Außen- und Sicherheitspolitik, Handelspolitik

Was ist die Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik der EU?

Die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU ist die politische Säule des auswärtigen Handelns der EU. Sie wurde mit dem Vertrag von Maastricht im Jahr 1993 eingeführt und seither wiederholt gestärkt und ausgebaut.

Die hinter der GASP stehende Ratio ist einfach: Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben nur gemeinsam spürbares internationales Gewicht. Eine starke und effektive gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist dafür von zentraler Bedeutung. Je größer die Einigkeit und die Kohärenz des außenpolitischen Handelns der EU, desto größer ist ihre Handlungsfähigkeit auf internationaler Ebene.

Seit 1999 (Vertrag von Amsterdam) besteht das Amt des Hohen Vertreters für die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Es wurde unter anderem zur Verbesserung der Außenwirkung der Europäischen Außenpolitik geschaffen. Seit 1. Dezember 2019 ist der Spanier Josep Borrell Fontelles Hoher Vertreter. Zur Unterstützung des Hohen Vertreters ist diesem der Europäische Auswärtige Dienst beigegeben, der aktuell ein Netz aus rund 140 EU-Delegationen in allen Regionen und Kontinenten der Welt unterhält.

Als oberstes Entscheidungsgremium der EU bestimmt der Europäische Rat die strategischen Ziele und allgemeine Leitlinien der GASP. Zentrales Entscheidungsgremium im Bereich der GASP ist hingegen der Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Dieser setzt sich zusammen den Außenministerinnen und -ministern der Mitgliedstaaten und tagt unter dem Vorsitz des Hohen Vertreters. Zudem besteht ein Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee (PSK), das die internationale Lage überwacht und Entscheidungen in Fragen der GASP vorbereitet und durchführt.

Die EU verfügt im Rahmen der GASP über mehrere Instrumente, die regelmäßig eingesetzt werden: Ein wichtiges politisches Instrument sind Schlussfolgerungen des (Europäischen) Rates, die die Haltung der EU zu gewissen Fragen von hoher politischer Bedeutung, zu Krisensituationen oder Konflikten förmlich darlegen. Der Rat kann Ratsbeschlüsse erlassen, mit denen von der EU durchzuführende Aktionen (etwa Friedenseinsätze) und Standpunkte der EU (etwa Sanktionsmaßnahmen) festgelegt werden. Von politischer Bedeutung ist ferner die Möglichkeit, Erklärungen der EU abzugeben und formelle Vorsprachen, sogenannte Demarchen, bei Regierungsvertretern in Drittstaaten vorzunehmen. Weitere Instrumente sind der politische Dialog mit Drittstaaten (auch Staatengruppen) und die Schaffung von Sonderbeauftragten der EU für bestimmte Themen (zum Beispiel Menschenrechte) oder Regionen (zum Beispiel Bosnien und Herzegowina).

Die GASP ersetzt nicht die nationale Außenpolitik der EU-Mitgliedstaaten, sondern koordiniert und ergänzt sie. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfolgt auf zwischenstaatlicher Basis. Das heißt, sie legen gemeinsame Positionen in der Regel einstimmig fest.

Was ist die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik?

Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) bildet einen wesentlichen Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Ein Schwerpunkt liegt im internationalen Krisenmanagement; die zivilen und militärischen Aktivitäten der EU in diesem Bereich werden in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen realisiert.

Im Rahmen der GSVP werden zivile und militärische Operationen und Missionen in Europa, im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika durchgeführt. Das Spektrum der im Rahmen dieser Aktivitäten bewältigten Aufgaben reicht von der Überwachung und Absicherung von Waffenruhen über Aufgaben der Grenzüberwachung, Absicherung vom Schifffahrtsrouten, Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen bis hin zur Ausbildung von Polizisten/Polizistinnen und Soldaten/Soldatinnen, die in weiterer Folge die Sicherheit des eigenen Landes gewährleisten sollen. Mit ihrem breiten zivilen und militärischen Aufgabenspektrum verfolgt die EU einen umfassenden Ansatz, der ein Alleinstellungsmerkmal im internationalen Krisenmanagement darstellt.

Die Aktivitäten im Rahmen der GSVP werden durch die Bereitstellung von entsprechenden zivilen und militärischen Fähigkeiten durch die Mitgliedstaaten der EU ermöglicht. Die Grundlagen dafür wurden schrittweise in den Jahren 1999 bis 2003 geschaffen und durch den Vertrag von Lissabon weiter entwickelt. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde das Aufgabenspektrum deutlich ausgeweitet und um die Bekämpfung des Terrorismus ergänzt. Zudem haben die Mitgliedstaaten gegenseitige Solidarität und Beistand erklärt. Im Falle eines Angriffs auf das Territorium eines Mitgliedstaats verpflichten sich die anderen Mitgliedstaaten zu Hilfe und Unterstützung. Dabei ist der "besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten" zu berücksichtigen (also Rücksichtnahme auf die neutralen Staaten innerhalb der EU). Darüber hinaus wurden die Grundlagen für eine engere freiwillige Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Sicherheit und Verteidigung geschaffen.

Aufgrund der krisenhaften Entwicklungen an der europäischen Peripherie ist die GSVP verstärkt in den Fokus europäischer Politik getreten. Die Staats- und Regierungsspitzen behandeln die Thematik als regelmäßiges Schwerpunktthema bei ihren formellen Treffen des Europäischen Rates. Im Juni 2016 beschlossen die Staats- und Regierungschefs eine neue globale EU-Strategie für Außen- und Sicherheitspolitik. Die Europäische Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2003 wurde durch diese ersetzt.

Mit dem Beschluss der globalen EU-Strategie haben sich die Staats- und Regierungschefs zur Umsetzung einer breiten Agenda im Bereich Sicherheit und Verteidigung bekannt. Ziel ist es, das Ambitionsniveau der EU im Bereich Sicherheit und Verteidigung klar festzulegen und konkrete Umsetzungsschritte zur Zielerreichung zu definieren. Ein Mehr an europäischer Solidarität sowie ein Mehr an Kooperation im Bereich Sicherheit und Verteidigung stehen im Mittelpunkt der Überlegungen. Wesentliche Elemente in diesem Zusammenhang stellen die konkrete Umsetzung der bereits mit dem Vertrag von Lissabon etablierten Ständig Strukturierten Zusammenarbeit sowie die Einrichtung eines Europäischen Verteidigungsfonds (mit dem Investitionen in die gemeinsame Forschung und Entwicklung von Verteidigungsausrüstung und -technologie gefördert werden) dar.

Wie gestaltet sich die Gemeinsame Handelspolitik der EU?

Die Gemeinsame Handelspolitik fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Im Rahmen ihres weltweiten Netzes von Handelsbeziehungen handelt die EU Handelsabkommen aus. Die Europäische Kommission erhält vom Rat ein entsprechendes Verhandlungsmandat und führt die Verhandlungen. Dabei arbeitet sie eng mit den Regierungen der Mitgliedstaaten und mit dem Europäischen Parlament zusammen. Die Handelsabkommen werden im Rahmen der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) verhandelt und abgeschlossen. Diese Handelspartnerschaften sollen durch Erschließung neuer Märkte auf der ganzen Welt Wachstum und Beschäftigung für Europa schaffen.

Weiterführende Informationen

Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik

Gemeinsame Handelspolitik