Über die Sektion III Frauen und Gleichstellung

Geschichte der Frauensektion

Die Frauensektion wurde 1997 gegründet und war im Bundeskanzleramt angesiedelt. Johanna Hoffmann war die erste Sektionschefin.  

Im Jahr 2000 wurde die Sektion in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen integriert.

Im Jahr 2003 wanderte die Frauensektion in das neu gegründete Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und 2007 wieder ins Bundeskanzleramt.

Von März 2014 bis Juni 2016 war die Frauensektion im Bundesministerium für Bildung und Frauen angesiedelt. Von 1. Juli 2016 bis 7. Jänner 2018 gehörte sie zum Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. 

Seit 8. Jänner 2018 ist die Frauensektion wieder in das Bundeskanzleramt integriert.

Die Frauen- und Gleichstellungssektion besteht aus 7 Abteilungen.

Frauen- und Gleichstellungspolitikerinnen und -politiker

Im November 1979 wird Johanna Dohnal als Staatssekretärin für allgemeine Frauenfragen eingesetzt. Im Dezember 1990 wird ihre Tätigkeit aufgewertet und sie als Bundesministerin für Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt angelobt.  

Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister:

  • Johanna Dohnal (Dezember 1990 bis März 1995)
  • Helga Konrad (April 1995 bis Jänner 1997)
  • Barbara Prammer (Februar 1997 bis Februar 2000)
  • Elisabeth Sickl (Februar bis Oktober 2000)
  • Herbert Haupt (Oktober 2000 bis Februar 2003)
  • Maria Rauch-Kallat (Februar 2003 bis Dezember 2006)
  • Doris Bures (Jänner 2007 bis Juni 2008)
  • Heidrun Silhavy (Juli bis November 2008)
  • Gabriele Heinisch-Hosek (Dezember 2008 bis Mai 2016)
  • Sonja Hammerschmid (Mai 2016 bis Juni 2016)
  • Sabine Oberhauser (Juli 2016 bis Februar 2017)
  • Pamela Rendi-Wagner (März 2017 bis Dezember 2017)
  • Juliane Bogner-Strauß (Jänner 2018 bis Juni 2019)
  • Ines Stilling (Juni 2019 bis Jänner 2020)
  • Susanne Raab (seit Jänner 2020)

Arbeitsbereiche

Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich in der Bundesverfassung zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern.

Grundsätzlich ist Frauen- und Gleichstellungspolitik eine Querschnittsmaterie. Das bedeutet, dass die Umsetzung nur gemeinsam mit allen Ministerien, Bundesländern und politisch Verantwortlichen erfolgen kann. Daher kommt der Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung innerhalb der Bundesverwaltung eine zentrale Koordinierungsfunktion zu.

Zentrale Arbeitsbereiche sind:

Gleichbehandlung

Die beiden Anlaufstellen für Fragen der Gleichbehandlung sind die Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft und die Bundes-Gleichbehandlungskommission. Sie beschäftigen sich mit Fragen der Diskriminierung innerhalb und außerhalb der Arbeitswelt aufgrund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung.

Gender Mainstreaming und Gender Budgeting

Gender Mainstreaming ist eine Strategie um das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Damit sollen die unterschiedlichen Auswirkungen von Maßnahmen auf Frauen und Männer im Rahmen der Planung, Durchführung und Bewertung berücksichtigt werden. Gender Budgeting ist die Anwendung von Gender Mainstreaming im Budgetprozess. Seit 2009 ist das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Haushaltsführung in der Bundesverfassung verankert

Frauenprojektförderung

Aus den Budgetmitteln der Sektion werden jährlich rund 250 Projekte mit Schwerpunkt Frauenberatung finanziell unterstützt.

Gewaltprävention

Die Entwicklung und Begleitung von Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen sowie die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und des Menschenhandels sind ebenfalls wichtige Themenbereiche der Sektion.

Gleichstellung im Erwerbsleben

Der Abbau geschlechtsspezifischer Unterschiede bei Beschäftigung, am Arbeitsmarkt, beim Zugang zu Qualifizierung, bei Einkommen und bezahlter/unbezahlter Arbeit sind wichtige gleichstellungspolitische Themen.

Monitoring

Durch Berichte wie die Fortschrittsberichte über den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien von Unternehmen mit mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung, die Gleichbehandlungsberichte, den Bericht an das Komitee zur Beseitigung der Diskriminierung der Frauen (CEDAW), soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzt werden, den jeweiligen Stand der Verwirklichung der Gleichstellung festzustellen.

Informations- und Sensibilisierungsarbeit

Die Sensibilisierung für Frauen- und Gleichstellungsanliegen ist eine zentrale Aufgabe der Sektion. Dazu gehört neben der Erhebung und Auswertung wissenschaftlicher Grundlagen und statistischen Datenmaterials auch die Durchführung von gleichstellungsfördernden Projekten, Vertretung in nationalen und internationalen Gremien, Bereitstellung von Informationsmaterial sowie Stellungnahmen zu Gesetzen.