Migration und Sicherheit

Welche Rolle spielt die EU bei Migration und Sicherheit?

Migration

Die Ereignisse im Zuge der Migrationskrise 2015 und der deutliche Anstieg der Zahl der Asylsuchenden in Europa haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit einer Vielzahl an neuen Herausforderungen konfrontiert.

Nachdem sich die EU-interne Diskussion lange um die Frage der Verteilung der Migrantinnen und Migranten unter den Mitgliedstaaten drehte, konnte beim Europäischen Rat im Juni 2018 eine Trendwende erreicht werden. Erstmals wurde klargestellt, dass zur Bewältigung dieser gemeinsamen Herausforderungen ein umfassender Ansatz in der Migrationspolitik erforderlich ist. Dieser umfasst 3 Dimensionen:

  • Effektiver Außengrenzschutz
  • Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten (externe Dimension)
  • Aufbau eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (interne Dimension).

Der Schutz der Außengrenzen ist eine Aufgabe der jeweiligen Mitgliedstaaten der EU. Eine wesentliche Rolle spielt dabei auch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex). Frontex unterstützt Mitgliedstaaten, die einem starken Migrationsdruck ausgesetzt sind, durch Bereitstellung zusätzlicher Ausrüstung (zum Beispiel Flugzeuge und Boote) und fachkundigen Grenzpersonals.

Bei der externen Dimension der Migrationspolitik der EU steht eine umfassende Kooperation mit wesentlichen Herkunfts- und Transitstaaten im Vordergrund. Ziel dieser Kooperation ist eine nachhaltige Eindämmung der irregulären Migration, unter anderem durch Schaffung von perspektiven vor Ort, und eine Erhöhung der Rückkehrquote für abgelehnte Asylwerberinnen und Asylwerber. Um den Migrationsdruck zu verringern und eine bessere Kooperation bei der Rückübernahme zu erreichen, werden seitens der EU seit dem Jahr 2015 maßgeschneiderte Kooperationspakete mit Partnerstaaten in Afrika geschnürt; insgesamt stehen rund 8 Milliarden Euro zwischen 2016 und 2020 zur Verfügung.

Bei der internen Dimension der Migrationspolitik geht es insbesondere um die Schaffung eines effizienten, harmonisierten und widerstandsfähigen europäischen Asylsystems. Ziel ist es, die Standards in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen und damit Sekundärmigration möglichst einzudämmen. Damit soll erreicht werden, dass alle Asylsuchenden und Personen, denen internationaler Schutz zuerkannt wurde, in ganz Europa die gleichen Rechte und Pflichten haben und den Personen geholfen wird, die Schutz benötigen.

Die Migrationsagenda der Europäischen Kommission legt dar, wie der Gesamtkomplex Migration längerfristig und umfassend geregelt werden kann. Sie verknüpft innen- und außenpolitisches Handeln und involviert EU-Mitgliedsstaaten und EU-Institutionen, internationale Organisationen, die Zivilgesellschaft und lokale Behörden ebenso wie Partnerstaaten außerhalb der EU. Zentrale Aspekte sind die Verringerung der Anreize für irreguläre Migration, die Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schlepper, die Rettung von Menschenleben und Sicherung der Außengrenzen und die Schaffung einer effizienten gemeinsamen Asylpolitik.

Sicherheit

Die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger und Bürgerinnen ist eine der wesentlichen nationalstaatlichen Aufgaben. Neue, komplexe Sicherheitsbedrohungen, welche immer vielfältiger und internationaler werden und zunehmend grenz- und bereichsübergreifender Natur sind, erfordern eine wirksame und abgestimmte Reaktion auf europäischer Ebene.

Zur Gewährleistung der Sicherheit der europäischen Bürger und Bürgerinnen verfolgt die EU einen proaktiven, umfassenden und integrierten Ansatz zur Vermeidung und Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus und zur Förderung von De-Radikalisierung. Die im Jahr 2015 vorgelegte Europäische Sicherheitsagenda umfasst die wichtigsten Maßnahmen zur Gewährleistung einer schlagkräftigen Antwort der EU auf Terrorismus und Sicherheitsbedrohungen in der EU im Zeitraum 2015 bis 2020. Sie zielt auf die Stärkung der Instrumente, die die EU den Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität zur Verfügung stellt. Darüber hinaus sind in der Europäischen Sicherheitsagenda konkrete Maßnahmen vorgesehen, die auf europäischer Ebene durchzuführen sind. Diese umfassen die Bereiche Terrorismus und Radikalisierung, Organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität sowie die Interoperabilität von bestehenden Informationssystemen.

Effektive Kooperation der Agenturen im Bereich Justiz und Inneres untereinander und mit den Behörden der Mitgliedstaaten und anderen Partnern ist für die Verhinderung terroristischer und extremistischer Straftaten essenziell. Ebenso ist eine effektive und nachhaltige Bekämpfung von Menschenhandel und Schleppernetzwerken ohne permanente Verbesserung und Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nicht möglich.

Weiterführende Informationen

Innere Sicherheit

Migration und Außengrenzschutz