Förderung zu Kinderrechten

Förderung von Projekten zur Bewusstseinsbildung von Kindern und Erwachsenen zu Kinderrechten

Gefördert werden

  • Veranstaltungen, Informationsformate und Informationsmaterialien zu allen oder einzelnen Kinderrechten
  • Fortbildungsveranstaltungen zu Kinderrechten, in denen die Inhalte von Kinderrechten und deren Umsetzung vermittelt werden
  • Projekte, die das Recht von Kindern auf Partizipation fördern
  • Projekte, die der Förderung einer kindgerechten und kinderfreundlichen Gesellschaft dienen
  • Projekte, die den folgenden Aufgaben des Kinderrechte-Boards, im Sinne des § 2 der Geschäftsordnung des Kinderrechte-Boards dienen:
    • Erstellung von Berichten zu kinderrechtlich relevanten Themenbereichen
    • Erarbeitung und Erstellung von Statistiken und Daten, die für die Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention in Österreich relevant sind
    • Projekte zur Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für eine kindergerechte und kinderfreundliche Gesellschaft.

Die Förderungshöhe beträgt mindestens 2.500 Euro und höchstens 50.000 Euro pro Förderungsprojekt und Jahr.

Der Förderungsantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur unter Online-Antrag Bewusstseinsbildung zu Kinderrechten bis 15. Oktober 2024 eingebracht werden.

Nähere Informationen zur Einreichung Ihres Online-Förderungsansuchens finden Sie unter Fragen und Antworten zu Online-Förderungsansuchen.

Für den Online-Antrag von einer Nichtregierungsorganisation (NGO/NPO) beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen ist die Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung im Unternehmensserviceportal).

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung VI/6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at