Zivildienst

Zivildienstleistende erbringen jährlich Leistungen für gemeinnützige Einrichtungen und stärken damit unser Sozial- und Gesundheitssystem. Sie unterstützen Menschen, die sich in Notlagen befinden oder auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Der ordentliche Zivildienst dauert 9 Monate und ist in einem Stück zu leisten. Eine Zuweisung ist bis zum 35. Geburtstag möglich. Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst aus Gewissensgründen und gilt für männliche österreichische Staatsbürger.

Für die Abwicklung des Zivildienstes ist die Zivildienstserviceagentur zuständig, eine Bundesbehörde, die dem Bundeskanzleramt unterstellt ist.

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Kontakt

Abteilung Jugendpolitik
E-Mail: jugendpolitik@bka.gv.at