Europawahl 2019 Nachlese

Europa wählt – die Wahl zum Europäischen Parlament 2019

Zwischen 23. und 26. Mai 2019 waren hunderte Millionen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger dazu aufgerufen, an der Wahl zum Europäischen Parlament teilzunehmen. Sie wählten die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die sie bis 2024 im Europäischen Parlament vertreten werden.

Das Europäische Parlament vertritt die Interessen der Bevölkerung in den Mitgliedstaaten der EU. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden alle 5 Jahre gewählt. Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen die Gesetzgebung, die Ausübung demokratischer Kontrollrechte und das Haushaltsrecht. Die Direktwahl ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, die künftige politische Zusammensetzung des Europäischen Parlaments direkt zu beeinflussen.

Was geschieht nach der Europawahl am 26. Mai 2019?

Nach der Wahl nahmen die neu gewählten Europa-Abgeordneten Verhandlungen über die Bildung von Fraktionen auf. Eine Fraktion muss mindestens 25 Mitglieder aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten umfassen. Es gibt jedoch auch Abgeordnete, die fraktionslos sind.

Der 2. Juli ist der erste Tag der 9. Wahlperiode des Parlaments, und die Abgeordneten treffen sich zu ihrer konstituierenden Sitzung in Straßburg. Sie wählen die Präsidentin, den Präsidenten, die 14 Vizepräsidentinnen beziehungsweise -präsidenten sowie 5 Quästoren (Verwaltungs- und Finanzaufgaben). Zudem entscheiden die Abgeordneten über die Anzahl und Zusammensetzung der ständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments.

Wie hängt die Europawahl mit der künftigen Europäischen Kommission zusammen?

Die Mitgliedstaaten nominieren eine Kandidatin, einen Kandidaten für das Amt der Präsidentin, des Präsidenten der Europäischen Kommission, wobei sie die Ergebnisse der Europawahl berücksichtigen müssen. Zudem muss das Parlament die neue Präsidentin, den neuen Präsidenten der Europäischen Kommission mit absoluter Mehrheit bestätigen (das heißt mit der Hälfte der Sitze plus einem). Wenn die Kandidatin, der Kandidat die vorgeschriebene Mehrheit nicht erreicht, müssen die Mitgliedstaaten (per Ratsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit) innerhalb eines Monats eine andere Kandidatin, einen anderen Kandidaten vorschlagen.

Die Regierungen der Mitgliedstaaten einigen sich mit der designierten Präsidentin, dem designierten Präsidenten der Europäischen Kommission auf die Kandidatenliste für die Amtsbereiche der Europäischen Kommission. Die Europäische Kommission besteht aus einem Mitglied pro EU-Staat. Die Nominierten müssen sich einer Anhörung im Europäischen Parlament stellen. Nach den Anhörungen der Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich die designierte Präsidentin, der designierte Präsident sowie die Kommissarinnen und Kommissare gemeinsam als "Europäische Kommission" dem Europäischen Parlament zur Wahl (einfache Mehrheit). Danach wird die neue Europäische Kommission von den Staats- und Regierungschefs (Regierungen) der EU förmlich ernannt und durch den Europäischen Gerichtshof vereidigt, bevor sie ihre Arbeit aufnehmen kann.

Weiterführende Informationen