NIS-Behörde (BMI)
vormals Büro für Strategische Netz- und Informationssystemsicherheit
Das Büro für Strategische Netz- und Informationssystemsicherheit (NIS) war bis zum 1. April 2025 im Bundeskanzleramt als Teil der Abteilung I/8 zuständig für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie) in Österreich und dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NIS-Gesetz).
Diese Zuständigkeit liegt nun bei der Abteilung IV/5/2 Netz- und Informationssystemsicherheit des Bundesministeriums für Inneres.
Ausführliche Informationen zum NIS-Gesetz werden auf der NIS-Website der NIS-Behörde zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Bundesministerium für Inneres
Abteilung IV/5/2 Netz- und Informationssystemsicherheit
E-Mail: post@nis.gv.at
Web: www.nis.gv.at
Weiterführende Informationen
National:
- NIS Behördenseite
- Meldeportal für Öffentliche Verwaltungen
- Meldeportal für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter Digitaler Dienste
- NIS-Gesetz i.d.g.F. (2018)
- Erläuterungen des NIS Gesetzes (PDF, 547 KB)
- NIS-Verordnung (2019)
Europäisch: