Auszeichnungen
Bundesstaatliche Auszeichnungen, Auszeichnungen bei Vorliegen besonderer Verdienste um die Republik Österreich und die Schaffung von Berufstiteln
Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich
Der Bundespräsident kann über Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise eines von ihr ermächtigten Bundesministers, einer von ihr ermächtigen Bundesministerin, Personen das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verleihen.
Rechtsgrundlagen:
- Bundesgesetz vom 2. April 1952 "Über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich" BGBl. Nummer 89/1952
- Verordnung BGBl. Nummer 54/1953
Österreichisches Ehrenzeichen beziehungsweise Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst
Der Bundespräsident kann über Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise eines von ihr ermächtigten Bundesministers Personen das Österreichische Ehrenzeichen beziehungsweise Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verleihen.
Rechtsgrundlagen:
Bundes-Ehrenzeichen
Der Bundeskanzler/die Bundeskanzlerin (oder ein anderes sachlich zuständiges Mitglied der Bundesregierung) kann bei Vorliegen besonderer Verdienste um die Republik Österreich oder besondere Verdienste um das Gemeinwesen das Bundes-Ehrenzeichen verleihen.
Antragsformular für Bundes-Ehrenzeichen (Word, 57 KB)
Rechtsgrundlagen:
Berufstitel
Der Bundespräsident kann über Vorschlag der Bundesregierung beziehungsweise eines von ihr ermächtigten Mitglieds Berufstiteln schaffen.
Antragsformular für Berufstitel (Word, 16 KB)
Rechtsgrundlage:
Kontakt
Bundeskanzleramt, Abteilung I/1
E-Mail: i1@bka.gv.at