Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt

Psychosoziale und juristische Prozessbegleitung im Strafverfahren

Prozessbegleitung ist eines der wichtigsten Rechte, die einem Opfer im Strafverfahren zusteht. Sie soll Opfer professionell auf das Verfahren und die damit verbundenen (emotionalen) Belastungen vorbereiten.

Anspruch auf Prozessbegleitung besteht – unter bestimmten Voraussetzungen – für

  • Personen, die Opfer von Gewalt oder von gefährlicher Drohung wurden oder in ihrer sexuellen Integrität (zum Beispiel durch Vergewaltigung) verletzt wurden
  • Personen, die Opfer von Stalking oder typischen Hass-im-Netz-Delikten wurden
  • Kinder, die Zeugen oder Zeuginnen von häuslicher Gewalt wurden
  • nahe Angehörige (Eltern, Ehegattin/Ehegatte, Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Kinder, Enkel, Geschwister) einer Person, die durch eine Straftat getötet wurde, sowie sonstige Angehörige (Nichte/Neffe, Cousine/Cousin), die Zeugin/Zeuge der Tat waren

In Österreich besteht die Prozessbegleitung aus 2 Bereichen:

  • Psychosoziale Prozessbegleitung: Psychosoziale Unterstützung bei der Anzeigeerstattung und gerichtlichen Einvernahmen
  • Juristische Prozessbegleitung: Rechtliche Beratung und Vertretung vor Gericht durch Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte

Psychosoziale Prozessbegleitung (auch) im Zivilverfahren

Wenn ein Zivilverfahren in Zusammenhang mit einem Strafverfahren steht (insbesondere Geltendmachung von Schadenersatz und/oder Schmerzengeld, Ehescheidungen, oder auch Obsorge- und Besuchsrechtverfahren), besteht ein Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.

Kein Anspruch besteht allerdings im Zivilverfahren auf juristische Prozessbegleitung.

Prozessbegleitung ist kostenlos und besteht für das gesamte Verfahren

Für das Opfer ist die Prozessbegleitung immer kostenlos, unabhängig davon, wie das Strafverfahren endet.

Im Falle einer Verurteilung kann der/dem Verurteilten der Ersatz der Kosten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro auferlegt werden. Wird der/die Beschuldigte freigesprochen, trägt der Staat die Kosten.

Opfer, die Anspruch auf Prozessbegleitung haben, müssen bereits beim ersten Kontakt mit der Polizei oder dem Gericht auf die Möglichkeit, Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen, aufmerksam gemacht werden.

Die Prozessbegleitung beginnt üblicherweise mit der Anzeigeerstattung, in Ausnahmefällen auch schon früher, etwa mit einer Beratung im Hinblick auf die Anzeigeerstattung.

Expertinnen der Gewaltschutzeinrichtungen bieten kostenlos psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Frauen.

Beratung und Prozessbegleitungseinrichtungen

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