Landesjugendreferate

Gemäß Bundesverfassung liegt die Zuständigkeit für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit hauptsächlich bei den Ländern.

Das wichtigste Koordinierungsgremium für ein gemeinsames jugendpolitisches Handeln der Bundesländer ist die jährlich stattfindende politische Konferenz der Landesjugendreferentinnen und Landesjugendreferenten. Dazu treffen sich die jeweiligen für Jugendpolitik und außerschulische Jugendarbeit zuständigen Regierungsmitglieder der Landesregierungen (Landesrätinnen und Landesräte), die auch politische Landesjugendreferentinnen und Landesjugendreferenten genannt werden und namensgebend für diese Austausch- und Koordinationskonferenz sind. Das für Jugend zuständige Mitglied der Bundesregierung nimmt als Gast an diesem Gremium teil.

Abstimmung und Vernetzung sind auch im unmittelbaren Lebensraum von Kindern und Jugendlichen, in den Gemeinden und Regionen unumgänglich. Die Gemeinde und Region ist für junge Menschen von besonderer Relevanz, weil Angebote und Aktivitäten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit sowie jugendpolitische Entscheidungen unmittelbar erfahrbar und spürbar sind. Auch für die verbandlich und offene Jugendarbeit sowie für selbst organisierte Jugendinitiativen ist die Gemeinde meist erste Ansprechstelle und wichtigste finanzielle Unterstützungsquelle neben der Landesebene, für die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit.

Landesjugendreferate