Abstimmungsspende Kärnten
- Abstimmungsspendegesetz 2020
- Abstimmungsspendegesetz 2020 – slowenisch (PDF, 131 KB)
- Förderaufruf (PDF, 105 KB)
- Antragsformular (PDF, 1 MB)
- Formular A: Angaben zum Vorhaben (PDF, 1 MB)
- Förderbedingungen (PDF, 145 KB)
- Leitfaden für die Abrechnung von Fördermitteln des Bundeskanzleramtes (PDF, 184 KB)
Für die rechtsgültige Signatur des Antragsformulars gibt es zwei Möglichkeiten: erstens Signatur mittels elektronischer Unterschrift oder, zweitens, händische Unterfertigung. Die Übermittlung des Förderansuchens hat ausschließlich auf elektronischem Weg über das Signaturservice oder per E-Mail an volksgruppen@bka.gv.at zu erfolgen. Sehen Sie von einer zusätzlichen postalischen Übersendung ab.
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Elektronisches Signieren des Antragsformulars:
Zum elektronischen Signieren Ihres Antragsformulars und Senden der Formulare an den Fördergeber verwenden Sie bitte den folgenden Link: den folgenden Link:
Beschränkung von Anzahl und Größe der Beilagen:
Sie können bis zu 15 Beilagen mit einem Antragsformular mitsenden. Insgesamt darf die Größe der gesamten E-Mail 14,5 Megabyte nicht überschreiten. Alle Beilagen zusammen dürfen die Größe von 13 Megabyte nicht überschreiten.
Empfehlung: Vermeiden Sie hochauflösende Scans für Ihre Beilagen, verwenden Sie stattdessen beispielsweise PDF.
Zur Prüfung Ihrer Dokument-Signatur steht folgendes Online-Service zur Verfügung:
Voraussetzung: Sie benötigen zum elektronischen Signieren die Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion) oder eine Handy-Signatur. Informationen dazu finden Sie auf den folgenden Webseiten
Abrechnung der Abstimmungsspende Kärnten
Für die Abrechnung der Abstimmungsspende Kärnten ist das Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10, Bundeskanzleramt, zuständig:
Referat I/17/a – Förderungskontrolle UG10
Ballhausplatz 2
1010 Wien
E-Mail: foerderkontrolle10@bka.gv.at