Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten

Völkerrechtlich verbindliche Grundsätze zum Schutz nationaler Minderheiten und Maßnahmen für die Rechte der Volksgruppen in Europa

Das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten trat für Österreich am 1. Juli 1998 in Kraft. Es enthält völkerrechtlich verbindliche Grundsätze zum Schutz nationaler Minderheiten und verpflichtet die Staaten zu Maßnahmen des Schutzes und der Förderung. Mit diesem Rahmenübereinkommen sollte ein europaweiter Standard für die Rechte der Volksgruppen geschaffen werden.

Die Überwachung der Durchführung des Rahmenübereinkommens obliegt dem Ministerkomitee des Europarates, das die Angemessenheit der nationalen Umsetzungsmaßnahmen beurteilen soll. Dazu haben die Vertragsstaaten dem Europarat "vollständige Informationen über die Gesetzgebungsmaßnahmen und andere Maßnahmen, die sie zur Verwirklichung der in diesem Rahmenübereinkommen niedergelegten Grundsätze getroffen haben", zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck verfassen die Vertragsstaaten in regelmäßigen Abständen Staatenberichte.

Auf Basis des Berichtes des Vertragsstaates, eines Besuches im Vertragsstaat sowie von Informationen von Nichtregierungsorganisationen, Medienberichten etc. erstellt der Beratende Ausschuss (Advisory Committee) einen Prüfbericht (Opinion). Schließlich mündet die Staatenprüfung (Monitoring Cycle) in eine Resolution des Ministerkomitees des Europarates mit Empfehlungen an den Vertragsstaat.

Die vierte Staatenprüfung Österreichs wurde mit der Resolution des Ministerkomitees CM/ResCMN(2017)6 am 17. Oktober 2017 abgeschlossen.

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