Rechtsinformation (RIS)

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient vor allem der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt und in den Landesgesetzblättern der Länder zu verlautbarenden Rechtsvorschriften.

Es informiert über das Recht von Bund und Ländern und bietet einen Zugang zur Rechtsprechung, zu Regierungsvorlagen und ausgewählten Erlässen von Bundesministerien.

Im Referat "Kundmachungen und Rechtsinformation (RIS)" wird das rechtlich verbindliche Bundesgesetzblatt herausgegeben ("Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004") und die konsolidierten Texte der im Bundesgesetzblatt kundgemachten Rechtsvorschriften für die Datenbank "Bundesrecht konsolidiert" erstellt. Weiters werden die unter dem Punkt "Bundesrecht" im RIS angeführten Datenbanken betreut.

Kontakt

Bundeskanzleramt
Referat V/2/a: Kundmachungen und Rechtsinformation (RIS)
E-Mail: kundmachungen@bka.gv.at

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Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)