Kontrollorgane und Beschwerdemöglichkeiten

In Österreich existiert ein duales System zur Beschränkung der Werbung, das sich einerseits aus gesetzlichen Regelungen und andererseits aus Selbstbeschränkungsvorgaben zusammensetzt. Der Österreichische Werberat (ÖWR) – ein unabhängiges Organ des Vereines "Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft" – verpflichtet sich, die Vorgaben seines Selbstbeschränkungskodex einzuhalten. Der ÖWR fördert durch die freiwillige Selbstbeschränkung eines Teils der österreichischen Werbewirtschaft verantwortungsbewusstes Handeln und damit ihr Ansehen in der Öffentlichkeit.

Durch die Einbindung des Anti-Sexismus-Beirats wird fachliche Expertise zum Thema geschlechterdiskriminierende Werbung im Rahmen des Beschwerdeverfahrensablaufs des ÖWR beigesteuert (siehe auch unter Maßnahmen in Österreich).

Aufmerksame und kritische Werbekonsumentinnen und -konsumenten schicken jährlich zahlreiche Beschwerden an den Österreichischen Werberat. 2022 gab es 503 Beschwerden, davon betrafen 117 den Beschwerdegrund "Geschlechterdiskriminierende Werbung". 

Informationen

Beschwerdemöglichkeiten

Sie haben Werbung gesehen, die Sie für sexistisch halten, die Frauen und/oder Männer abwertend darstellt oder Frauen und/oder Männer auf Klischees reduziert? Nachfolgend können Sie Ihre Beschwerde direkt einreichen: