Volksgruppenförderung in Österreich

Das Bundeskanzleramt, Abteilung für Volksgruppenangelegenheiten, wickelt die Volksgruppenförderung ab. Nach dem Volksgruppengesetz fördert der Bund Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Weiters werden interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, gefördert.

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand März 2023 (PDF, 125 KB)

Allgemeine Bedingungen für die Gewährung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand Dezember 2021 (PDF, 128 KB)

Leitfaden für die Abrechnung von Förderungen durch das Bundeskanzleramt, Stand Dezember 2021 (PDF, 128 KB)

Verwenden Sie zur Antragstellung das aktuelle Antragsformular:

Antragsformular (PDF, 2 MB)

Ausfüllhilfe (PDF, 645 KB)

Verpflichtende Anlagen zur Aktivitätenerfassung:

Aktivitätenerfassung Bildung (PDF, 700 KB)

Aktivitätenerfassung Kultur (PDF, 732 KB)

Aktivitätenerfassung Medien (PDF, 706 KB)

Aktivitätenerfassung Sport (PDF, 698 KB)

Aktivitätenerfassung Wissenschaft und Forschung (PDF, 699 KB)

Aktivitätenerfassung Vernetzung (PDF, 726 KB)

Dem Förderantrag ist eine detaillierte Kostenkalkulation als Anlage beizufügen:

Detaillierte Kostenkalkulation (Excel, 20 KB)

Für die Neuanstellung von Personal verwenden Sie bitte dieses Formular:

Formular "Standardisierte Arbeitsplatzbeschreibung" (Word, 117 KB)

Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) 2022

Überblick Förderungen 2022 Sonstige Zuschüsse (Volksgruppenförderung) (PDF, 86 KB)

Medienförderung (Volksgruppenförderung) für die Jahre 2022 und 2023

Überblick Medienförderungen (Volksgruppenförderung) 2022 und 2023 (PDF, 60 KB)

Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) 2022

Überblick Förderungen 2022 Interkulturelle Förderung (Volksgruppenförderung) (PDF, 75 KB)

Informationen zur Antragseinbringung

Für einen Antrag auf Volksgruppenförderung ist der Online-Antrag zu verwenden oder das aktuelle Antragsformular elektronisch auszufüllenrechtsgültig zu signieren und mit allen angeschlossenen Beilagen an den Fördergeber zu übermitteln.

Hier können Sie Ihren Antrag auf Volksgruppenförderung  online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Volksgruppenförderung.

Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • wenn der Online-Antrag von einem Verein beziehungsweise einem gemeinnützigen Unternehmen gestellt wird: Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal)
  • wenn der Online-Antrag von einer Privatperson gestellt wird: Anmeldung mit Handy Signatur, Bürgerkarte oder Finanz Online-Kennung erforderlich

Sie benötigen zum elektronischen Signieren eine aktivierte Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion). Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis

Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über eine Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.

Alternativ dazu können Sie das Antragsformular (PDF) ausfüllen, rechtsgültig signieren und per E-Mail an volksgruppen@bka.gv.at übermitteln.

Zur Nutzung der PDF-Formulare ist Adobe Reader ab Version 9.0 oder höher erforderlich: Download Adobe Reader in aktueller Version.
Speichern Sie das Antragsformular zunächst lokal ab, bevor Sie es mit dem Programm Adobe Acrobat Reader ausfüllen.

Für die rechtsgültige Signatur des Antragsformulars gibt es 2 Möglichkeiten:

  • Signatur mittels elektronischer Unterschrift
  • Händische Unterfertigung

Elektronisches Signieren des Antragsformulars:

Zum elektronischen Signieren Ihres Antragsformulars und der Übermittlung an den Fördergeber verwenden Sie bitte die PDF-Signatur mit der Handy-Signatur - buergerkarte.at

Zur Prüfung Ihrer Dokument-Signatur steht folgendes Online-Service zur Verfügung: Signaturprüfung - www.signaturpruefung.gv.at

Voraussetzung: Sie benötigen zum elektronischen Signieren die Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion) oder eine Handy-Signatur. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Webseiten:

Beschränkung von Anzahl und Größe der Beilagen:

Sie können bis zu 15 Beilagen mit einem Antragsformular mitsenden. Insgesamt darf die Größe der gesamten E-Mail 14,5 Megabyte nicht überschreiten. Alle Beilagen zusammen dürfen die Größe von 13 Megabyte nicht überschreiten.

Empfehlung: Vermeiden Sie hochauflösende Scans für Ihre Beilagen, verwenden Sie stattdessen beispielsweise PDF-Formate.

Abrechnung der Volksgruppenförderung 2022

Für die Abrechnung der Volksgruppenförderung ist das Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Bundeskanzleramt, zuständig. Die Abrechnungsunterlagen sind im Original per Post bis 31. Jänner 2023 einzureichen.

  1. Vorlage für eine Gesamt-Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Excel, 16 KB)
  2. Vorlage für eine projektbezogene Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung (Excel, 16 KB)
  3. Vorlage einer Belegaufstellung (Excel, 72 KB)

Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10
Ballhausplatz 2
1010 Wien
E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at

Volksgruppenförderungsbericht an den Nationalrat