Ausbeutung (Frauenhandel)

Frauenhandel ist eine Gewaltform, bei der Frauen und Mädchen in eine Zwangslage gebracht und ausgebeutet werden, wodurch die Händlerinnen oder Händler finanziellen Profit schlagen.

Menschenhandel ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, von der überwiegend Frauen und Mädchen betroffen sind. Gemeinsam ist den gehandelten Frauen und Mädchen, dass sie aus verarmten oder politisch instabilen Verhältnissen kommen. Meist können sie im Heimatland ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Familien nicht sichern und werden dann oft mit falschen Versprechungen, wie Arbeitsangeboten oder Heiratsaussichten, ins Ausland gelockt oder mit Gewalt verschleppt. In weiterer Folge werden sie dann in der Prostitution, der Ehe, der Pflege, im Haushalt oder in anderen Tätigkeiten und Dienstleistungsverhältnissen ausgebeutet, wobei ihnen jedoch ein Großteil des Verdienstes abgenommen wird.

Da ihnen häufig nach der Einreise in das Zielland die Papiere abgenommen werden, ist eine Flucht für die meisten Frauen und Mädchen unmöglich. Durch Freiheitsbeschränkungen, Drohungen gegen die Frauen und Mädchen selbst und/oder ihre Familienangehörigen werden sie zudem davon abgehalten, sich hilfesuchend an die Polizei zu wenden. Sofern Betroffene nicht als Opfer von Menschenhandel erkannt werden, müssen sie bei einem Aufgriff auch mit der Abschiebung in ihr Herkunftsland rechnen, was sie ebenfalls daran hindert, sich vertrauensvoll an die Behörden zu wenden.

Opfer von Menschenhandel, die Drittstaatsangehörige sind, haben jedoch Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung "besonderer Schutz" (§ 57 Asylgesetz), die von Amts wegen oder auf Antrag zu erteilen ist, sofern dies zur Strafverfolgung der Täter oder zur Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen des Opfers notwendig ist. Dieser Aufenthaltstitel ist allerdings nur für die Dauer eines laufenden Verfahrens gültig. Aber auch unabhängig davon ist eine solche Aufenthaltsbewilligung möglich, wenn individuelle Gründe geltend gemacht werden können, dass die betroffene Frau besonderen Schutz benötigt, der in ihrem Herkunftsland nicht sichergestellt werden kann.

Schutz und Hilfe

Die staatlich beauftragte "Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel (IBF)" berät und unterstützt Frauen umfassend, die nach oder innerhalb von Österreich gehandelt wurden, um in der Prostitution, der Ehe, der Pflege, im Haushalt oder in anderen Tätigkeiten und Dienstleistungsverhältnissen (wie Reinigung, Tourismusindustrie, Landwirtschaft) ausgebeutet zu werden.

Zudem ist im Bundesministerium für Inneres (Bundeskriminalamt), eine bundesweite Menschenhandels-Hotline eingerichtet, die bei Verdacht auf Menschenhandel rund um die Uhr – auch anonym – angerufen werden kann. 

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Zusammenarbeit auf internationaler Ebene 

Zahlreiche bilaterale Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit sehen auch eine Kooperation bei der Bekämpfung des Menschenhandels mit anderen Staaten vor. Derartige Abkommen bestehen insbesondere mit den direkten Nachbarstaaten Österreichs, den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, einer Reihe von weiteren osteuropäischen Staaten sowie mit einigen afrikanischen, asiatischen und amerikanischen Staaten.

Möglichkeiten der verbesserten regionalen Zusammenarbeit mit Österreichs Nachbarländern sollen mit der 2010 ins Leben gerufenen "Regionalen Implementierungs-Initiative gegen Menschenhandel" ausgelotet werden. Ziel ist die Entwicklung von Partnerschaften und Strategien im Kampf gegen Menschenhandel – mit einem Fokus auf Frauenhandel – unter Einbindung der österreichischen Nachbarländer.

Auf EU- und internationaler Ebene wurden wichtige rechtliche Regelungen (wie Empfehlungen, Rahmenbeschlüsse, Konventionen) erarbeitet, unter anderem durch das "Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels" (Council of Europe Convention on Action against Trafficking in Human Beings), das von Österreich im Jahr 2006 ratifiziert wurde sowie durch die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer vom 5. April 2011. Letztere wird gegenwärtig neu verhandelt, um den neusten Entwicklungen zu entsprechen.

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Österreichische Task Force Menschenhandel

In der mit Ministerratsbeschluss vom 9. November 2004 im Außenministerium eingesetzten interministeriellen "Task Force Menschenhandel" wird die Thematik aus den verschiedenen Blickwinkeln der zuständigen Ministerien gemeinsam mit unabhängigen Experten und Expertinnen erörtert. Darüber hinaus ist die Task Force um eine ständige Weiterentwicklung und Verbesserung der Maßnahmen gegen Menschenhandel bemüht.

Um diese zu gewährleisten, hat die Task Force mittlerweile bereits sechs Nationale Aktionspläne zur Bekämpfung des Menschenhandels ausgearbeitet, die in Folge von der Bundesregierung beschlossen wurden. Ein siebter Nationaler Aktionsplan ist in Vorbereitung. Die Task Force verfolgt und unterstützt deren Umsetzung und erstellt zu den bereits abgeschlossenen Aktionsplänen je einen umfassenden (Umsetzungs-) Bericht.

Um die unterschiedlichen Ausbeutungsformen gezielt behandeln zu können, wurden zu den Ausbeutungsformen Prostitution, Arbeitsausbeutung und Kinderhandel eigene Unterarbeitsgruppen gebildet. Auch diese erstellen regelmäßige Berichte über ihre Arbeit, welche auf der Webseite der Task Force abrufbar sind.  

Ebenfalls unter Leitung der Task Force wurde 2016 die Webausstellung "Menschenhandel – Sklaverei des 21. Jahrhunderts" erstellt, die insbesondere zur Verwendung im Schulunterricht konzipiert wurde und kostenlos zur Verfügung steht.

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Nationaler Aktionsplan gegen Menschenhandel

Weiterführende Informationen