Maßnahmen zur Einkommenstransparenz

Einkommenstransparenz ist ein wichtiger Schritt zur Einkommensgerechtigkeit. Um einschätzen zu können, ob das eigene Gehalt angemessen ist, braucht es realistische Vergleichswerte. Dabei dienen transparent nachvollziehbare Einkommen auch zu einer besseren Verhandlungsbasis für Gehaltsverhandlungen bei Berufseinstiegen, -aufstiegen oder -umstiegen. Einkommenstransparenz in den Unternehmen und der Gesellschaft trägt damit maßgeblich zum Abbau der geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede bei.

Wie kann Einkommenstransparenz erreicht werden?

  • Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten: Seit März 2011 besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Angabe des kollektivvertraglichen Mindestentgelts und der Bereitschaft zur Überbezahlung in Stelleninseraten. In der Praxis bedeutet das, dass Stelleninserate (mit wenigen Ausnahmen) eine konkrete Angabe zur Mindestbezahlung für die ausgeschriebene Stelle enthalten müssen. Durch diese Transparenz-Maßnahme soll die Position von Bewerberinnen und Bewerbern in Gehaltsverhandlungen gestärkt werden.
  • Erstellung von Einkommensberichten durch Unternehmen: Ebenfalls seit März 2011 besteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die dauernd eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beschäftigen – seit dem Jahr 2014 mehr als 150 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer – die Verpflichtung zur Erstellung eines Einkommensberichts alle 2 Jahre. Dieser Einkommensbericht muss das durchschnittliche Einkommen von allen Beschäftigten im Unternehmen in den jeweiligen Verwendungsgruppen und Verwendungsgruppenjahren darstellen. Der Bericht ist dem Betriebsrat zu übermitteln. In Betrieben ohne Betriebsrat muss der Einkommensbericht in einem Raum aufliegen, der für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich ist. Anhand des Einkommensberichts kann das Unternehmen beziehungsweise der Betriebsrat überprüfen, wie die konkrete Bezahlung von vergleichbaren und gleichen Tätigkeiten tatsächlich aussieht.
  • Unterstützende Anleitung zur Erstellung und Auswertung von Einkommensberichten: Die Sektion für Frauen und Gleichstellung hat gemeinsam mit der Arbeiterkammer Wien, der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Bundesfrauenabteilung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes eine Handreichung zur Erstellung, Analyse, Kommunikation und Setzung weiterer Gleichstellungsaktivitäten für Unternehmen und BetriebsrätInnen entwickelt: Toolbox für den good practice Einkommensbericht.

Online-Gehaltsrechner

Der Gehaltsrechner wurde gemeinsam mit den Expertinnen und Experten der Statistik Austria entwickelt und ist mit den aktuellen Daten zu Branchen und Gehältern hinterlegt. Er bietet die Möglichkeit, auf einfache Weise das in einem Sektor und einer Region übliche Durchschnittsgehalt zu berechnen. Nutzerinnen und Nutzer des Online-Gehaltsrechners erhalten nach Eingabe weniger Informationen über die Art ihrer Tätigkeit, Ausbildung und Arbeitserfahrung einen Durchschnittswert für das zu erwartende Gehalt. Damit liefert der Gehaltsrechner starke Argumente in Gehaltsverhandlungen bei Jobeinstieg oder -umstieg.

Dokumente:

Toolbox für den good practice Einkommensbericht

Im Jahr 2017 wurde im Projekt "Fairer Lohn" eine Toolbox entwickelt, die Schritt für Schritt bei der Erstellung, Analyse und weiteren Nutzung von aussagekräftigen Einkommensberichten unterstützt. Die Toolbox wurde in einer Kooperation der Frauensektion mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Arbeiterkammer, den ÖGB Frauen und den Business and Professional Women Austria grundlegend überarbeitet, um sie für Unternehmen, Personalverantwortliche, Gleichstellungs- und Diversitybeauftragte sowie BetriebsrätInnen noch besser nutzbar zu machen.

Mit der aktualisierten Toolbox für den good practice Einkommensbericht erhalten Unternehmen und BetriebsrätInnen eine Handreichung zur Erstellung, Analyse, Kommunikation und Setzung weiterer Gleichstellungsaktivitäten. Die Toolbox enthält hilfreiche und praktische Tipps zur Erstellung, Analyse und Kommunikation der Einkommensberichte und zeigt Handlungsfelder auf, in denen aus der Analyse der Einkommensberichte weitere Maßnahmen zur betrieblichen Gleichstellung gesetzt werden können. Damit werden alltägliche Fragen aus der Praxis von Unternehmen, Personalverantwortlichen oder BetriebsrätInnen zum Thema Einkommensbericht beantwortet:

  • Wie wird ein aussagekräftiger Einkommensbericht erstellt?
  • Wie wird mit bestimmten Gruppen von Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten oder mit nicht ganzjährig Beschäftigten im Einkommensbericht umgegangen?
  • Welche Gehaltsbestandteile müssen angegeben werden?
  • Wie kann unternehmensintern über den Einkommensbericht kommuniziert werden?
  • Welche weiteren Schritte können zur Erhöhung der Einkommenstransparenz und Einkommensgerechtigkeit im Unternehmen gesetzt werden?

Rechtliche Grundlagen, Tipps und Praxisbeispiele der Toolbox finden sich online auf der neu gestalteten Webseite www.einkommensbericht.gv.at. Eine handliche Druckversion zum Nachschlagen steht ebenfalls zur Verfügung.

Evaluierungsstudie "Einkommenstransparenz: Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit"

Eine Evaluierung der beiden Instrumente zur Stärkung der Einkommenstransparenz – Einkommensberichte und Gehaltsangaben in Stelleninseraten – erfolgte im Rahmen einer Studie, die im September 2015 abgeschlossen und veröffentlicht wurde. Die Studie evaluierte sowohl die Umsetzung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen im Gleichbehandlungsgesetz als auch die Auswirkungen dieser Instrumente in Bezug auf das Ziel der Erreichung von mehr Einkommenstransparenz. Dabei wurden die Sichtweisen von Arbeitnehmenden, Betriebsrätinnen, Betriebsräten und Arbeitgebenden erfasst.

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