Familienpolitischer Beirat

Der Familienpolitische Beirat ist ein Beratungsgremium. Es berät die für Familienagenden zuständige Ressortleitung in Angelegenheiten des Familienlastenausgleichs und der allgemeinen Familienpolitik.

Das für Familienagenden zuständige Regierungsmitglied führt den Vorsitz des Gremiums und kann eine Person aus der Verwaltung mit der Vertretung betrauen. Die Beiratssitzungen finden mindestens zwei Mal pro Jahr statt und werden von der bzw. dem Vorsitzenden einberufen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Beiratsmitglieder auch selbst eine Sitzung einberufen. Die Geschäfte des Beirates führt das Familienressort.

Aufgaben

Der Familienpolitische Beirat hat das mit den Familienagenden betraute Regierungsmitglied bei der Besorgung der Angelegenheiten des Familienlastenausgleichs sowie der allgemeinen Familienpolitik zu beraten.

Auf Ersuchen des Familienressorts hat der Familienpolitische Beirat Gutachten in wirtschaftlichen, sozialen, rechtlichen und kulturellen Angelegenheiten, die die Familie betreffen, abzugeben.

In solchen Angelegenheiten hat der Familienpolitische Beirat das Recht, auch von sich aus Anregungen und Anträge an das Bundeskanzleramt zu richten.

Weiters obliegt dem Familienpolitischen Beirat die sachverständige Prüfung und Stellungnahme zu Anregungen und Forderungen der Familienorganisationen.

Geschichte

Die Geschichte des Familienpolitischen Beirates ist eng mit der Institutionalisierung der Familienagenden in der Bundesverwaltung verknüpft und begann in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre.

  • Im Mai 1966 wurde von der ÖVP-Alleinregierung bei der Neuordnung der Ministerienkompetenzen festgelegt, dass das Bundeskanzleramt (BKA) auch „alle allgemeinen Fragen der Familienpolitik zu behandeln“ habe (BGBl. Nr. 70/1966).
  • Im Juli 1966 wurde im BKA ein familienpolitisches Referat geschaffen.
  • Am 1. März 1967 beschloss der Nationalrat die Einrichtung des Familienpolitischen Beirates als Beratungsgremium beim BKA (BGBl. Nr. 112/1967).
  • 1979 wurde der Familienpolitische Beirat per Novelle dem Bundesministerium für Finanzen zugeordnet (BGBl. Nr. 555/1979).
  • 1983 wurden die Agenden des Familienpolitischen Beirates dem damals neu gegründeten Bundesministerium für Familie, Jugend und Konsumentenschutz übertragen (BGBl. Nr. 617/1983).
  • Seither ist der Familienpolitische Beirat dem jeweiligen für Familienangelegenheiten zuständigen Bundesministerium zugeordnet.
  • Seit Februar 2021 ist das Bundeskanzleramt wieder für den Familienpolitischen Beirat zuständig.

Mitglieder

Im Familienpolitischen Beirat sind Organisationen vertreten, die sich besonders für die Förderung der Interessen von Familien einsetzen.

Dem Beirat gehören bis zu 15 Mitglieder an. Neben den Familienorganisationen sind auch die Sozialpartner im Beirat vertreten. Darüber hinaus kann der Familienpolitische Beirat Fachleute beiziehen. Sie haben bei Abstimmungen allerdings kein Stimmrecht.

Die Beiratsmitglieder werden für vier Jahre berufen und sind ehrenamtlich tätig.

Aktuell sind im Familienpolitischen Beirat vertreten:

  • Katholischer Familienverband Österreichs
  • Österreichischer Familienbund
  • Österreichische Kinderfreunde
  • Freiheitlicher Familienverband Österreichs
  • Österreichische Plattform für Alleinerziehende
  • FAmOs - Familien Andersrum Österreich
  • Wirtschaftskammer Österreich
  • Landwirtschaftskammer Österreich
  • Bundesarbeitskammer
  • Österreichischer Landarbeiterkammertag
  • Österreichischer Gewerkschaftsbund

Fachleute ohne Stimmrecht entsenden:

  • Industriellenvereinigung
  • Vertretung der Bundesländer

Kontakt

Familienpolitische Grundsatzabteilung 
E-Mail: familienpolitischerbeirat@bka.gv.at