NIS-Behörde (BMI)

vormals Büro für Strategische Netz- und Informationssystemsicherheit

Das Büro für Strategische Netz- und Informationssystemsicherheit (NIS) war bis zum 1. April 2025 im Bundeskanzleramt als Teil der Abteilung I/8 zuständig für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen aus der Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie) in Österreich und dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz (NIS-Gesetz). 

Diese Zuständigkeit liegt nun bei der Abteilung IV/5/2 Netz- und Informationssystemsicherheit des Bundesministeriums für Inneres.

Ausführliche Informationen zum NIS-Gesetz werden auf der NIS-Website der NIS-Behörde zur Verfügung gestellt.

Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Abteilung IV/5/2 Netz- und Informationssystemsicherheit
E-Mail: post@nis.gv.at  
Web: www.nis.gv.at

Weiterführende Informationen

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