Kinderhandel
Kinder haben das Recht auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung.
Laut Schätzungen des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF) werden jährlich rund 1,2 Millionen Kinder – das sind gemäß Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) Mädchen und Burschen unter 18 Jahren – Opfer von Menschenhändlern.
Auch Österreich ist von dieser schweren Menschenrechtsverletzung als Transit- und Destinationsland betroffen.
Um sicherzustellen, dass Opfer von Kinderhandel jene Unterstützung bekommen, die sie benötigen und die ihnen rechtlich zusteht, ist es wichtig, dass Mitarbeiter von Polizei, Fremdenbehörden, Kinder- und Jugendhilfe und anderen Stellen potentielle Opfer von Kinderhandel identifizieren können.
Das Bundeskanzleramt Abteilung VI/6 hat daher einen Folder herausgegeben, der mit allgemein gültigen Indikatoren und Risikoprofilen von Kindern, die besonders gefährdet sind, Opfer von Menschenhandel zu werden oder schon Opfer sind, die meist schwierige Identifikation erleichtern soll. Weiters werden auch Kontakte von Experten beziehungsweise Organisationen genannt, an die Sie sich wenden können.
Weiterführende Informationen
- Broschüre "Kinderhandel in Österreich", 2023 (PDF, 328 KB)
- Broschüre "Handlungsanleitungen bei Verdacht auf Kinderhandel", 2026 (PDF, 2 MB)
Empfehlungen zur Identifizierung von und zum Umgang mit potenziellen Opfern von Kinderhandel- Handlungsanleitung für den Bereich Asyl- und Fremdenrecht (PDF, 83 KB)
- Handlungsanleitung für den Bereich Gesundheitswesen (PDF, 72 KB)
- Handlungsanleitung für den Bereich Grundversorgung des Bundes (PDF, 63 KB)
- Handlungsanleitung für den Bereich Justiz (Strafrecht / Verwaltungsrecht) (PDF, 71 KB)
- Handlungsanleitung für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe (PDF, 63 KB)
- Handlungsanleitung für den Bereich Polizei (PDF, 179 KB)
Kontakt
Abteilung VI/6 – Familienrechtspolitik und Kinderrechte
E-Mail: kinderrechte@bka.gv.at