Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Multilaterales Abkommen zum Schutz der Regional- und Minderheitensprachen und Erhalt des kulturellen Reichtums in Europa

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen ist ein multilaterales Abkommen im Rahmen des Europarates. Ziel dieses Abkommens ist es, geschichtlich gewachsene Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern.

In Umsetzung dieses Zieles verpflichten sich die Vertragsstaaten,

  • die in Teil II des Abkommens angeführten Verpflichtungen auf alle in ihrem Hoheitsgebiet gebrauchten Regional- oder Minderheitensprachen anzuwenden,
  • auf die zum Zeitpunkt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung bezeichneten Sprachen mindestens 35 aus Teil III ausgewählte Absätze oder Buchstaben anzuwenden.

Teil II des Abkommens enthält allgemeine Verpflichtungen zur Achtung und Förderung von Regional- oder Minderheitensprachen. In Teil III werden Verpflichtungen zum Schutz der Regional- oder Minderheitensprachen im Bereich der Bildung und Erziehung, des Zugangs und der Förderung von Medien, des Gebrauchs der Regional- oder Minderheitensprachen im Verkehr mit Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie im wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben aufgestellt.

Österreich hat anlässlich der Ratifikation erklärt, dass Minderheitensprachen der österreichischen Volksgruppen im Sinne dieses Abkommens das Burgenlandkroatische, das Slowenische, das Ungarische, das Tschechische, das Slowakische und das Romanes sind. Das bedeutet, dass diese 6 Sprachen nach Teil II des Abkommens im gesamten Bundesgebiet geschützt sind. Darüber hinaus hat Österreich Burgenlandkroatisch im burgenland-kroatischen Sprachgebiet im Burgenland, Slowenisch im slowenischen Sprachgebiet in Kärnten und Ungarisch im ungarischen Sprachgebiet im Burgenland als Sprachen bezeichnet, auf die Teil III des Abkommens anwendbar sein soll. Völkerrechtlich trat die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen für Österreich mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

Die Vertragsstaaten verfassen in regelmäßigen Abständen Staatenberichte über die Anwendung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen in ihren jeweiligen Ländern. Auf Basis dieses Staatenberichts, eines Besuches des Sachverständigenausschusses (Committee of Experts) im Vertragsstaat und von Informationen von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichten etc. erstellt der Sachverständigenausschuss einen Prüfbericht über die Anwendung der Sprachencharta durch den jeweiligen Vertragsstaat. Schließlich mündet der Prüfvorgang (monitoring cycle) in einen Beschluss des Ministerkomitees des Europarates mit Empfehlungen an den Vertragsstaat.

Die 4. Staatenprüfung Österreichs wurde mit der Empfehlung des Ministerkomitees CM/RecChL(2018)2 vom 4. April 2018 abgeschlossen.

Dokumente und externe Links zur Sprachencharta