Verfassungsdienst

Allgemeine Informationen zum Verfassungsdienst und zu dessen vielfältigen Aufgaben

Organisation

Der Verfassungsdienst ist als Sektion im Bundeskanzleramt eingerichtet. Seine innere Organisation bildet die Wirkungsbereiche der Bundesministerien, die Beziehungen des Bundes zu den Ländern sowie die Beziehungen Österreichs zur Europäischen Union ab.

Aufgaben

Legist

Dem Verfassungsdienst obliegt die legistische Vorbereitung von Gesetzen in zahlreichen wichtigen Bereichen wie insbesondere dem Bundesverfassungsrecht und dem Verwaltungsverfahrensrecht. Darüber hinaus ist der Verfassungsdienst zuständig für die Vorbereitung des Bundesministeriengesetzes.

In all diesen Bereichen erstellt der Verfassungsdienst im Auftrag des Bundeskanzleramtes Gesetzesentwürfe, die in der Regel einem öffentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen und in Folge von der Bundesregierung als Regierungsvorlage beschlossen sowie dem Parlament zugeleitet werden. In diesen Zuständigkeiten kommt dem Verfassungsdienst auch die Vertretung der Republik Österreich in Gremien europäischer und internationaler Organisationen zu.

Rechtsgutachter des Bundes

Der Verfassungsdienst übt umfangreiche Gutachtertätigkeiten aus. So werden sämtliche Gesetzes- und Verordnungsentwürfe aus anderen Bundesministerien auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungsrecht, einschließlich der Grundrechte, begutachtet.

Gleichzeitig beurteilt der Verfassungsdienst auch legistische Fragestellungen wie Rechtssprache, Rechtstechnik und formelle Gestaltung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Gesetzgebung. Ebenso werden Landesgesetzentwürfe beziehungsweise Gesetzesbeschlüsse der Landtage geprüft.

Außerdem können von allen öffentlichen Dienststellen Gutachten beim Verfassungsdienst zu Verfassungsfragen und sonst zum Wirkungsbereich des Verfassungsdienstes zählenden Rechtsfragen eingeholt werden.

Anwalt der Republik

Der Verfassungsdienst vertritt die Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof. Er vertritt die Republik Österreich in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und gemeinsam mit dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Darüber hinaus ist der Verfassungsdienst auch verantwortlich für die Koordination in den Bund-Länder-Beziehungen.

Kontakt

Bundeskanzleramt, Sektion V Verfassungsdienst
Telefon: +43 1 53 115-0
E-Mail: verfassungsdienst@bka.gv.at

Weiterführende Informationen

Links

Hinweis

Das Bundeskanzleramt übernahm mit 29. Jänner 2020 Teile der bisher im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz angesiedelten Sektion Verfassungsdienst.

Die rechtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens und die rechtlichen Angelegenheiten des Datenschutzes und der elektronischen Datenverarbeitung verbleiben beim Bundesministerium für Justiz. Diese sind in der Website des Bundesministeriums für Justiz im Bereich unter Datenschutz und Vergaberecht abrufbar.

Grundlage dieser Zuständigkeitsänderungen ist das Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nummer 8/2020.
Bundesministeriengesetz in der geltenden Fassung (im RIS)