Auszeichnungen der Republik Österreich
Die Bundespräsidentin beziehungsweise der Bundespräsident kann auf Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise auf Antrag des sachlich zuständigen Mitgliedes der Bundesregierung
- Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich,
- das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst sowie
- das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
verleihen.
- Antragsformular für Ehrenzeichen und Berufstitel (PDF, 105 KB)
(mit Adobe Acrobat Reader elektronisch ausfüllbar) - Antragsformular auf Aberkennung für Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (PDF, 92 KB)
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Die Bundespräsidentin beziehungsweise der Bundespräsident kann auf Vorschlag eines Mitgliedes der Bundesregierung, an Personen, welche sich in der langjährigen Ausübung ihres Berufes besondere Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, Berufstitel verleihen.
- Weiterführende Informationen zu Berufstitel (oesterreich.gv.at)
- Antragsformular für Ehrenzeichen und Berufstitel (PDF, 105 KB)
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Die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler, als auch das Mitglied der Bundesregierung in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung fällt, kann das Bundes-Ehrenzeichen als Anerkennung für besondere Verdienste um die Republik Österreich oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen, welche ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht wurden, verleihen.
- Antragsformular für Bundes-Ehrenzeichen (PDF, 121 KB)
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Rechtsgrundlagen
- Ehrenzeichengesetz i.d.g.F.
- Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln
Fotos Ehrenzeichenüberreichungen
Ehrenzeichenüberreichungen im Fotoservice des Bundeskanzleramts
Ehrenzeichenbeirat
Das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich wurde Dr. Hans Globke mit Entschließung vom 24. Mai 2024 aberkannt.
Kontakt
Bundeskanzleramt, Referat I/1/a
E-Mail: auszeichnungen@bka.gv.at