Parteien, Fraktionen und "Spitzenkandidaten"

Welche Parteien kandidierten in Österreich für die Europawahl 2019?

Am 12. April 2019 um 17 Uhr war der letztmögliche Zeitpunkt für die Einbringung von Wahlvorschlägen für die Europawahl 2019 bei der Bundeswahlbehörde. Bis zum angeführten Zeitpunkt haben die folgenden wahlwerbenden Gruppen Wahlvorschläge eingebracht, welche die Voraussetzungen für eine Kandidatur bei der Europawahl 2019 erfüllen: Österreichische Volkspartei (ÖVP), Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ), Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) – Die Freiheitlichen (FPÖ), Die Grünen – Grüne Alternative (GRÜNE), NEOS - Das Neue Europa (NEOS), KPÖ Plus – European Left, offene Liste (KPÖ), EUROPA Jetzt – Initiative Johannes Voggenhuber (EUROPA).

Die Bezeichnungen der wahlwerbenden Gruppen sind, sofern sie sich nicht auf bei der Europawahl 2014 angetretene wahlwerbende Gruppen beziehen, in alphabetischer Reihenfolge angeführt.

Die Parteien oder unabhängigen Kandidatinnen und Kandidaten stellen Listen auf. Je mehr Stimmen eine Liste bekommt, desto mehr Kandidatinnen und Kandidaten der Liste ziehen in das Parlament ein (Verhältniswahlrecht).  Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, einzelne Kandidatinnen und Kandidaten durch eine Vorzugsstimme weiter oben in einer Liste zu platzieren. 

Welche Fraktionen gibt es im Europäischen Parlament?

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden zwar in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat gewählt, doch im Parlament schließen sie sich mit gleichgesinnten Mitgliedern aus anderen Staaten zu Fraktionen zusammen. So können die einzelnen Mitglieder mehr Einfluss ausüben. Nach der Geschäftsordnung des Parlaments muss eine Fraktion aus mindestens 25 Mitgliedern bestehen, die in mindestens einem Viertel aller Mitgliedstaaten (= 7 Mitgliedstaaten) gewählt wurden. 

In der Regel bekräftigen die Parteien in den Mitgliedstaaten zu Beginn des Wahlkampfs ihre Zugehörigkeit zu einer bestehenden Fraktion oder ihre Absicht, selbst eine neue Fraktion zu bilden oder einer neuen Fraktion beizutreten. Häufig wird auch der Wahlkampf wenigstens zu einem gewissen Grad gemeinsam geführt. 

Von 2014 bis 2019 gab es im Europäischen Parlament 8 Fraktionen: Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten; EVP); Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (SPE); Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR); Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE); Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE-NGL); Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA); Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie (EFDD); Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit (ENF).

Was bedeutet das "Spitzenkandidaten"-System bei der Europawahl?

Bei der Europawahl 2014 wurden erstmals "Spitzenkandidaten" von den Fraktionen aufgestellt und damit den Unionsbürgerinnen und -bürgern eine Mitsprache bei der Auswahl der Kandidatin, des Kandidaten für das Amt der Präsidentin, des Präsidenten der Europäischen Kommission gegeben. Die Kandidatin, der Kandidat für das Amt der Präsidentin, des Präsidenten der Europäischen Kommission wird von den Staats- und Regierungschefs vorgeschlagen, die das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen müssen. Die Wahl erfolgt durch das Europäische Parlament.