Frauen in wirtschaftlichen Führungspositionen

Die Entwicklungen des Frauenanteils in der Privatwirtschaft werden regelmäßig erhoben: für die börsennotierten ATX-Unternehmen zweimal jährlich von der Europäischen Kommission, für die 200 umsatzstärksten Unternehmen Österreichs einmal jährlich von der Arbeiterkammer. Zu den staatsnahen Unternehmen veröffentlichen das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) einen jährlichen Fortschrittsbericht. Eine Studie (Economica) enthält aktuelle Analysen zu Repräsentation von Frauen in Führungspositionen, Effekten auf den Unternehmenserfolg und mögliche Handlungsfelder für Rahmenbedingungen. Die aktuellen Berichte finden Sie unter "Weiterführende Links" und "Dokumente".

Der im März 2023 veröffentlichte Bericht der Arbeiterkammer "Frauen.Management.Report 2023" zeigt als umfassendste Erhebung für die österreichischen Unternehmen erneut, dass ohne verbindliche Zielvorgaben nur langsame Fortschritte zu verzeichnen sind. Beispielsweise waren 2023 nur 25,5 Prozent der Aufsichtsratsmandate in den umsatzstärksten 200 Unternehmen von Frauen besetzt, in den Geschäftsführungen waren 10,5 Prozent Frauen vertreten.

Im Juni 2017 wurde vom Nationalrat das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) beschlossen, das Aufsichtsräte von börsennotierten und großen Unternehmen betrifft.

Laut Erhebung der Arbeiterkammer stiegen die Frauenanteile in den Aufsichtsräten der börsennotierten Unternehmen von 16,1 Prozent im Jahr 2017, auf 35 Prozent im Jahr 2023 in jenen Unternehmen, die von der gesetzlichen Quote von 30 Prozent betroffen sind. Der Frauenanteil in den nicht von vom GFMA-G umfassten börsennotierten Unternehmen stieg im gleichen Zeitraum deutlich langsamer auf 21,4 Prozent

Bereits 2011 hat sich die Bundesregierung zur Erreichung eines Zielwerts für Frauen in den Aufsichtsräten der staatsnahen Unternehmen selbstverpflichtet.

Zudem gilt für die Unternehmen im privaten Sektor weiterhin der Corporate Governance Codex. Dieser bestimmt, dass börsennotierte Unternehmen einen Bericht über die gesetzten Maßnahmen zur Frauenförderung legen müssen. Bei der Besetzung von Aufsichtsräten muss gemäß Aktiengesetz Diversität berücksichtigt werden.

Selbstverpflichtung der staatsnahen Unternehmen

Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011 dazu, den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 Prozent oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 Prozent zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 sollte die Beteiligung der Frauen auf 35 Prozent angehoben werden, diese Vorgabe wurde bis Ende 2019 verlängert.

Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde festgelegt, dass der Frauenanteil in diesen staatsnahen Unternehmen auf 40 Prozent angehoben werden soll. Diese Vorgabe soll, unter Berücksichtigung von Funktionsperioden und Bestellungszeiträumen, innerhalb der bestehenden Legislaturperiode erreicht werden.

Gemäß dem Fortschrittsbericht vom 8. März 2023 (Berichtszeitraum: 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2022) betrug der Bundes-Frauenanteil in den Aufsichtsräten staatsnaher Unternehmen (mindestens 50 Prozent Bundesbeteiligung) im Durchschnitt 50 Prozent: 146 der 292 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder waren Frauen. Von insgesamt 54 Unternehmen erfüllen bereits 40 Unternehmen die bis zum Ende der aktuellen Legislaturperiode umzusetzende Bundes-Frauenquote von 40 Prozent oder liegen sogar darüber, 37 Unternehmen erreichen mindestens 40 Prozent im gesamten Aufsichtsrat.

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G)

Im Juni 2017 wurde vom Nationalrat das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat (GFMA-G) beschlossen, das seit 1. Jänner 2018 für Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen sowie von Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen einen Mindestanteil von 30 Prozent für Frauen und Männer im Aufsichtsrat vorsieht. Die Zielvorgabe gilt für Neubestellungen, bei Nichteinhaltung bleibt das Mandat unbesetzt ("leerer Stuhl"-Regelung).

Der Frauen.Management.Report 2023 der Arbeiterkammer zeigt, dass sich der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der vom GFMA-G betroffenen börsennotierten Unternehmen seit Einführung der Quote deutlich erhöht hat, von 22,4 Prozent (im Jänner 2018) auf 35 Prozent (Jänner 2023). Dies deutet darauf hin, dass die Quote für die börsennotierten Unternehmen bereits Wirkung zeigt.

Women are top! To the top by innovative corporate cultures

Das von der Europäischen Kommission kofinanzierte Projekt "Women are TOP! To the top by innovative corporate cultures" wurde von September 2013 bis April 2015 in Kooperation mit dem Institut für Gender und Diversität in Organisationen der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) und der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) durchgeführt.

Ziel war es dabei, Maßnahmen im Bereich der Aufsichtsräte und wirtschaftlicher Führungs- und Managementpositionen zu entwickeln, die zu geschlechtergerechten Organisationskulturen führen sollen.

Dazu wurden mehr als 50 vorbildhafte Maßnahmen österreichischer Unternehmen und Betriebe gesammelt, die als Inspiration für geschlechtergerechte Unternehmenskulturen dienen können. Außerdem wurde eine Online-Simulation zur Aufsichtsratsnominierung entwickelt, die als Trainings- und Reflexions-Tool zur Verfügung steht.

Die Ergebnisse und Erfahrungen aus den Teilprojekten wurden auch nach Projektabschluss weiter genutzt und veröffentlicht. Auf der Projektwebsite frauenfuehren.at sind die Ergebnisse des Projekts – die gesammelten Gleichstellungsmaßnahmen der Unternehmen sowie die Online-Simulation zur Aufsichtsratsnominierung – verfügbar.

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