Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat
Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) ist eine unabhängige Behörde zur Verhängung von Geldbußen und Geldstrafen bei Verstößen gegen bestimmte Regelungen des Parteiengesetzes. Die Geschäftsstelle ist beim Bundeskanzleramt eingerichtet.
Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat – eine durch Verfassungsbestimmung unabhängig gestellte Behörde – ist zur Verhängung von Geldbußen und Geldstrafen bei Verstößen gegen bestimmte Regelungen des Parteiengesetzes (beim Bundeskanzleramt) eingerichtet (vergleiche §§ 10 bis 12 Parteiengesetz 2012). Die Mitglieder sind in Ausübung ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Die Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Für jedes Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu bestellen, welches bei Verhinderung des Mitgliedes an dessen Stelle tritt. Eine Weiterbestellung ist zulässig.
Die Bundesregierung ist für je ein Mitglied und dessen Ersatzmitglied an einen Besetzungsvorschlag, bestehend aus jeweils 3 alphabetisch gereihten Personen
1. des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes,
2. des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes sowie
3. des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes
gebunden.
Der Senat entscheidet bei Anwesenheit aller 3 Mitglieder mit einfacher Mehrheit, gegen Entscheidungen des Senates kann Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.
Mitglieder und Ersatzmitglieder des Senates
Vorsitzender: Dr. Gunther Gruber
Ersatzmitglied: Dr. Wolfgang Pallitsch
Stellvertretender Vorsitzender: DDr. Hans-Georg Ruppe
Ersatzmitglied: Dr. Herbert Haller
Mitglied: Dr. Marcella Prunbauer-Glaser
Ersatzmitglied: Dr. Peter Bußjäger
Kontakt im Bundeskanzleramt
Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat
Geschäftsstelle
Ballhausplatz 1
1010 Wien
E-Mail: upts@bka.gv.at
Leiter der Geschäftsstelle:
Dr. Michael R. Kogler
Telefon: +43 1 531 15-20 42 72
Transparenz
Gemäß § 11a PartG ist zur "begleitenden Analyse der Aufwendungen für Wahlkämpfe und zur Kontrolle der Wahlwerbungsausgaben sowie der Wahlwerbungsberichte" der UPTS zuständig. Seine Rolle beschränkt sich auf die Bestellung von 3 Sachverständigen aus dem Bereich der Transparenz- und Kampagnenforschung, dem Gebiet des Medienwesens sowie aus dem Kreis von Wirtschaftsprüfern, die die Wahlkämpfe der wahlwerbenden Parteien analysieren und jeweils in einem Gutachten die Plausibilität der Einhaltung der Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben beurteilen. Der UPTS hat daraufhin der jeweiligen wahlwerbenden Partei die sie betreffenden Gutachten zur schriftlichen Stellungnahme zu übermitteln. Die Gutachten und die Stellungnahmen sind auf der Homepage des UPTS zu veröffentlichen. Eine inhaltliche Beurteilung der Gutachten und der Stellungnahmen durch den UPTS ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Gutachten und Stellungnahmen
- Gutachten Mag. Sommerer (nicht barrierefrei) (PDF, 10 MB)
- Gutachten DDr. Peyerl (nicht barrierefrei) (PDF, 836 KB)
Innerhalb der – aufgrund von § 1 Verwaltungsrechtliches COVID-19-Begleitgesetz, BGBl. I Nummer 16/2020 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nummer 24/2020 – bis zum 2. Juni 2020 erstreckten Frist für das Einlangen wurden von den politischen Parteien zu den jeweils sie betreffenden Teilen der Gutachten folgende Stellungnahmen abgegeben:
Für die NEOS hat Bundesgeschäftsführer Mag. Robert Luschnik erklärt, keinen Anlass zu Bemerkungen zu haben.
- ÖVP Stellungnahme zu den Gutachten (nicht barrierefrei) (PDF, 100 KB)
- Korrigendum Mag. Sommerer 3. Juni 2020 (nicht barrierefrei) (PDF, 154 KB)
Verzeichnis der registrierten Personenkomitees (§ 11 Absatz 5a PartG)
Gemäß § 11 Absatz 5a PartG führt der UPTS ein Verzeichnis der Personenkomitees (vergleiche § 2 Z 3a leg. cit.), in dem die Bezeichnung und der Proponent des Komitees zu veröffentlichen sind. Die Personenkomitees haben dem UPTS überdies ihre Mitglieder anzugeben, diese Angabe ist aber nicht zu veröffentlichen. Zu den Konsequenzen einer unterlassenen "vorangehenden Registrierung" ist auf die Strafsanktion in § 12 Absatz 3a PartG hinzuweisen. Die bis dato angegebenen Komitees sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Politische Partei, Wahlwerberin/Wahlwerber | Bezeichnung des Personenkomitees | Proponentin/Proponent des Personenkomitees | vollständige Registrierung eingelangt am |
---|---|---|---|
[für die NR-Wahl 2019] Mag. Beate Meinl-Reisinger | "Zukunftskomitee" | Dr. Karl Sevelda | |
[für die GR-Wahl 2020] DI Stefan Sziruscek | Unterstützungskomitee Sziruscek | Mag. Walter Reiffenstuhl | 20.12.2019 |
[für die GR-Wahl 2020] Friedrich Quirgst | Personenkomitee für Bürgermeister Fritz Quirgst | Dr. Isabella Bossniak-Jirku, MSc, MBA | 05.01.2020 |
[für die Wr. Bezirksvertretungswahlen 2020] Mag. Silvia Nossek |
Unterstützungskomitee für Bezirksvorsteherin Silvia Nossek | Elisabeth Maria Veit, Oskar Frischenschlager | 07.04.2020 |
[für die Wr. Bezirksvertretungswahlen 2020] Mag. Barbara Neuroth | Wir unterstützen Barbara Neuroth als Wiedner Bezirksvorsteherin: www.bezirksvorsteherin.at | Peter Buocz | 14.09.2020 |
Veröffentlichung der Bildmarke gemäß
§ 19 Absatz 3 E-GovG.
Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat verwendet für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:

Veröffentlichungen des Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senates
Entscheidungen
- (NEU) Dr. Karl Schnell - FPS, Bescheid vom 24.11.2020 (PDF, 336 KB)
- SPÖ, Bescheid vom 30.9.2020 (PDF, 1 MB)
- FPÖ, Bescheid vom 17.6.2020 (PDF, 1 MB)
- SPÖ, Bescheid vom 17.6.2020 (PDF, 1 MB)
- FPÖ, Bescheid vom 15.4.2020 (PDF, 358 KB)
- Straferkenntnis SPÖ, Paragraf 6 Absatz 5 PartG vom 24.2.2020 (PDF, 746 KB) (aufgehoben durch BVwG)
- Straferkenntnis SPÖ, Paragraf 6 Absatz 6 PartG vom 24.2.2020 (PDF, 2 MB) (aufgehoben durch BVwG)
- SPÖ, Bescheid vom 24.2.2020 (PDF, 341 KB)
- ÖVP, Bescheid vom 13.1.2020 (PDF, 646 KB)
- ÖVP, Bescheid vom 14.12.2018 (PDF, 287 KB)
- SPÖ, Bescheid vom 6.12.2018 (PDF, 178 KB)
- FPÖ, Bescheid vom 6.12.2018 (PDF, 217 KB)
- ÖVP, Bescheid vom 15.2.2017 (PDF, 479 KB)
- SPÖ, Bescheid vom 19.1.2016 (PDF, 631 KB)
- ÖVP, Bescheid vom 4.11.2015 (PDF, 382 KB)
- SPÖ, Bescheid vom 4.11.2015 (PDF, 320 KB)
- BZÖ, Bescheid vom 22.10.2015 (PDF, 114 KB)
- KPÖ, Bescheid vom 22.10.2015 (PDF, 200 KB)
- FPÖ, Bescheid vom 22.10.2015 (PDF, 202 KB)
- Team Stronach, Bescheid vom 18.6.2015 (PDF, 344 KB)
Externe Links
- §§ 10 bis 12 Parteiengesetz 2012, Parteiengesetz 2012 in der geltenden Fassung im RIS
- Bundesverwaltungsgericht