EU-Erweiterung und Nachbarschaftspolitik

Worum geht es bei der EU-Erweiterung?

Die Erweiterung der EU um neue Mitgliedstaaten trägt zur Festigung von Frieden, Stabilität und Demokratie auf dem europäischen Kontinent bei. Jeder europäische Staat, der die Werte der EU achtet, kann einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellen.

Durch den Erweiterungsprozess werden politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformen in den Bewerberstaaten vorangetrieben. Bewerberstaaten müssen strenge Auflagen erfüllen, darunter die sogenannten Kopenhagener Kriterien (Beitrittskriterien). Hierzu zählen unter anderem institutionelle Stabilität als Garant für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschen- und Minderheitenrechte sowie eine funktionierende Marktwirtschaft. Der beitrittswillige Staat muss auch in administrativer Hinsicht fähig sein, den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus einer EU-Mitgliedschaft ergeben. Umgekehrt muss auch die EU in der Lage sein, neue Mitglieder aufzunehmen zu können.

Über die Aufnahme eines Bewerberstaates entscheidet der Rat einstimmig (vorher wird die Europäische Kommission angehört, das Europäische Parlament gibt seine Zustimmung). Der unterzeichnete Beitrittsvertrag muss im Anschluss neben dem Bewerberstaat auch von allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden.

Zwischen dem Antrag auf EU-Mitgliedschaft und einem Beschluss des Rates zur Aufnahme eines neuen Mitglieds liegt der meistens viele Jahre dauernde Beitrittsprozess, der eine Reihe von Zwischenschritten umfasst: Verleihung des Kandidatenstatus, Eröffnung der Beitrittsverhandlungen, jeweils separate Verhandlung der 35 Verhandlungskapitel (aufgegliedert nach Politikbereichen), Abschluss der Verhandlungen.

Im Mai 2020 wurde der Beitrittsprozess teilweise verändert. Auch wenn die Aufnahmebedingungen grundsätzlich gleich bleiben, soll der Verhandlungsprozess durch eine veränderte Methodologie für Bürgerinnen und Bürger klarer und die EU-Mitgliedsländer verstärkt in den Verhandlungsprozess eingebunden werden. Indem verschiedene Verhandlungskapitel in sogenannte Cluster zusammengefasst werden, hofft man die Umsetzung in den Beitrittsländern beschleunigen zu können. Es können in Zukunft zwar nur mehr ganze Cluster vollständig in den Verhandlungen abgeschlossen werden, jedoch soll bei erfolgreichem Abschluss bestimmter Themen die Beteiligung an einzelnen EU-Politikbereichen möglich werden. So soll der Beitrittskandidat in wichtigen Themen wie Rechtstaatlichkeit schneller an die Europäische Union angeglichen und wirtschaftlicher Wachstum gefördert werden. Der neue Beitrittsprozess beinhaltet jedoch auch größere Sanktionierungsmöglichkeiten: Wenn Beitrittsgespräche stagnieren, können die Verhandlungen auch eingefroren werden. Beitrittsländer, die vor dem neuen Prozess die Verhandlungen zum Beitritt begonnen haben, können sich aussuchen, ob sie die Beitrittsverhandlungen weiter im alten oder im neuen System führen möchten.

Wie lange der Beitrittsprozess eines Bewerberstaates dauert, hängt von seinen Reformfortschritten und seinem Reformtempo ab. Gleichzeitig ist auch die Position der Mitgliedstaaten der EU relevant. Denn für sämtliche Zwischenschritte braucht es einstimmige Beschlüsse des Rates. Damit ist sichergestellt, dass die Aufnahme eines neuen Mitglieds nicht gegen den Willen eines Mitgliedsstaates der EU erfolgen kann.

Zuletzt trat 2013 Kroatien als 28. Mitgliedstaat der EU bei. An einem EU-Beitritt interessiert sind aktuell die Westbalkan-Staaten sowie die Türkei.

Westbalkan

Die EU unterstützt eine künftige EU-Mitgliedschaft der 6 Westbalkan-Staaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien), die sich jeweils in unterschiedlichen Stadien des Beitrittsprozesses befinden.

Mit den Beitrittskandidaten Montenegro (seit 2012), Serbien (seit 2014), Albanien und Nordmazedonien (seit 2020) führt die EU bereits Verhandlungen. Bosnien und Herzegowina (Beitrittsantrag wurde im Februar 2016 gestellt) sowie Kosovo haben dagegen noch keinen Kandidatenstatus, gelten aber als potenzielle Kandidatenländer. Mit allen 6 Westbalkan-Staaten hat die EU sogenannte Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen dienen dazu, das jeweilige Land bereits vor Beginn des formalen Beitrittsprozesses näher an die EU heranzuführen. Österreich unterstützt aktiv die Annäherung der Westbalkan-Staaten an die EU.

Türkei

Die Türkei hat seit 1999 Kandidatenstatus. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2005 eröffnet. Angesichts der demokratiepolitischen Entwicklungen in der Türkei (unter anderem gravierende Rückschritte bei Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten) hat der Rat im Juni 2018 festgestellt, dass sich die Türkei immer weiter von der EU entfernt hat und die Beitrittsverhandlungen daher faktisch zum Stillstand gekommen sind. Diese Ansicht wurde vom Rat im Juni 2019 bekräftigt. Die EU zieht daher nicht in Betracht, weitere Verhandlungskapitel zu eröffnen oder zu schließen. In Österreich sprechen sich alle Parlamentsparteien für den förmlichen Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aus.

Wie sieht die Nachbarschaftspolitik der EU aus?

Die Europäische Nachbarschaftspolitik wurde im Zuge der EU-Erweiterung 2004 als neuer Politikrahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn am Mittelmeer mit dem Ziel ins Leben gerufen, Stabilität, Wohlstand und Sicherheit an den Außengrenzen der erweiterten EU zu fördern. Dabei sollen die Partnerstaaten bei ihren Reformvorhaben, insbesondere bei der Schaffung und Festigung von rechtsstaatlichen und demokratischen Strukturen sowie marktwirtschaftlichen Prinzipien, bei der Förderung der Menschenrechte und des Dialogs mit der Zivilgesellschaft unterstützt werden.

Die Nachbarschaftspolitik der EU richtet sich an 6 Nachbarn der EU im Osten (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Ukraine) sowie 10 im Süden (Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien).

Im Jahr 2015 wurde die Europäische Nachbarschaftspolitik überarbeitet, um den durch gewaltsame Konflikte und Krisen hervorgerufenen neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen. Die Stabilisierung der Nachbarstaaten durch Unterstützung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung stellt eine der wichtigsten europapolitischen Prioritäten dar. Die Schaffung von Arbeitsplätzen, insbesondere für junge Menschen, spielt dabei eine Schlüsselrolle. Die Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen der Konfliktprävention und bei der Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung sowie von irregulärer Migration, Menschenhandel und Schleuserkriminalität zählen zu den weiteren Prioritäten.

Grundlage für die Zusammenarbeit der EU mit den jeweiligen Partnerstaaten bilden bilaterale Assoziierungs- beziehungsweise Partnerschafts- und Kooperationsabkommen. Die Abkommen sehen die Vertiefung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Bereichen vor, wie beispielsweise Justiz, Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung von Geldwäsche, organisierter Kriminalität, aber auch Industriepolitik, Tourismus, Gesundheit, Umwelt, Bildung, Kultur, Forschung und Innovation. Wichtiger Bestandteil der Assoziierungsabkommen ist überdies die Schaffung einer Freihandelszone; damit verbunden ist eine weitreichende Annäherung der Rechtsvorschriften der Partnerstaaten an das Recht der EU.

Die Reformvorhaben der Partnerstaaten werden durch finanzielle Leistungen sowie durch politische und technische Zusammenarbeit unterstützt. Die finanzielle Unterstützung erfolgt in erster Linie durch das Europäische Nachbarschaftsinstrument sowie durch andere Finanzinstrumente und Programme, wie beispielsweise die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität, deren Zielsetzung darin besteht, durch eine Kombination aus Zuschüssen und Darlehen von europäischen Finanzinstitutionen die wirtschaftliche Entwicklung in den Nachbarstaaten zu stärken. Mit der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft soll die Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen gestärkt werden.

Die durch die Finanzinstrumente geleistete Unterstützung gestaltet sich dabei unterschiedlich, da diese auf die jeweiligen Bedürfnisse und Fortschritte bei den Reformvorhaben zugeschnitten sind, die zwischen der EU und dem jeweiligen Nachbarstaat vereinbart werden. Für Belarus, Libyen und Syrien ist derzeit die Teilnahme an der Europäischen Nachbarschaftspolitik nicht in vollem Umfang möglich.

Zur weiteren Vertiefung der Beziehungen zu den Nachbarstaaten der EU wurden 2008 die "Union für den Mittelmeerraum" sowie im Jahr 2009 die "Östliche Partnerschaft" geschaffen. Beide regionale Initiativen richten sich ebenfalls an die erwähnten Nachbarstaaten. Sie ergänzen die bilateralen Beziehungen, die die EU gegenüber diesen Staaten im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik verfolgt, durch einen multilateralen Ansatz. Das damit verbundene Ziel ist die Schaffung einer Plattform für Dialog und Zusammenarbeit zwischen den Nachbarstaaten der EU.

Weiterführende Informationen

Erweiterung

Nachbarschaftspolitik