EU-Förderprogramm "Instrument für technische Unterstützung"

Technical Support Instrument (TSI)

Die Abteilung IV/3 – Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft im Bundeskanzleramt – ist seit März 2020 Nationale Koordinierungsstelle für das auf EU-Ebene eingerichtete Instrument für technische Unterstützung (Technical Support Instrument – TSI).

Das TSI ist ein EU-Programm, das den EU-Mitgliedstaaten maßgeschneidertes technisches Fachwissen für die Konzeption und Durchführung von Reformen zur Verfügung stellt sowie Unterstützung bei der Umsetzung der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne anbietet.

Unterstützt werden Reformen, die aus Eigeninitiative des Mitgliedstaates erfolgen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU stehen (die sich zum Beispiel aus den länderspezifischen Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters ergeben) oder zur Umsetzung von Unionsprioritäten und des Unionsrechts. Daraus ergibt sich ein sehr breiter Anwendungsbereich des Instruments, der unter anderem folgende Politikbereiche umfasst: Digitaler beziehungsweise ökologischer Wandel, Gesundheit und Langzeitpflege, allgemeine und berufliche Bildung, Governance und öffentliche Verwaltung, Wettbewerbsfähigkeit, Zugang zu Finanzierungen, Steuerpolitik und öffentliche Finanzverwaltung oder Arbeitsmarkt und Sozialschutz.

Förderungen aus dem TSI werden primär in Form von Beratungsleistungen vergeben (keine Zuschüsse). Darüber hinaus werden auch Studien, Schulungen, der Austausch bewährter Verfahren und andere Maßnahmen zur Umsetzung beziehungsweise zur Erreichung der Ziele genehmigter Unterstützungsanträge finanziert. Genehmigte Anträge werden vollständig finanziert – eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich.

Die Unterstützung kann direkt durch internes Fachwissen der Kommission erfolgen oder durch andere Anbieter technischer Unterstützung, die von der Europäischen Kommission ausgewählt werden.

Anspruchsberechtigt sind öffentliche Stellen in allen EU-Mitgliedstaaten, und zwar sowohl auf nationaler als auch regionaler und lokaler Ebene. Voraussetzung für den Erhalt von Unterstützung ist die Einreichung von Anträgen, die alljährlich bis zum 31. Oktober durch die Nationale Koordinierungsstelle bei der Europäischen Kommission vorzulegen sind. Die Anträge sind vom jeweiligen Mitgliedstaat nach Priorität zu reihen, die für die Europäische Kommission nicht verbindlich ist. Die Auswahl und Genehmigung von Unterstützungsanträgen erfolgt durch die Europäische Kommission. Die entsprechenden Antragsformulare können bei der Nationalen Koordinierungsstelle bezogen werden. Diese unterstützt auch bei der Antragerstellung.

Kontakt

Nationale Kontaktstelle

Bundeskanzleramt
Sektion IV: EU, Internationales und Grundsatzfragen
Abteilung IV/3: Finanzen, EU-Haushalt und Landwirtschaft
Ballhausplatz 2, 1010 Wien 

Mag.a Dr.in Andrea Itzlinger (Abteilungsleiterin) 
Telefon: +43 1 531 15-204251 
E-Mail: andrea.itzlinger@bka.gv.at

Mag. Ernst Holzinger 
Telefon: +43 1 531 15-202907
E-Mail: ernst.holzinger@bka.gv.at

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