Zivildienst in Österreich

In Österreich besteht für männliche österreichische Staatsbürger die Wehrpflicht. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Voraussetzungen zur Ableistung eines Zivildienstes sind die Tauglichkeit, die bei der Stellung befunden wurde, sowie die rechtzeitige Abgabe der Zivildiensterklärung. Das Recht, diesen Wehrersatzdienst wahrzunehmen, haben jene jungen Männer, die es aus Gewissensgründen ablehnen, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden.

Bei der Stellung beim Militärkommando wird die Eignung zum Wehrdienst ermittelt. Mit der Zivildiensterklärung wird bekannt gegeben, die Wehrpflicht aus Gewissensgründen nicht erfüllen zu können. Nach Abgabe der Zivildiensterklärung wird ein Bescheid über die Feststellung der Zivildienstpflicht zugesandt. Die Zivildienstserviceagentur spricht über die Zuweisung zu einer Zivildienst-Einrichtung nach Maßgabe freier Plätze, persönlicher Eignung und Erfordernisse des Zivildienstes ab. Die Dauer des ordentlichen Zivildienstes beträgt 9 Monate. Zu diesem sind alle Zivildienstpflichtigen verpflichtet, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Viele Zivildienstleistende engagieren sich nach dem Zivildienst auch ehrenamtlich. Auch in Krisenzeiten stellt der außerordentliche Zivildienst eine wichtige Ressource dar. Die Pflicht, außerordentlichen Zivildienst zu leisten, erlischt mit der Vollendung des 50. Lebensjahres.

Weitere Informationen

Website der Zivildienstserviceagentur

Kontakt

Zivildienstserviceagentur
Marxergasse 2
1030 Wien
Telefon: +43 1 585 47 09-63 58 00
E-Mail: info@zivildienst.gv.at