Institutionen und vertragliche Grundlagen

Wie ist die EU aufgebaut?

Die EU ist in ihrer Struktur weltweit einzigartig. Mit ihrem besonderen institutionellen Aufbau wird sichergestellt, dass die EU-Bürgerinnen und -Bürger vertreten und die Interessen der Mitgliedstaaten als auch der EU als Ganzes gewahrt werden. Jedes Organ beziehungsweise jede Institution der EU hat hierbei eine spezielle Rolle mit klar definierten Aufgaben. Dies ist in den Verträgen der EU festgelegt.

Europäischer Rat – Impulsgeber der EU

Der Europäische Rat gibt die allgemeinen politischen Prioritäten der EU vor. Das heißt, er gibt die Richtung vor, in die sich die EU entwickeln soll und definiert ihre allgemeinen politischen Ziele und Prioritäten. Der Europäische Rat setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, seinem Präsidenten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Auch die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil.

Der Präsident des Europäischen Rates wird von den Mitgliedern des Europäischen Rates für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt (und kann einmal wiedergewählt werden). Er leitet die Sitzungen des Europäischen Rates und nimmt auf seiner Ebene die Außenvertretung der EU in Fragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr.

Der Europäische Rat tagt mindestens 2 Mal pro Halbjahr. Entscheidungen werden in der Regel im Konsens getroffen.

Rat der EU – die Stimme der Mitgliedstaaten

Im Rat der EU, der informell auch EU-Rat, Rat oder Ministerrat genannt wird, sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Im Rat treten die nationalen Ministerinnen und Minister aller Mitgliedstaaten zusammen, um Gesetzgebungsakte zu erlassen und politische Maßnahmen zu koordinieren.

Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament übt der Rat die Gesetzgebungsfunktion in der EU aus und legt, ebenfalls gemeinsam mit dem Europäischen Parlament, das EU-Budget fest.

Der Rat trifft sich in 10 verschiedenen Ratsformationen, die nach Politikbereichen strukturiert sind und an denen jeweils die fachlich zuständigen Ministerinnen und Minister teilnehmen. So kommen beispielsweise im Rat Umwelt die Umweltministerinnen und -minister der 27 Mitgliedstaaten zusammen. Der Rat beschließt je nach Sachgebiet mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit (55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten) oder einstimmig.

Der Vorsitz im Rat (auch "Ratsvorsitz" oder "Ratspräsidentschaft" genannt) wechselt nach einer festgelegten Reihenfolge alle sechs Monate zwischen den 27 Mitgliedstaaten. Während dieser 6 Monate leitet das jeweilige Vorsitzland die Sitzungen und Tagungen auf allen Ebenen des Rates. Einzige Ausnahme ist der Rat "Auswärtige Angelegenheiten", in dem der Hohe Vertreter/die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz führt. Nach 1998 und 2006 führt Österreich in der zweiten Jahreshälfte 2018 zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der EU.

Europäische Kommission – Hüterin der Verträge

Die Europäische Kommission fördert die allgemeinen Interessen der EU und wacht, gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten. Daher wird sie häufig auch als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Europäische Kommission ist (von wenigen Ausnahmen abgesehen) alleine zuständig für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften. Als politisch unabhängige Exekutive der EU setzt sie außerdem Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates um und verwaltet den EU-Haushalt (Budget).

Die Europäische Kommission hat ihren Sitz in Brüssel. Das sogenannte Kollegium aus 27 Kommissaren (je eine oder einer aus jedem Mitgliedstaat) setzt sich zusammen aus ihrer Präsidentin, ihren 7 Stellvertretern, des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den übrigen 18 Kommissarinnen und Kommissaren, welche die unterschiedlichen Politikbereiche abdecken.

Auf Vorschlag der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten wählt das Europäische Parlament den Präsidenten/die Präsidentin der Europäischen Kommission. Das Europäische Parlament stimmt auch über das übrige Kollegium in seiner Gesamtheit ab, nachdem sich alle vorgeschlagenen Kommissarinnen und Kommissare einem Hearing im Europäischen Parlament unterzogen haben.

Die Mitglieder des Kollegiums übernehmen für einen Zeitraum von 5 Jahren die politische Leitung der Europäischen Kommission. Die Amtszeit der letzten Europäischen Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker endete am 30. November 2019. Seit 1. Dezember 2019 ist Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen an der Spitze. Von Österreich entsandtes Mitglied der Europäischen Kommission ist derzeit Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung.

Europäisches Parlament – Vertretung der Bürgerinnen und Bürger

Gemeinsam mit dem Rat ist das Europäische Parlament Gesetzgeber der EU und übt Haushaltsbefugnisse (Budget) aus. Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten wählen die Abgeordneten in direkter Wahl. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle 5 Jahre statt. Die letzten EU-weiten Europawahlen fanden von 23. bis 26. Mai 2019 statt (Wahltermin in Österreich: 26. Mai 2019). Unmittelbar danach waren 18 direkt gewählte österreichische Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten.

Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU am 31. Jänner 2020 verringerte sich jedoch die Zahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments von 751 auf 705. Für kleinere Länder wie Österreich hatte diese Veränderung jedoch einen positiven Nebeneffekt: nunmehr sind 19 österreichische Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten.

Die Abgeordneten sind in 8 Fraktionen über Staatsgrenzen hinweg organisiert. Die Abgeordneten wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Europäischen Parlaments. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg, Tagungen finden auch in Brüssel statt, wo auch die meisten Ausschüsse tagen.

Das politische Gewicht des Europäischen Parlaments ist im Zuge der letzten Vertragsreformen erheblich gestiegen. Es ist nunmehr in den meisten Politikbereichen mit dem Rat gleichberechtigter Ko-Gesetzgeber der EU.

Europäischer Gerichtshof – Wächter über das EU-Recht

Eine Union braucht gemeinsame Spielregeln, deren Einhaltung überwacht werden muss. Dies ist die Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der seinen Sitz in Luxemburg hat. Sie wird durch 27 Richterinnen und Richter (das heißt aus jedem EU-Mitgliedstaat einer beziehungsweise eine) und 11 Generalanwälte ausgeübt.

Zu den Organen der EU gehören auch die Europäische Zentralbank (EZB), die Wächterin über die gemeinsame Währung, den Euro, und der Europäische Rechnungshof (EuRH), zuständig für die Gebarungskontrolle der gesamten Union. Auch in diesen Institutionen sind alle 27 Mitgliedstaaten der EU vertreten.

Wie funktioniert die EU?

Die Regeln für das Funktionieren der EU, ihre Zuständigkeiten und Arbeitsweise sind in 2 Grundverträgen festgelegt: dem Vertrag über die Europäische Union (kurz: EU-Vertrag oder EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (kurz: AEU-Vertrag oder AEUV).

Die letzte große Änderung dieser Verträge erfolgte durch den 2007 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten unterzeichneten Vertrag von Lissabon. Damit sollte der institutionelle Reformprozess der Union abgeschlossen werden, um die EU fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu machen. Er trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Die in diesen Verträgen festgelegten Institutionen (Organe) der EU und ihre Aufgaben geben der EU ihre weltweit einzigartige Struktur. Die allgemeinen politischen Prioritäten werden vom Europäischen Rat vorgegeben, in dem die 27 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten vertreten sind. Die Europäischen Kommission vertritt die allgemeinen Interessen der EU. Sie verfügt auch über das Initiativrecht, das heißt sie erarbeitet Vorschläge für Gesetzgebungsakte auf europäischer Ebene. Beschlossen werden diese in der Regel gemeinsam vom Rat der EU und vom Europäischen Parlament. Im Rat der EU sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten, das Europäische Parlament wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedstaaten direkt gewählt.

So ist sichergestellt, dass den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, der Mitgliedstaaten und der EU als Ganzes im Politikprozess auf europäischer Ebene Rechnung getragen wird.

In den Gründungsverträgen der EU ist auch festgelegt, welche Bereiche auf europäischer Ebene geregelt werden und welche nicht beziehungsweise für welche Bereiche die EU gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zuständig ist.

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