Informationen für junge Menschen

Wer sind wir?

Die Gleichbehandlungskommission (GBK) ist ein staatliches Organ mit der Aufgabe, sich unter anderem mit Anträgen, in denen von einer Person eine Diskriminierung auf Grund verschiedener Gründe behauptet wird, auseinanderzusetzen und ein Prüfungsergebnis dazu zu erstellen.

Die GBK ist derzeit beim Bundeskanzleramt eingerichtet und besteht aus:

  • Senat I
  • Senat II
  • Senat III

Welche Diskriminierungsgründe, die man geltend machen kann, gibt es? Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit. Mehr dazu in der Website der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Die folgenden anonymisierten Prüfungsergebnisse zeigen Beispiele aus der Praxis auf.

Auswahl unserer Prüfungsergebnisse