K.O.-Mittel

Video zur Informationsoffensive K.O.-Mittel

Unter dem Begriff K.O.-Mittel werden Drogen subsumiert, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend und einschläfernd wirken. Eine Überdosis kann zum Tod führen. K.O.-Mittel werden Frauen und Mädchen gezielt zu jeder Tageszeit – nicht nur zur späten Stunde – in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt, um die so betäubten Opfer zu vergewaltigen.

Die K.O.-Mittel sind farb- und geruchlos, schmecken salzig bis seifig, sind jedoch in Mixgetränken kaum wahrnehmbar. Täter können Fremde, Bekannte, aber auch vermeintliche "Freunde" aus dem persönlichen Umfeld sein.

Wirkung von K.O.-Mittel

Nach der Einnahme der K.O.-Mittel werden die Opfer zunächst willenlos und leicht manipulierbar. Dann wird ihnen übel und schwindelig.

Zeichen für eine Vergiftung durch K.O.-Mittel sind:

  • Plötzlicher Schwindel und Übelkeit
  • Wahrnehmungsschwierigkeiten
  • Bewusstseinstrübung, Dämmerzustand ("Gefühl, wie in Watte gepackt")
  • Willenlosigkeit
  • Eingeschränkte Beweglichkeit bis hin zur Regungslosigkeit
  • Erinnerungslücken bis hin zur Amnesie

In diesem willenlosen Dämmerzustand – ähnlich dem eines schweren Alkoholrausches – hat der Täter Zeit, das Opfer an einen anderen Ort zu bringen, um es dort zu vergewaltigen. In weiterer Folge führen K.O.-Mittel meist zur Bewusstlosigkeit und Verlust der Erinnerung.

Opfer erwachen dann mit bruchstückhafter oder ohne Erinnerung an fremden Orten oder zu Hause, ohne zu wissen wie sie dorthin gekommen sind. Die Ungewissheit, was passiert ist und wer der Täter ist, ist für die betroffenen Frauen sehr belastend, beschämend und verunsichernd.

Wichtig: Schuld ist immer derjenige, der diese Mittel verabreicht!
Eine Anzeige ermöglicht polizeiliche Ermittlungen und den Schutz anderer Frauen vor ähnlichen Gewalthandlungen, wenn der Täter ausfindig gemacht werden kann.

Klare Anhaltspunkte für sexuelle und körperliche Übergriffe sind blaue Flecken, Unterleibsschmerzen oder Spermaspuren sowie zerrissene oder fehlende Kleidungsstücke.

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

Es gibt immer wieder Fälle, wo Täter K.O.-Mittel einsetzen. Daher hier umfassende Information zu einfachen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln in der Freizeit.

Die folgenden Tipps und Verhaltensregeln bieten keinen 100-Prozent-Schutz, können aber dazu beitragen, im Nachtleben und auf privaten Partys sicherer unterwegs zu sein:

  • Der Täterkreis kann größer sein als gedacht – Fremde, neue Bekannte aber auch vermeintliche "Freunde".
  • Das eigene Getränk nie unbeobachtet und unbeaufsichtigt stehen lassen!
  • Mit Freundinnen und Freunden vereinbaren, gegenseitig auf die Getränke aufzupassen.
  • Beim Ausgehen mit Freundinnen und Freunden, auch wieder gemeinsam nach Hause gehen.
  • Keine offenen Getränke von fremden Personen annehmen.
  • Einladungen nur annehmen, wenn der Weg des Getränkes von der Bar bis in die eigene Hand verfolgt werden kann.
  • Blind Dates oder Online-Verabredungen immer an bekannten und öffentlichen Orten vereinbaren und eine Vertrauensperson darüber informieren.
  • Dem Instinkt vertrauen! Bei unsicherem Gefühl lieber das Lokal oder die private Party verlassen.
  • Bei plötzlichem Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung sofort eine Vertrauensperson oder das Barpersonal um Hilfe bitten.
  • Im Zweifelsfall immer die Polizei (133), die Rettung (144) oder den internationalen Notruf (112) anrufen.
  • Bei K.O.-Mittel-Verdacht sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen, bevor die volle Wirkung der Substanzen einsetzt.
  • Bei Beobachtung nicht wegschauen:
    Umgehende Information an das Barpersonal oder die Polizei!
    Bei Bewusstlosigkeit der Person sofort die Rettung verständigen!
    Beeinträchtigte Person nicht alleine lassen!
    ACHTUNG: Frauen unter Einfluss von K.O.-Mitteln können auf Außenstehende wie stark Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen wirken.

Wichtig: Auch bei freiwilliger Einnahme der verbotenen Substanzen machen sich Gewalt- oder Sexualtäter strafbar!

Nachweis von K.O.-Mittel

K.O.-Mittel sind nur maximal 6 bis 12 Stunden im Urin und im Blut nachweisbar. Für eine strafrechtliche Verfolgung des Täters ist deshalb rasches Handeln erforderlich.

Daher ist es sehr wichtig, umgehend in ein Krankenhaus zu fahren oder gleich die Rettung zu alarmieren. Vorab sollte das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über den K.O.-Mittel-Verdacht informiert werden. Im Krankenhaus müssen dann Blut- und Harnproben abgenommen werden. Diese werden toxikologisch untersucht und bieten somit einen möglichen Beweis in einem Strafverfahren. Für die weitere Beweisstücksicherung ist die Aufbewahrung der getragenen Kleidungsstücke im ungewaschenen Zustand in einem sauberen Papiersack sehr wichtig.

Weiters sollten Freundinnen und Freunde, die zur selben Zeit am Tatort waren, kontaktiert und gefragt werden, ob sie Beobachtungen zu den Geschehnissen gemacht haben. Das Erstellen von Gedächtnisprotokollen dieser Zeuginnen und Zeugen, aber auch des Opfers selbst, soweit es sich erinnern kann, wird empfohlen. Diese Informationen können für die polizeiliche Ermittlungsarbeit bei Vernehmungen von großem Nutzen sein.

Informationen und Beratung

  • Polizei Notruf: 133, internationaler Notruf: 112
  • Rettung: 144
  • Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555: rund um die Uhr, anonym und kostenlos
  • Rat auf Draht: 147

Links:

Weitere Informationen: 

Schutz und Hilfe bei Gewalt – Gewaltspezifische Frauen- und Mädchenberatungsstellen, Schutzunterkünfte

Präventionsarbeit an Schulen

Sollte in Ihrer Schule Interesse bestehen, dieses und andere Themen wie Cyber-Mobbing, Sexting, Delinquenzprävention in Folge des Substanzkonsums, Zivilcourage oder Gewaltprävention durch eine Beamtin beziehungsweise einen Beamten der Kriminalprävention mit den Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern und Eltern zu behandeln, wenden Sie sich an das zuständige Landeskriminalamt / Assistenzbereich Kriminalprävention.

Nähere Informationen:

Kooperationspartner

Die Informationsoffensive K.O.-Mittel ist eine gemeinsame Initiative der Frauenministerin mit dem Bundesministerium für Inneres/Kriminalprävention.