EU-Finanzen

Wie finanziert sich die EU?

Zur Umsetzung ihrer Aufgaben steht der EU ein eigener Haushalt (Budget) zur Verfügung. Der jährliche EU-Haushalt wird im Wesentlichen durch die sogenannten Eigenmittel finanziert. Sie werden von den Mitgliedstaaten eingehoben und für den EU-Haushalt bereitgestellt. Die Bestimmungen über die Finanzierung des EU-Haushalts sind im Eigenmittelbeschluss festgelegt. Eine Änderung dieses Beschlusses bedarf der Einstimmigkeit im Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der Ratifizierung durch sämtliche Mitgliedstaaten.

Die Einnahmen der EU werden derzeit durch folgende 4 Arten von Eigenmitteln bereitgestellt, die im Eigenmittelbeschluss festgelegt sind:

  • Traditionelle Eigenmittel: Zölle auf Importe, die an den Außengrenzen der EU eingehoben werden. Die Einhebung und Abführung an die Europäische Kommission ist Aufgabe der Mitgliedstaaten, die eine Einhebungsvergütung zur pauschalen Deckung ihrer Kosten einbehalten.
  • Mehrwertsteuer-Eigenmittel: Mittel, die durch Anwendung eines prozentuellen Abrufsatzes auf die nach EU-Vorschriften harmonisierte Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlage der Mitgliedstaaten errechnet werden.
  • "Plastik-Eigenmittel": In der Periode 2021-2027 neu hinzugekommen ist ein Eigenmittel auf Basis von nicht wiederverwerteten Verpackungsabfällen aus Kunststoff. Im Laufe der aktuellen Periode soll über weitere neue Eigenmittel verhandelt werden (zum Beispiel CO2-Grenzausgleichsmechanismus, Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem).  
  • Eigenmittel auf der Grundlage des nationalen Bruttonationaleinkommens (BNE-Eigenmittel): Jeder Mitgliedstaat führt auf Grundlage seiner Wirtschaftskraft, gemessen durch das Bruttonationaleinkommen (BNE), Beiträge an den EU-Haushalt ab. Die BNE-Eigenmittel sind mit über 70 Prozent das größte Element der Eigenmittel. Damit werden all jene Ausgaben finanziert, die nicht durch die anderen drei Eigenmitteln gedeckt sind. In den Verhandlungen zum aktuellen Eigenmittelbeschluss hat man sich darauf geeinigt, für Dänemark, Deutschland, die Niederland, Schweden und Österreich einen Ausgleich für ihre Finanzbeiträge zum EU-Haushalt 2021 bis 2027 zu schaffen. Diese Pauschalkorrektur verringert den jährlichen Betrag für die BNE-Eigenmittel dieser Länder.

Neben den Eigenmitteln fließen auch "sonstige Einnahmen" in den EU-Haushalt. Das sind zum Beispiel Steuern auf die Gehälter der EU-Bediensteten oder Geldbußen von Unternehmen bei Wettbewerbsverstößen. Ergibt sich bei der Umsetzung eines EU-Jahreshaushalts ein Überschuss, wird er für die Finanzierung des folgenden EU-Jahreshaushalts verwendet.

Welche Aufgaben werden aus dem EU-Haushalt finanziert?

Damit für die Ausgaben aus dem EU-Haushalt ein längerfristiger Planungshorizont geschaffen wird, werden die Ausgaben-Obergrenzen der jährlichen EU-Haushalte regelmäßig für einen 7-jährigen Zeitraum beschlossen und als "Mehrjähriger Finanzrahmen" (MFR) bezeichnet. Der aktuelle MFR 2021-2027 umfasst 1.074 Milliarden Euro (Zahlen inflationsbereinigt zu Preisen 2018) und ist mit 1. Jänner 2021 in Kraft getreten.

Zusätzlich wurde zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Pandemie ein außerordentliches und zeitlich befristetes Aufbauinstrument NGEU ("Next Generation EU") mit einem Volumen von 750 Milliarden Euro geschafften. NGEU beinhaltet 390 Milliarden Euro an nicht rückzahlbaren Zuschüssen und 360 Milliarden Euro an rückzahlbaren Darlehen an die Mitgliedsstaaten. Die Europäische Kommission nimmt diese zusätzlichen Mittel im Namen der Europäischen Union am Kapitalmarkt auf. Die Rückzahlung dieser Gelder erfolgt bis spätestens Ende 2058. Eine Vergemeinschaftung von Schulden auf EU-Ebene ist nicht erfolgt, da eine strikte und durchgehende anteilsmäßige (pro-rata) Haftung der Mitgliedsstaaten eingesetzt wurde.

30 Prozent der Gesamtmittel aus dem MFR und NGEU müssen für klimarelevante Ausgaben verwendet werden. Ferner wurde zum Schutz des EU-Haushalts mit der Verordnung zur Rechtsstaatlichkeits-Konditionalität sichergestellt, dass Mitgliedsstaaten bei Verletzungen der Grundsätze zur Rechtsstaatlichkeit in Zusammenhang mit EU-Geldern mit Maßnahmen wie zum Beispiel der Suspendierung oder Kürzung der EU-Geldern rechnen müssen.

Die Ausgaben des EU-Haushalts im Zeitraum 2021 bis 2027 verteilen sich auf sieben "Rubriken" (Mittel inklusive NGEU):

  • Binnenmarkt, Innovation und Digitales (143 Milliarden Euro): Größte Elemente dabei sind das EU-Forschungsprogramm "Horizon Europe", die Fazilität "Connecting Europe", das neue EU-Digitalprogramm sowie das Europäische Weltraumprogramm.
  • Zusammenhalt, Resilienz und Werte (1.100 Milliarden Euro): Darin enthalten ist insbesondere die mit 693 Milliarden Euro dotierte Aufbau- und Resilienzfazilität (größtes Element von NGEU), sowie 290 Milliarden Euro für Regionale Entwicklung und Kohäsion.
  • Natürlich Ressourcen und Umwelt (374 Milliarden Euro): Darin sind Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik, aber auch für Fischerei beziehungsweise Umwelt- und Klimapolitik vorgesehen.
  • Migration und Grenzmanagement (22,7 Milliarden Euro): Beinhaltet unter anderem den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, sowie den Fonds für integriertes Grenzmanagement.
  • Sicherheit und Verteidigung (13,2 Milliarden Euro): Größte Elemente stellen den Fonds für innere Sicherheit sowie der Europäischen Verteidigungsfonds dar.
  • Nachbarschaft und die Welt (98,4 Milliarden Euro): Enthält Instrumente für Nachbarschaft, Entwicklung und internationale Zusammenarbeit sowie für Heranführungshilfe an die EU. Zusätzlich sind Mittel für humanitäre Hilfe vorgesehen.
  • Europäische öffentliche Verwaltung (73,1 Milliarden Euro): Damit werden die administrativen Kosten für die EU-Institutionen, sowie für europäische Schulen und Pensionen für EU-Mitarbeiter finanziert.

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