Familienberatung
In Österreich gibt es rund 400 Familien- und Partnerberatungsstellen von unterschiedlichsten Trägerorganisationen.
Neben der Beratung in Krisensituationen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe bieten diese Stellen auch Information und präventive Aufklärungsarbeit an.
Die Förderung der Familienberatungsstellen wurde 1974 als Begleitmaßnahme zur Fristenlösung etabliert. Die Beratungsstellen haben sich seither zu generellen Anlaufstellen in Familien- und Partnerschaftsfragen weiterentwickelt, wie die angeschlossene Beratungsstatistik über die Hauptthemen in der Familienberatung verdeutlicht.
2022 waren folgende Themen am häufigsten nachgefragt:
- Trennung, Scheidung, Besuchsrecht, Unterhalt (16 Prozent)
- Psychische Probleme (13,2 Prozent)
- Paarkonflikt, Kommunikation, Rollenverteilung, Sexualität (12,6 Prozent)
- Erziehung, Kinderbetreuung, Schule, Ablösung von Kindern (11,3 Prozent)
- Gewalt in der Familie, Missbrauch, Misshandlung (12,8 Prozent)
- Schwangerschaft, Empfängnisregelung, Wunschkind (4,7 Prozent)
Geförderte Familienberatungsstellen sind in allen Bezirken Österreichs vorhanden. Im Jahr 2022 wurden 469.000 Beratungsgespräche geführt.
Information zur Antragstellung auf Förderung einer Familienberatungsstelle
Hier können Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Familienberatungsstelle online mit rechtsgültiger elektronischer Signatur einbringen: Online-Antrag Familienberatung
- Voraussetzungen für den Online-Förderungsantrag: Zum Ausfüllen des Online-Förderungsantrages ist es erforderlich, sich am Transparenzportal anzumelden.
- Dazu ist für Ihre Organisation eine Anmeldung mit der Unternehmensserviceportal-Kennung erforderlich (Registrierung am Unternehmensserviceportal)
- Sie benötigen zum elektronischen Signieren eine aktivierte Handy-Signatur oder eine Bürgerkarte (Ihre E-Card mit aktivierter Bürgerkartenfunktion). Informationen dazu finden Sie hier: Handysignatur & Bürgerkarte - Der digitale Ausweis
- Bitte beachten Sie, dass der Online-Förderungsantrag von allen zur Zeichnung berechtigten Personen (zum Beispiel gemäß Vereinsregisterauszug) elektronisch zu signieren ist. Das heißt, dass alle zeichnungsberechtigten Personen entweder über Handy-Signatur oder eine freigeschaltete Bürgerkarte (mit Lesegerät) verfügen müssen.
Sie können Ihren Antrag auf Förderung einer Familienberatungsstelle mit dem zum Download zur Verfügung stehenden Antragsformular weiterhin auch per E-Mail oder postalisch mit rechtsgültiger händischer Signatur einbringen.
Weitere Informationen
- Familienberatung.gv.at
- Rahmenbedingungen und Definition von Familienberatung (PDF, 101 KB)
- Qualitätskriterien für Beraterinnen und Berater (PDF, 115 KB)
- Prüfkriterien für Gleichwertigkeit von Ausbildungen (PDF, 112 KB)
- Antrag auf Förderung einer Familienberatungsstelle 2023 (Word, 43 KB)
Kontakt
Abteilung VI/4a
Referat Familienberatung und Familienförderung
E-Mail: familienberatung@bka.gv.at