Volksgruppenförderung in Österreich

Das Bundeskanzleramt, Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten, wickelt die Volksgruppenförderung ab. Nach dem Volksgruppengesetz fördert der Bund Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Weiters werden interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, gefördert.

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt:

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand Oktober 2023 (PDF, 137 KB)

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand März 2023 (PDF, 125 KB)

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand Dezember 2021 (PDF, 128 KB)

Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt:

Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand Oktober 2023 (PDF, 125 KB)

Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand  April 2023 (PDF, 124 KB)

Informationen zur Antragseinbringung

Für einen Antrag auf Volksgruppenförderung ist ausschließlich der Online-Antrag im Transparenzportal des Bundes zu verwenden: Online-Antrag Volksgruppenförderung.

Voraussetzungen für die Online-Antragstellung: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • ID Austria
  • Finanz-Online Kennung
  • Unternehmensserviceportal-Kennung

Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das bedeutet, dass alle zeichnungsberechtigten Personen eine aktive ID Austria benötigen. Informationen zur ID Austria finden Sie hier: ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis (oesterreich.gv.at)

Eine Anleitung, den Antrag online einzureichen, finden Sie im Leitfaden zur Online-Antragstellung (PDF, 636 KB).

Aktuelle Förderaufrufe

Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) 2024 und 2025

Förderungsanträge auf Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) für die Förderungsjahre 2024 und 2025 können ab sofort und bis 1. Dezember 2023 mittels Online-Antrag eingebracht werden. Bitte beachten Sie die im Aufrufdokument angeführten Förderungsschwerpunkte und Informationen zur Antragstellung. Der Förderungsaufruf wurde für die Jahre 2024 und 2025 für eine bessere Planbarkeit der Antragstellenden erstmalig zweijährig ausgestaltet. Dies ist bei der Antragstellung entsprechend zu berücksichtigen.

Förderaufruf Sonstige Zuschüsse (PDF, 155 KB)

Medienförderung (Volksgruppenförderung) 2024 und 2025

Förderungsanträge auf Medienförderung (Volksgruppenförderung) für die Förderungsjahre 2024 und 2025 können ab sofort und bis 16. Oktober 2023 mittels Online-Antrag eingebracht werden. Bitte beachten Sie die im Aufrufdokument angeführten Informationen zur Antragsberechtigung und Antragstellung. Der Förderaufruf ist zweijährig ausgestaltet. Dies ist bei der Antragstellung entsprechend zu berücksichtigen.

Förderaufruf Medienförderung (PDF, 112 KB)

Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz (Volksgruppenförderung) 2024

Förderungsanträge auf Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz (Volksgruppenförderung) für das Förderungsjahr 2024 können ab sofort und bis 23. Oktober 2023 mittels Online-Antrag  eingebracht werden. Bitte beachten Sie die im Aufrufdokument angeführten Informationen zur Antragstellung und den förderbaren Kosten.

Förderaufruf Zuschüsse nach dem Volksgruppengesetz (PDF, 132 KB)

Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) 2023 und 2024

Überblick Förderungen 2023/2024 Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) (PDF, 95 KB)

Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) 2023

Überblick Förderungen 2023 Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) (PDF, 95 KB)

Medienförderung (Volksgruppenförderung) für die Jahre 2022 und 2023

Überblick Medienförderungen (Volksgruppenförderung) 2022 und 2023 (PDF, 60 KB)

Abrechnung der Volksgruppenförderung 2023

Für die Abrechnung der Volksgruppenförderung ist das Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Bundeskanzleramt, zuständig. Die Abrechnungsunterlagen sind im Original per Post und die Berichtsunterlagen per E-Mail bis 31. Jänner 2024 einzureichen.

Abrechnungsunterlagen:

  1. Vorlage für eine Gesamt-Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Excel, 16 KB)
  2. Vorlage für eine projektbezogene Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Excel, 16 KB)
  3. Vorlage einer Belegaufstellung (Excel, 72 KB)

Berichtsunterlagen:
Verpflichtende Anlagen zur Aktivitätenerfassung:

Aktivitätenerfassung Bildung (PDF, 700 KB)

Aktivitätenerfassung Kultur (PDF, 732 KB)

Aktivitätenerfassung Medien (PDF, 706 KB)

Aktivitätenerfassung Sport (PDF, 698 KB)

Aktivitätenerfassung Wissenschaft und Forschung (PDF, 699 KB)

Aktivitätenerfassung Vernetzung (PDF, 726 KB)

Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10
Ballhausplatz 2
1010 Wien
E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at

Volksgruppenförderungsbericht an den Nationalrat