Nachhaltigkeit, Landwirtschafts- und Regionalpolitik

Welche Energie-, Klima- und Umweltziele hat sich die EU gesetzt?

Die EU hat in vielen Bereichen Umweltschutzstandards in Form von Verordnungen oder Richtlinien erlassen. Während EU-Verordnungen wie die Chemikalien-Verordnung direkt in allen Mitgliedstaaten der EU umzusetzen sind, werden EU-Richtlinien wie die Wasserrahmenrichtlinie durch jedes Land individuell in nationales Recht umgesetzt. In beiden Fällen ist gewährleistet, dass es Mindestschutzstandards im Umweltbereich gibt und es im Standortwettbewerb innerhalb der EU zu keinem "Umweltdumping" kommt.

Maschinelle Erbsenernte
Foto: BMLRT/Alexander Haiden

Der Europäische Rat hat sich im Dezember 2019 auf das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 im Einklang mit den Zielen des UN-Klimarahmenübereinkommens und im Dezember 2020 auf das Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen um netto mindestens 55% bis 2030 (gegenüber 1990) geeinigt. Im April 2021 haben sich das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union auf ein Europäisches Klimagesetz geeinigt.

Die Europäische Kommission brachte im Juli 2021 eine Reihe an Legislativvorschlägen ein, welche die bestehenden klima-, umwelt-, energie- und verkehrspolitischen EU-Rechtsvorschriften aktualisieren, um die Umsetzung des Klimaziels 2030 zu ermöglichen. Die Trilog-Verhandlungen wurden zu fast allen Legislativvorschlägen positiv abgeschlossen und die neuen Ziele und Maßnahmen wie CO2-Emissionsnormen für PKW, Regelungen für den EU-Emissionshandel oder zur Fixierung nationaler Klimaziele außerhalb des EU-Emissionshandels sowie Anpassung der Richtlinien für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz tragen nunmehr zur Erreichung der Klimaziele 2030 bei.

Das langfristige Ziel der EU ist die Erreichung einer Klimaneutralität bis 2050, dies ist ebenso wie das EU-Klimaziel bis 2030 ein Beitrag zu dem internationalen Ziel des Pariser Abkommens, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius zu begrenzen. Österreich hat es sich zum Ziel gesetzt, die Klimaneutralität auf nationaler Ebene bereits bis 2040 zu erreichen.

Die Energiepolitik der Union verfolgt neben Klimazielen auch das Ziel, einen Beitrag für eine sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung zu leisten. Die EU wird daher neben den Themen erneuerbare Energie und Energieeffizienz auch in Bereichen wie Energiesicherheit, Energiebinnenmarkt, Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit tätig.

Ein globaler Ansatz für mehr Nachhaltigkeit

Das grundsätzliche Handeln der Bundesregierung wird getragen vom Prinzip der Nachhaltigkeit auf allen Gebietskörperschaftsebenen mit dem Ziel, dass Ökologie, Ökonomie und Soziales im Sinn der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) gesamthaft betrachtet und in einen finanzierbaren und nachhaltigen Rahmen gestellt werden.

Die Verantwortung für unsere Umwelt muss über die Gegenwart hinausreichen und fordert eine generationengerechte Politik ein. Die Nachhaltige Entwicklung ist in Österreich seit 2013 im Bundesverfassungsgesetz als Staatsziel verankert. Die Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals/SDGs) erfolgt durch einen "Mainstreaming" Ansatz. Alle Bundesministerien haben den Auftrag, die Agenda 2030 und ihre 17 Ziele in ihrem Verantwortungsbereich umzusetzen. Die Bundesregierung setzt bei ihren Maßnahmen das Modell der ökosozialen Marktwirtschaft um und ermöglicht die Balance zwischen leistungsfähiger Wirtschaft, gesellschaftlicher Solidarität und ökologischer Nachhaltigkeit.

Wie sieht die Landwirtschaftspolitik der EU aus?

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit Beginn des europäischen Einigungsprozesses zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik. Wandelnde Lebensverhältnisse in Europa bedeuten auch regelmäßige Anpassung der Anforderungen an eine moderne GAP. So prägen Klimawandel, Nachhaltigkeit, der Erhalt natürlicher Ressourcen und die Stärkung des ländlichen Raums das Profil der GAP.

Die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik sind in Artikel 39 des Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgelistet:

  • Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte und Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktivität
  • Stabiles Angebot an erschwinglichen Nahrungsmitteln für Verbraucherinnen und Verbraucher
  • Sicherung eines angemessenen Einkommens für Landwirtinnen und Landwirte in der EU
  • Bekämpfung des Klimawandels und Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen
  • Pflege ländlicher Gebiete und Landschaften in der gesamten EU
  • Ländliche Wirtschaft erhalten und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft, in der Nahrungsmittelindustrie und in verwandten Sektoren fördern

Die große Bedeutung der Gemeinsamen Agrarpolitik spiegelt sich bei der Gestaltung des EU-Budgets wider. In der aktuellen Finanzperiode von 2021 bis 2027 wird fast ein Drittel des Mehrjährigen Finanzrahmens für dieses Politikfeld reserviert.

Die GAP 2023-2027

Die aktuelle GAP gilt seit 1. Jänner 2023 und ist dabei als Rahmenwerk zu verstehen. Zur Umsetzung müssen die Mitgliedsstaaten nationale GAP-Strategiepläne entwickeln, in der die Maßnahmen zur Erfüllung der EU-Vorgaben detailliert beschrieben werden. Die Prüfung und die Genehmigung dieser Pläne durch die Europäische Kommission ist 2022 erfolgt. Inhaltlich wird die GAP in die beiden Säulen "Direktzahlungen" und "Ländliche Entwicklung" eingeteilt.

Auf Grund aktueller Herausforderungen in der Landwirtschaft (zum Beispiel Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine) haben sich der Rat und das Europäische Parlament im ersten Halbjahr 2024 auf ausgewählte Änderungen in der GAP verständigt, um Verwaltungsvereinfachungen für Landwirtinnen und Landwirte zu erreichen.

Säule 1 – Direktzahlungen und Marktausgaben

Bei den Direktzahlungen handelt es sich um eine direkte Einkommensunterstützung für Landwirtinnen und Landwirte. Neben einer Basisprämie zur Sicherung der Grundeinkommen sind zusätzliche Zahlungen vorgesehen, die an spezielle Auflagen gebunden sind. So reservieren die Mitgliedsstaaten beispielsweise einen Teil ihres Direktzahlungsbudgets für Öko-Regelungen, damit die Umsetzung klima- und umweltfreundlicher Verfahren durch die Landwirtinnen und Landwirte gefördert wird. Der Bereich der Marktausgaben finanziert Maßnahmen zur Stützung der Agrarmärkte, Absatzförderungsmaßnamen für Agrarerzeugnisse oder Schulobst- und Schulmilchprogramme.

Säule 2 – Entwicklung des ländlichen Raums

Bei Finanzierungsmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung sollen die Lebensbedingungen der ländlichen Bevölkerung verbessert werden. Die Ländliche Entwicklung ist für Österreich von herausragender Bedeutung. Sie schafft Perspektiven für unsere Regionen und ermöglicht vielfältigste Leistungen im ländlichen Raum. Anders als bei den Direktzahlungen, stellen die Mitgliedsstaaten in der Ländlichen Entwicklung zusätzlich zu den EU-Geldern auch eigene Finanzmittel zur Verfügung. 35 Prozent der Gesamtmittel müssen für Klima- und Umweltleistungen reserviert werden. Eines der wichtigsten Elemente der Ländlichen Entwicklung in Österreich stellt das Agarumweltprogramm (ÖPUL) dar.

Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ermöglicht ein zuverlässiges Angebot an nahrhaften und hochwertigen Lebensmitteln zu leistbaren Preisen. Außerdem werden Leistungen honoriert, die Landwirtinnen und Landwirte für die Allgemeinheit leisten, wie zum Beispiel den Erhalt der Kulturlandschaften. Die Fördermittel aus Direktzahlungen und Ländlicher Entwicklung haben in Österreich 2022 knapp 110.000 Betriebe direkt unterstützt. Die nationale Abwicklung erfolgt durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML), beziehungsweise durch die AgrarMarkt Austria (AMA).

Was ist die EU-Regionalpolitik?

Die EU-Regionalpolitik ist eine Investitionspolitik für alle Regionen und Städte in der EU. Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung von weniger entwickelten Regionen und Städten. Ihr Ziel ist die "Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts, um eine harmonische Entwicklung der Union als Ganzes zu fördern". Folgende Investitionsbereiche stehen im Mittelpunkt: Stärkung des Wirtschaftswachstums durch Innovations- und Forschungsförderung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Förderung des Überganges zu einer umweltverträglichen Wirtschaft, Schaffung von Arbeitsplätzen, Finanzierung strategischer und umweltfreundlicher Infrastrukturprojekte.

Die EU-Regionalpolitik wird aus den Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds) und dem Kohäsionsfonds finanziert. Im Zeitraum 2021 bis 2027 investiert die EU insgesamt knapp ein Drittel der Gesamtmittel des Mehrjährigen Finanzrahmens in Europas Regionen. Die EU-Regionalpolitik finanziert dabei vorwiegend einzelstaatliche und grenzüberschreitende Mehrjahresprogramme, welche auf die Ziele und Prioritäten der EU ausgerichtet sind. Diese Programme werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Die Umsetzung basiert auf dem Prinzip der Ko-Finanzierung: Zur Finanzierung der geförderten Projekte und zwecks Stärkung der Eigenverantwortlichkeit müssen stets öffentliche Mittel des betreffenden Mitgliedstaates beigesteuert werden. Die Strukturfondsprogramme in Österreich werden von verschiedenen Stellen des Bundes und der Bundesländer in enger Kooperation abgewickelt. Im Rahmen dieser Programme wird in Österreich auch der Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) umgesetzt. Dieser soll in Regionen, die am stärksten vom Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft betroffen sind, einen nachhaltigen Strukturwandel in Richtung Klimaneutralität unterstützten und vorantreiben.

Welche Ziele verfolgt die EU-Energiepolitik?

Ziel der europäischen Maßnahmen im Bereich der Energiepolitik ist die Sicherstellung einer sicheren, nachhaltigen und leistbaren Energieversorgung für die Bürgerinnen und Bürger Europas und die Wirtschaft.

Zur Umsetzung dieser Ziele hat die Europäische Kommission auf Ersuchen der EU-Staats- und Regierungschefs im Jahr 2015 die Strategie für die Energieunion vorgelegt, welche auf 5 Säulen beruht:

  • Energieversorgungssicherheit
  • integrierter Energiebinnenmarkt
  • Energieeffizienz
  • Dekarbonisierung der Wirtschaft
  • Forschung und Innovation

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, über ihren Beitrag zur Energieunion und ihre Fortschritte zur Erreichung der Ziele der Energieunion Bericht zu erstatten, und zwar im Wege nationaler Energie- und Klimapläne (NEKP), die einen Zeitraum von 10 Jahren abdecken und regelmäßig aktualisiert werden müssen.

Welchen Beitrag leistet die EU-Energiepolitik zur Bekämpfung des Klimawandels?

Die Erzeugung und der Verbrauch von fossilen Energien machen einen Hauptteil der Kohlendioxidemissionen aus, die den Klimawandel vorantreiben. Die EU-Energiepolitik ist daher bemüht, den Verbrauch fossiler Energieträger zu reduzieren und dafür den Ausbau erneuerbarer Energieträger aus Sonne, Wind und Wasser zu fördern. Um das Ziel der EU-Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, sollen bis 2030 42,5 % des Energieverbrauchs in der EU aus erneuerbaren Quellen stammen beziehungsweise soll bis 2030 der Energieverbrauch auf EU-Ebene um 11,7 % gegenüber den Verbrauchsprognosen von 2020 gesenkt werden.

Energieversorgungssicherheit und Energiepreise

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Abhängigkeit der Europäischen Union vom Import fossiler Energieträger deutlich aufgezeigt. Im August 2022 erreichten die Energiepreise in Folge des Krieges ein Rekordhoch. Die EU-Mitgliedstaaten haben auf diese Energiepreiskrise rasch und gemeinsam reagiert und zahlreiche Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung sowie zur Senkung der Energiekosten beschlossen.

Weiterführende Informationen

Umwelt- und Klimapolitik

Nachhaltige Entwicklung / Agenda 2030

Energiepolitik

Landwirtschaftspolitik

Regionalpolitik