte zum Gewaltverbot sowie Projekte zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung
- die Partizipation von Kindern zu Themen-, Frage- und Problemstellungen von Relevanz für die Lebenssituation von Kindern in Österreich fördern
- den Aufgaben des Kinderrechte-Boards im Sinne von § 2 der Geschäftsordnung des Kinderrechte-Boards dienen
Der Förderungsantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur unter Online-Antrag Bewusstseinsbildung zu Kinderrechten bis 30. September 2023 eingebracht werden.
Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich im Transparenzportal anzumelden. Für den Online-Antrag von einer Nichtregierungsorganisation (NGO/NPO) beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen ist die Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung im Unternehmensserviceportal).
Zum elektronischen Signieren wird eine aktivierte Handy-Signatur, ID Austria oder eine Bürgerkarte (E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion) benötigt.
Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis
Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das bedeutet, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über eine Handy-Signatur, ID Austria oder eine Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.
Weiterführende Informationen
- Besondere Bedingungen für die Bewusstseinsbildung von Kindern und Erwachsenen zu Kinderrechten (PDF, 505 KB)
- Geschäftsordnung des Kinderrechte-Boards (PDF, 451 KB)
- Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014), BGBl. II Nummer 208/2014
- Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 125 KB)
- Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt (PDF, 124 KB)
Kontakt
Abteilung VI/6 - Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at