Förderungsaufruf 2024: Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen

Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen der Frauenprojektförderung 2024 mit dem Titel "Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen".

Einreichungen sind ab sofort per E-Mail an frauenprojektförderung@bka.gv.at oder online über das Transparenzportal  bis 10. Mai 2024, 14 Uhr, möglich. Vergeben werden Mittel für Projekte in ganz Österreich, die im Zeitraum vom 1. September 2024 bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden.

Aus nachstehenden 3 Zielen ist ein Ziel auszuwählen:

Ziel 1: Stärkung von Frauen und Mädchen in ländlichen Regionen, insbesondere von Frauen 60+ und von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben, damit soll Beitrag geleistet werden, Frauen und Mädchen, die in ländlichen Regionen leben, umfassend zu stärken und die Bewusstseinsbildung hinsichtlich der Anliegen von Frauen 60+ und von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben in Österreich zu erhöhen.

Ziel 2: Stärkung von Frauen und Mädchen im digitalen Raum u.a. durch Forcierung einer gleichstellungsfördernden Bildungs- und Awareness-Arbeit, damit soll Beitrag geleistet werden, Frauen und Mädchen umfassend im digitalen Raum zu stärken und einen diskriminierungsfreien, gleichberechtigten Zugang etwa auch durch die Vermittlung von digitalen Kompetenzen zu ermöglichen.

Ziel 3: Stärkung von Frauen und Mädchen, die insbesondere von kulturell- und verwandtschaftsbasierter Gewalt betroffen sind mit Schwerpunkt Zwangsheirat durch Projekte, die insbesondere in Hinblick auf kulturell bedingte Gewalt Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten sowie die Bereitschaft des Bezugssystems anregen, gegen Gewalt aufzutreten und gewaltbetroffene Frauen und Mädchen angemessen zu unterstützen.

Zielgruppen des gegenständlichen Förderungsaufrufs sind:

  • Grundsätzlich Frauen und Mädchen aller Altersgruppen, insbesondere jedoch
    • Frauen 60+,
    • Frauen und Mädchen, die im ländlichen Raum leben und arbeiten,
    • Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund.
  • Frauen und Mädchen mit Behinderungen können bei allen Zielen und Maßnahmen besonders berücksichtigt werden.

Aufrufdokument und einzureichende Formulare

Rechtsgrundlagen

  • Sonderrichtlinie des Bundeskanzleramtes zur Abwicklung der Frauenprojektförderung der Sektion III, Frauenangelegenheiten und Gleichstellung 2024 bis 2028 gemäß § 5 Absatz (Abs.) 2 der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln zur Abwicklung von nationalen Förderungen (ARR 2014), Bundesgesetzblatt (BGBl.) II Nummer (Nr.) 208/2014 in der geltenden Fassung,
  • Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln BGBl. II Nr. 208/2014 (ARR 2014),
  • Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz - DSG),
  • Verordnung (EU) Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.) Nr. L 119 vom 04.05.2016 Seite 1 sowie
  • relevante nationale Gesetze, Verordnungen und allfällige Erlässe (wie zum Beispiel die RGV 1955 – Reisegebührenvorschrift, EStG 1988 – Einkommenssteuergesetz u.a.) in der jeweils geltenden Fassung, siehe auch Allgemeine Förderungsbedingungen als integrierter Bestandteil des Antragsformulars.

Kontakt

Abteilung III/2 – Verwaltungsmanagement, Frauenprojektförderung
E-Mail: frauenprojektfoerderung@bka.gv.at