Aufgaben und Rolle des Europäischen Parlaments

Welche Funktionen hat das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament hat vor allem 3 Aufgaben:

EU-Gesetzgebung (Legislativbefugnis)

  • In den meisten Politikbereichen ist das Europäische Parlament gleichberechtigt mit dem Rat der EU für den Beschluss von Rechtsakten im sogenannten ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zuständig. Dazu ist ein genaues Verfahren vorgesehen, das im Vertrag von Lissabon zum zentralen Rechtssetzungsverfahren in der EU geworden ist.
  • Daneben verfügt das Europäische Parlament in einigen Politikbereichen, in denen ein besonderes Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung kommt, über ein Zustimmungsrecht oder ein Anhörungsrecht.

Politische Kontrollbefugnis

Das Europäische Parlament verfügt über eine Reihe von Kontrollmöglichkeiten zur Überwachung und Prüfung der anderen EU-Institutionen.

  • Das Europäische Parlament wählt den Präsidenten der Europäischen Kommission und hat das Recht, die Europäische Kommission als Kollegium zu bestätigen oder abzulehnen.
  • Auch bei den Personalentscheidungen für die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes und das Präsidium der Europäischen Zentralbank ist es zu konsultieren.
  • Der Präsident des Europäischen Rates berichtet dem Europäischen Parlament nach den Gipfeltreffen, 2 Mal im Jahr erfolgt eine Berichterstattung der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik über ihren Arbeitsbereich und dessen finanzielle Auswirkungen. Auch die Europäische Kommission muss regelmäßig über ihre Tätigkeiten berichten.
  • Die Abgeordneten können beim Rat der EU und bei der Europäischen Kommission mündliche oder schriftliche Anfragen einreichen.

Beschluss des EU-Haushaltes sowie seiner Kontrolle und Entlastung

  • Die Abgeordneten beschließen zusammen mit dem Rat den Jahreshaushalt der EU. Beim Beschluss über den längerfristigen Finanzplan der EU („mehrjährigen Finanzrahmen“) ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.
  • Zudem zählt es zu den Aufgaben des Europäischen Parlaments, die Richtigkeit der Umsetzung des Finanzrahmens im Rahmen der jährlichen Ausgaben und Einnahmen durch die Europäische Kommission und die ordnungsgemäße Gebarung der EU-Institutionen zu kontrollieren sowie schließlich der Europäischen Kommission die Entlastung (Bestätigung der rechtmäßigen Mittelverwendung) zu erteilen oder zu verweigern.