Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalt sind alle sexuellen Handlungen, die gegen den Willen einer Person erfolgen. Oft stehen die Täter dem Opfer sehr nahe. 

Frauen und Mädchen sind besonders häufig von sexueller Gewalt betroffen – dies zeigen nationale und internationale Prävalenzstudien auf. Der Täter kommt oftmals aus dem sozialen Umfeld der betroffenen Frau, in vielen Fällen handelt es sich um den (Ex-) Partner.

Rechtslage

Strafgesetzbuch (StGB)

Das Strafrecht enthält verschiedene Regelungen zu sexueller Gewalt: Unter welches Delikt der Eingriff in die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung fällt, hängt von der Intensität des Übergriffes ab und davon, ob der Täter mit Gewalt oder Drohung gehandelt hat. In Betracht kommen unter anderem die Delikte 

  • Vergewaltigung,
  • geschlechtliche Nötigung,
  • sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person,
  • Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung,
  • sexueller Missbrauch von unmündig Minderjährigen und
  • sexuelle Belästigung.

Es ist bereits der Versuch dieser Delikte strafbar. Zudem muss sich das Opfer nicht gewehrt haben – eine Verurteilung ist auch ohne Gegenwehr des Opfers möglich.

Gleichbehandlungsgesetze

Das Gleichbehandlungsrecht schützt vor sexueller Belästigung in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen. Wird etwa jemand durch einen Arbeitskollegen oder eine Arbeitskollegin, im Supermarkt oder auch bei einer Veranstaltung sexuell belästigt, unterstützt die Gleichbehandlungsanwaltschaft mit kostenloser Beratung. Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes können sich an die vom Bund eigens einzurichtenden Gleichbehandlungsbeauftragten (oder sofern eingerichtet, an die Frauenbeauftragten) wenden.

Rechte im Strafverfahren

Alle vom Strafgesetzbuch umfassten Sexualdelikte sind sogenannte Offizialdelikte. Das bedeutet, dass diese Taten von den Strafbehörden verfolgt werden müssen, wenn sie davon Kenntnis erlangen.

Einzige Ausnahme ist der Straftatbestand "sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlung", der nur dann strafrechtlich verfolgt wird, wenn das Opfer dies möchte und die zuständigen Strafbehörden dazu ermächtigt.

Ein Strafverfahren stellt immer eine besondere Belastung dar. Besonders groß ist diese Belastung, wenn es um sexuelle Gewalt geht und vor allem dann, wenn der Täter eine nahestehende Person ist.

Es gibt daher spezielle Opferrechte, um bei dieser emotionalen Belastung zu unterstützen oder diese weitgehend zu vermeiden. Kommt es zu einem Strafverfahren, dann haben Opfer von Sexualstraftaten beispielsweise das Recht, bei ihrer Aussage besonders geschützt und schonend einvernommen zu werden, sodass sie dem Täter im Gerichtssaal nicht begegnen müssen (kontradiktorische Vernehmung).

Besonders relevant ist das Recht auf kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung, die von spezialisierten Opferschutzeinrichtungen angeboten wird.

Sicherung von Beweisen

Die rasche und richtige Beweissicherung von Gewaltspuren und Verletzungen (zum Beispiel durch Fotos) ist besonders für ein späteres Strafverfahren wichtig und kann dem Opfer belastende Befragungen vor Gericht ersparen. Auch die Wahrscheinlichkeit der Verurteilung des Täters wird durch Beweise erhöht.   

Gewaltspuren und Verletzungen sind oftmals nur wenige Stunden bis Tage nachweisbar. Um keine Spuren zu verlieren, ist es wichtig, alle Beweise rasch zu sichern (umgehende ärztliche Untersuchung ohne vorhergehende Verwischung der Spuren zum Beispiel durch Reinigung). Auch eventuell verabreichte K.O.-Mittel können nur wenige Stunden nach Verabreichung im Blut nachgewiesen werden.

Sonstige Spuren und Sachbeschädigungen sollten ebenfalls dokumentiert werden. Kleidungsstücke und Ähnliches sollten in einem sauberen Behältnis (zum Beispiel Papiersack) aufbewahrt werden.

Auch wenn (noch) keine Anzeige erstattet wird, sollte so rasch wie möglich eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden, sodass Beweise dokumentiert und gesichert werden können. Ob es zu einer Anzeige kommt, kann immer noch zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Toolbox-Opferschutz (insbesondere für Gesundheitspersonal und Krankenanstalten)

Schutz und Hilfe

Bei unmittelbarer Gefahr soll unbedingt der Polizeinotruf 133 gerufen werden!

Nach einem Übergriff sind Krankenhausambulanzen oft die erste Stelle, an die sich Betroffene wenden. Krankenhäuser verfügen häufig über Ärztinnen und Ärzte, die in der Verletzungsdokumentation geschult sind. In vielen Krankenhäusern gibt es zudem spezialisierte und besonders geschulte Teams ( "Opferschutz- oder Gewaltschutzgruppen"), die auch mit spezifischen Gewaltschutzeinrichtungen und Beratungsstellen vernetzt sind.

Österreichweit bieten zahlreiche Hilfseinrichtungen  Betroffenen (und auch ihren Bezugspersonen) Unterstützung und Beratung. Dieses Angebot ist kostenlos, unabhängig davon ob Anzeige erstattet wird und auf Wunsch auch anonym:

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