Cybersicherheit
Hinweis
Mit 1. April 2025 wurden die Agenden "Netz- und Informationssystemsicherheit", das Büro für strategische Netz- und Informationssicherheit (NIS-Büro) und das Computer-Notfallteam für die öffentliche Verwaltung vom Bundeskanzleramt in das Bundesministerium für Inneres (BMI) übertragen. Rechtliche Grundlage dazu ist das Bundesministeriengesetz.
Betroffene Webseiten verbleiben vorerst weitgehend unverändert in der Website des Bundeskanzleramtes bis zur Veröffentlichung in der Website bmi.gv.at.
Die Namen und Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Bundesministerien sind im Bundesministeriengesetz geregelt. Das Bundesministeriengesetz wurde zuletzt am 18. März 2025 novelliert und trat mit 1. April 2025 in Kraft.
Was ist Cybersicherheit?
Der EU-Cybersicherheitsrechtsakt definiert Cybersicherheit als alle Tätigkeiten, die notwendig sind, um Netz- und Informationssysteme, die Nutzerinnen und Nutzer solcher Systeme und andere von Cyberbedrohungen betroffenen Personen zu schützen.
Im Zeitalter der Digitalisierung ist unsere Gesellschaft vernetzter denn je. Der Fortschritt in der digitalen Technologie hat unser tägliches Leben genauso verändert wie unseren Arbeitsalltag und unser Geschäftsleben. Bürgerinnen und Bürger sind auf digitale Dienste ebenso angewiesen wie Unternehmen und staatliche Einrichtungen, die bei der Erbringung ihrer Kernaufgaben von digitalen Netzen und Infrastrukturen abhängig sind. Doch genau mit dieser umfassenden Vernetzung und der fortschreitenden Abhängigkeit von digitalen Diensten steigt auch die Verwundbarkeit unserer Gesellschaft. Cyberangriffe und -vorfälle können durch die Beeinträchtigung von Dienstangeboten und die Unterbrechung von Geschäfts- und Behördenvorgängen massive Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und Wirtschaft haben.
Die Steigerung der digitalen Widerstandsfähigkeit von Österreich und die Gewährleistung von Cybersicherheit in der digitalen Welt insgesamt sind daher sowohl für unseren Wohlstand als auch für unsere Sicherheit von großer Bedeutung. Cybersicherheit ist daher eine der obersten Prioritäten Österreichs und eine zentrale gemeinsame Herausforderung für Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft.
Kontakt
Abteilung I/8 – Cybersicherheit und Krisenrechenzentrum
E-Mail: cybersicherheit@bka.gv.at
Weiterführende Informationen
- Nationale Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (NCZB)
- Cyberresilienz-Verordnung (CRA) und Notifizierende Behörde gemäß CRA
- Ansprechstellen zum Thema Cybersicherheit
- Aktivitäten und Initiativen zum Thema Cybersicherheit
- Die folgenden Themenbereiche liegen seit 1. April 2025 in Zuständigkeit des Bundesministerium für Inneres:
- Österreichische Strategie für Cybersicherheit
- Bericht Cybersicherheit (Dokumente bis 2024)
- Nationale Cybersicherheitsstrukturen
- NIS Behörde im BMI (vormals Büro für Strategische Netz- und Informationssystemsicherheit - Strategisches NIS-Büro)
- GovCERT Austria (BMI)
- Nationales Koordinierungszentrum für Cybersicherheit (NCC-AT) im BMI