Förderung zu Kinderrechten

Förderung von Projekten zur Bewusstseinsbildung von Kindern und Erwachsenen zu Kinderrechten

 Gefördert werden Projekte, die

  • der Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zu Kinderrechten dienen, insbesondere Projekte zum Gewaltverbot sowie Projekte zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und sexueller Ausbeutung
  • die Partizipation von Kindern zu Themen-, Frage- und Problemstellungen von Relevanz für die Lebenssituation von Kindern in Österreich fördern
  • den Aufgaben des Kinderrechte-Boards im Sinne von § 2 der Geschäftsordnung des Kinderrechte-Boards dienen

Der Förderungsantrag kann ausschließlich online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur unter Online-Antrag Bewusstseinsbildung zu Kinderrechten bis 30. September 2023 eingebracht werden.

Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich im Transparenzportal anzumelden. Für den Online-Antrag von einer Nichtregierungsorganisation (NGO/NPO) beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen ist die Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung im Unternehmensserviceportal).

Zum elektronischen Signieren wird eine aktivierte Handy-Signatur, ID Austria oder eine Bürgerkarte (E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion) benötigt.

Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis

Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das bedeutet, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über eine Handy-Signatur, ID Austria oder eine Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung VI/6 - Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at