Basisinformationen zum Familienhärteausgleich

Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn:

  • eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein besonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall ...) ausgelöst wurde
  • Familienbeihilfe bezogen wird
  • alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen (Unterhaltsanspruch, Sozialhilfe, Wohnbeihilfe ...)

Ein Ansuchen wäre (schriftlich oder per E-Mail) zu stellen an:

Bundeskanzleramt
Abteilung VI/4, Familienhärteausgleich
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien

Telefonische Auskünfte: +43 1 53115
gebührenfrei auch über das Familienservice möglich: 0800 240 262 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr)

Für eine möglichst rasche Abwicklung Ihres Ansuchens wird empfohlen, das dafür vorgesehene Antragsformular auszudrucken, auszufüllen, zu unterfertigen und mit den erforderlichen Unterlagen einzusenden.

Antragstellung und Antragsformular

Sie haben  die Möglichkeit, durch Anklicken des nachstehenden Links eine E-Mail an den Familienhärteausgleich zu senden: familienhilfe@bka.gv.at. Für die Antragstellung steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung, welches Sie zu diesem Zweck ausdrucken und vollständig ausgefüllt und unterfertigt per Post oder per E-Mail senden. Beilagen zur E-Mail bitte unbedingt im PDF-Format oder als JPG-Hochformat, jeweils gut leserlich anschließen.

Bitte die Erläuterungen auf der letzten Seite des Antragsformulars genau durchlesen!

Sollten Sie im ersten Schritt das Antragsformular noch nicht verwenden wollen, so geben Sie bitte jedenfalls Ihren vollen Namen und Ihre Postadresse bekannt.

Information gemäß EU - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO):

Die im Zusammenhang mit der Abwicklung eines Ansuchens anfallenden, personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Wahrnehmung der dem Familienhärteausgleich gesetzlich übertragenen Aufgaben und für Kontrollzwecke verarbeitet, so lange eine Antragstellung nach den zugrundeliegenden gesetzlichen Vorschriften in Betracht kommt.

Es stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Weiterführende Informationen

Hochwasserhilfen

Hochwasserereignisse - Überschwemmungen, Vermurungen - stellen nicht nur ein bedrohliches Naturereignis dar, sondern sind in den meisten Fällen nur teilweise durch Versicherungsleistungen gedeckt beziehungsweise hinsichtlich der Höhe der Entschädigung limitiert.

Üblicherweise werden die betroffenen Haushalte vom Katastrophenfonds unterstützt, zum Teil sind auch Unterstützungen aus dem Sozialbereich möglich.

Familienhärteausgleich                                                        

Betroffene Familien können bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Voraussetzungen auch aus dem Familienhärteausgleich eine Zuwendung erhalten. Maßgeblich ist dabei, dass sowohl die erhaltenen Entschädigungen und Unterstützungen als auch vorhandenen Eigenmittel nicht ausreichen um die lebensnotwendigen Gegenstände und Sanierungsarbeiten zu finanzieren und eine Fremdfinanzierung nicht leistbar bzw. nicht möglich ist.

Unterstützungen für Zweitwohnsitze sind jedoch nicht möglich.

Neben dem Antragsformular und den dazu erforderlichen Belegen sind in einem solchen Fall auch folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Schadensprotokoll der Gemeinde beziehungsweise des Katastrophenfonds
  • Versicherungsvertrag für das betroffene Objekt sowie Feststellung der Schadenshöhe und der Entschädigungsleistung
  • Entscheidungen des Katastrophenfonds sowie anderer unterstützender Stellen
  • Detaillierter Kostenvoranschlag beziehungsweise Rechnungen für die Behebung der wesentlichen Schäden
  • Anbote beziehungsweise Rechnungen zur Wiederbeschaffung von benötigten Gegenständen