Jugend-Check

Am 1. Jänner 2013 ist gemeinsam mit dem neuen Haushaltsrecht der "Jugend-Check" (Wirkungsorientierte Folgenabschätzung) für neue Gesetze in Kraft getreten. Durch die Verordnung sind alle Ministerien verpflichtet, Gesetzesvorhaben vorab auf ihre Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche zu überprüfen. Damit wird das Bewusstsein für die besonderen Anliegen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen geschärft. Der Jugend-Check soll die übliche Erwachsenenperspektive erweitern und langfristig eine noch kinderfreundlichere Gesellschaft in Österreich ermöglichen.

Was ist eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA)?

Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist ein Verfahren, in dem die Regelungs- oder Vorhabensziele und damit verbundene Maßnahmen formuliert und die wesentlichen Auswirkungen in konkreten Wirkungsdimensionen systematisch abgeschätzt werden. Bei der Ausarbeitung von Regelungsvorhaben (Bundesgesetze, Verordnungen u. a.) und größeren Vorhaben werden Folgenabschätzungen erstellt und zusammen mit dem Begutachtungsentwurf und der Regierungsvorlage veröffentlicht beziehungsweise bei Vorhaben im Rahmen der Einvernehmensherstellung mit dem Finanzministerium angefügt.

Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung

Das Vorgehen besteht aus 5 Schritten:

  • Problemanalyse,
  • Zielformulierung,
  • Maßnahmenformulierung,
  • Abschätzung der Auswirkungen sowie
  • Planung der internen Evaluierung.

Zuerst werden die zugrundeliegenden Probleme und Ursachen analysiert und darauf aufbauend die Ziele sowie die Maßnahmen formuliert. Für Ziele sowie Maßnahmen werden Indikatoren für den Erfolg festgelegt, die später für die interne Evaluierung herangezogen werden.

Anschließend ist die zweistufige Abschätzung der Auswirkungen vorzunehmen: In der ersten Stufe gilt es zu prüfen, ob wesentliche Auswirkungen in den zu beachtenden Wirkungsdimensionen  (zum Beispiel Soziales, Umwelt usw.) auftreten. In der zweiten Stufe werden nur die wesentlichen Auswirkungen entsprechend der methodischen Anleitung der "Spezialverordnungen" vertiefend behandelt. Dieses zweistufige Vorgehen soll eine pragmatische, ressourcen-schonende Herangehensweise sicherstellen. Abschließend ist die Planung der internen Evaluierung vorzunehmen und anzugeben, wann die interne Evaluierung stattfinden wird.

Rechtsgrundlagen

Die Grundsätze der Haushaltsführung sind in Artikel 51 Absatz 8 Bundes-Verfassungsgesetz und § 2 Absatz 1 Bundeshaushaltsgesetz 2013 genannt. Es sind dies die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung der Ziele

  • der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern,
  • der Transparenz,
  • der Effizienz und 
  • der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes.

Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung und interne Evaluierung setzen diese Grundsätze in den §§ 17 und 18 Bundeshaushaltsgesetz 2013 um. § 17 Absatz 1 Bundeshaushaltsgesetz 2013 legt dazu fest, dass "finanzielle, wirtschafts-, umwelt- und konsumentenschutzpolitische sowie Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen, Auswirkungen in sozialer Hinsicht und insbesondere auch auf die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu berücksichtigen" sind.

Verordnungen

Für die wirkungsorientierte Folgenabschätzung selbst ist eine Reihe von Verordnungen von Bedeutung:

  • WFA-Grundsatz-Verordnung: Diese regelt insbesondere die systematischen Schritte der WFA, die Wirkungsdimensionen und Wesentlichkeitskriterien sowie die Berichtstruktur für die Ergebnisdarstellung der WFA.
  • WFA-Finanzielle-Auswirkungen-Verordnung: Diese regelt die Abschätzung der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ("Was kostet ein Gesetz?")
  • Weitere WFA-Spezialverordnungen: In diesen Spezialverordnungen werden die Wirkungsdimensionen präzisiert und die näheren Bestimmungen zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen festgelegt. Sie werden von den jeweils thematisch zuständigen Bundesministerinnen/Bundesministern erlassen.
  • WFA-EU-Mitbefassungsverordnung: diese legt die Anforderungen für die Kalkulation und Evaluierung der finanziellen Auswirkungen von Entwürfen unionsrechtlicher Vorschriften fest.
  • Wirkungscontrollingverordnung: Die Wirkungscontrollingverordnung, BGBl. II Nr. 245/2011 regelt unter anderem die Qualitätssicherung der wirkungsorientierten Folgenabschätzungen sowie die Berichtspflichten zur internen Evaluierung. 
  • Vorhabensverordnung der Bundesministerin für Finanzen: Festgelegt werden die für die jeweilige Vorhabensart geltenden Grenzen für Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung und damit die Verpflichtung zur Durchführung der Folgenabschätzung fest.

WFA IT-Tool

Das WFA IT-Tool unterstützt den Prozess der wirkungsorientierten Folgenabschätzung in allen Schritten, beginnend bei der Durchführung der Problemanalyse bis zur Prüfung und Abschätzung von Auswirkungen zum Beispiel auf Gleichstellung, öffentliche Haushalte oder die Umwelt. Neben kontextorientierten Hilfestellungen, Rechnern und einem geleiteten Verfahren wird damit auch das WFA-Ergebnisdokument, das zum Beispiel dem Gesetzesentwurf im E-Recht beizulegen ist, automatisiert erstellt.

Ziele:

  • einheitliche Darstellung der Ergebnisse der Folgenabschätzungen;
  • Bereitstellung eines umfassenden Werkzeugs, in welchem alle Schritte der WFA durchgeführt werden können und in bestehende Legistik- und Vollzugsprozesse eingebunden werden können;
  • einfache Bedienbarkeit;
  • Entlastung im Zusammenhang mit "technischen" Tätigkeiten (Rechenanforderungen; Anforderungen der Darstellung; Recherche von Daten) und damit Fokussierung der Ressourcen auf Analyse und Bewertung von (Regelungs-)Vorhaben;
  • Bereitstellung umfassender Hilfestellungen.

Weitere Infos zum IT-Tool

Weiterführende Informationen

Kontakt

Abteilung Familienrechtspolitik und Kinderrechte 
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at