Einzelprüfungsergebnisse aus GBK Senat I

Bisher haben die Senate der Gleichbehandlungskommission (GBK) freiwillig ihre Prüfungsergebnisse in anonymisierter beziehungsweise teilweise stark gekürzter Form zur Verfügung gestellt.

Zum Archiv: Prüfungsergebnisse aus Senat I bis 31.Juli 2008

Seit 1. August 2008 ist mit dem Inkrafttreten der Novelle zum GBK/GAW-Gesetz, BGBl. I Nummer 98/2008, die anonymisierte Veröffentlichung der Einzelfallprüfungsergebnisse gemäß § 12 Absatz 7 GBK/GAW-Gesetz für alle Senate der Gleichbehandlungskommission verpflichtend vorgesehen. Hier finden Sie die Einzelfallprüfungsergebnisse in anonymisierter Form aus Senat I ab 1. August 2008.

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