Frauenrechte und Gleichstellung in der EU

Die Gleichheit von Frauen und Männern ist ein gemeinsamer Wert der Europäischen Union und im Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist, verankert. Laut Vertrag über die EU zählt die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter zu den Aufgaben der Union (Artikel 3). Die Union wirkt bei allen Tätigkeiten darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Artikel 8).