Eigenes Einkommen des Kindes

Das Einkommen eines Kindes ist bis zu jenem Jahr nicht relevant, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet.

Erzielt ein Kind ab dem Kalenderjahr, in dem es das 20. Lebensjahr vollendet, eigene Einkünfte, so darf das zu versteuernde Gesamteinkommen den Betrag von 15.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

Bei diesem Betrag handelt es sich um die Bemessungsgrundlage der Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer ohne 13. und 14. Monatsgehalt. Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen und Waisenversorgungsgenüsse erhöhen das zu versteuernde Einkommen nicht.

Bis einschließlich 2019 galt der Grenzbetrag von 10.000 Euro.