Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen (VN)

Kinderrechte sind Menschenrechte, die auf der ganzen Welt für alle jungen Menschen bis 18 Jahre gelten.

Kinder sind nicht vom Goodwill der Erwachsenen abhängig, sondern haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Kinder sind kompetente Persönlichkeiten und eigenständige Träger von Rechten, die sie auch selber vertreten können.

Für diese Grundrechte der Kinder gibt es seit 1989 mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ein weltweites Grundgesetz.

Mit der Ratifikation der Kinderrechtskonvention (KRK) im Jahr 1992 hat sich Österreich verpflichtet, die Rechte von Kindern und Jugendlichen einzuhalten.

Kontakt

Abteilung VI/6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at