Österreichisches Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen (APCIP)

Masterplan APCIP zur Gewährleistung der Versorgungsicherheit bei Lebensmitteln, Verkehrs-, Telekommunikation-, Energie- und Finanzdienstleistungen wie auch auf eine gesicherte Versorgung mit Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen

In einer modernen Gesellschaft mit einer hochentwickelten Wirtschaft, einer intensiven Teilnahme an der Globalisierung und einem hohen Grad an Arbeitsteilung steigt die Abhängigkeit von funktionierenden Infrastrukturen. Österreich verfügt über leistungsfähige Infrastrukturen und kann zu Recht auf einen hohen Grad an Versorgungsicherheit bei Lebensmitteln, Verkehrs-, Telekommunikation-, Energie- und Finanzdienstleistungen wie auch auf eine gesicherte Versorgung mit Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen verweisen. Sowohl die Daseinsvorsorge für die Bevölkerung als auch die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes beruhen auf der ständigen Verfügbarkeit und der reibungslosen Zusammenarbeit vielfältiger Infrastrukturen.

Die Funktionsfähigkeit von Infrastrukturen kann durch Naturkatastrophen, technische Unfälle, menschliches Versagen, Gefahren im Cyber-Raum, Kriminalität und Terrorismus gefährdet sein. Der Schutz kritischer Infrastrukturen gewinnt somit zunehmend an Bedeutung.

Die Bundesregierung hat daher auf der Grundlage des Programms zum Schutz kritischer Infrastrukturen aus dem Jahr 2008 am 4. November 2014 einen neuen Masterplan beschlossen. Der Masterplan APCIP 2014 dokumentiert die bereits abgeschlossenen Arbeiten und entwickelt den bisherigen Masterplan auf Basis der Erkenntnisse der letzten Jahre weiter. Der Masterplan wurde von Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Inneres gemeinsam erarbeitet und mit den relevanten Ressorts, Bundesländern, Interessenvertretungen und ausgewählten strategischen Unternehmen akkordiert.

Der Masterplan APCIP baut auf den Prinzipien Kooperation, Subsidiarität, Komplementarität, Vertraulichkeit und Verhältnismäßigkeit auf und basiert auf einem auf die Betreiber ausgerichteten Arbeitsprogramm und dem All-hazards-Ansatz. Wesentlicher Schwerpunkt des Masterplans ist deshalb die Unterstützung von strategisch wichtigen Unternehmen beim Aufbau einer umfassenden Sicherheitsarchitektur (Risikomanagement, Business Continuity Management und Sicherheitsmanagement).

Die einschlägigen Ministerratsbeschlüsse enthalten auch eine Empfehlung zur Erstellung von Länderprogrammen zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Am 4. Oktober 2016 hat die Landeshauptleutekonferenz das Länderprogramm beschlossen, in dem die Zusammenarbeit zwischen Landes- und Bundesdienststellen geregelt wird. Sowohl durch das Bundesprogramm als auch die Länderprogramme wird die Resilienz und Sicherheit Österreichs gestärkt.

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