Antragstellung Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld (KBG), der Partnerschaftsbonus und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gebühren nur auf Antrag. Eine Antragstellung ist frühestens ab dem Tag der Geburt möglich.

Für die Antragstellung und Auszahlung dieser Leistungen ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei dem Wochengeld bezogen wurde beziehungsweise bei dem man versichert (anspruchsberechtigt) ist beziehungsweise zuletzt versichert (anspruchsberechtigt) war. Hat bisher keine Versicherung bestanden, ist die Österreichische Gesundheitskasse zuständig.

Der Antrag auf das KBG und Partnerschaftsbonus kann online mit elektronischer Signatur , über FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen (mit Zugangskennung) oder in Papierform gestellt werden.

Erfolgt die Antragstellung in Papierform, so erhalten Sie die Formulare bei den Krankenversicherungsträgern oder können die Formulare von der Homepage ausgedruckt werden. Der Antrag ist im Original beim Krankenversicherungsträger einzubringen. Eine Einbringung per E-Mail ist nicht möglich. Kopien oder eingescannte Dokumente, die per Email übermittelt werden, können nicht anerkannt werden.

Bitte beachten Sie, dass  im Zuge der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld auch die Nachweise der ersten 6 Untersuchungen aus dem Mutter-Kind-Pass (in Kopie) vorgelegt werden müssen.

Achtung

Bitte senden Sie das Antragsformular direkt an Ihre Krankenkasse (nicht an das Bundeskanzleramt).

Tipp: Da das Kinderbetreuungsgeld nur bis zu 182 Tage rückwirkend geltend gemacht werden kann, wird empfohlen, unmittelbar nach der Geburt den Antrag zu stellen, damit keine Bezugszeiten verloren gehen.
Wenn sich die Eltern beim KBG-Bezug abwechseln, so muss auch der zweite Elternteil einen eigenen Antrag ausfüllen und an seine Krankenkasse schicken. Da eine Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen jedoch erst zeitnahe zum Bezugsbeginn erfolgen kann, wird empfohlen, den Antrag erst etwa 4 bis 6 Wochen vor dem geplanten Wechsel zu stellen. Fehlende Unterlagen können nachgereicht werden.

Der Antrag auf den Partnerschaftsbonus ist spätestens binnen 124 Tagen ab Ende des höchstmöglichen Bezugsteiles (je nach gewählter Anspruchsdauer) beim Krankenversicherungsträger zu stellen.

Allgemeine Informationen rund um das Kinderbetreuungsgeld finden Sie in unserer Broschüre.

Nähere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Kontaktdaten Krankenversicherungsträger

Österreichische Gesundheitskasse 

Telefon: +43 5 0766-0
www.gesundheitskasse.at

Landesstellen:

  • 1220 Wien, Kagraner Platz 1 (Einkaufszentrum K1, 1. OG)
  • 3100 St. Pölten, Kremser Landstraße 3
  • 4020 Linz, Gruberstraße 77
  • 5020 Salzburg, Engelbert-Weiß-Weg 10
  • 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 2
  • 6850 Dornbirn, Jahngasse 4 
  • 7000 Eisenstadt, Siegfried-Marcus-Straße 5
  • 8010 Graz, Josef-Pongratz-Platz 1
  • 9021 Klagenfurt, Kempfstraße 8

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

1080 Wien, Josefstädter Straße 80
Telefon: +43 5 0405
www.bvaeb.sv.at

Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen

Telefon: +43 5 0808-808
www.svs.at

Landesstellen:

  • 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86
  • 3100 St. Pölten, Neugebäudeplatz
  • 4010 Linz, Mozartstraße 41
  • 5020 Salzburg, Auerspergstraße 24
  • 6020 Innsbruck, Klara-Pölt-Weg 1
  • 6800 Feldkirch, Schloßgraben 14 oder 6900 Bregenz, Montfortstraße 9
  • 7000 Eisenstadt, Siegfried-Marcus-Straße 5
  • 8010 Graz, Körblergasse 115
  • 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 67

Antragstellung mit elektronischer Signatur

Bitte beachten Sie, dass die Online-Antragstellung frühestens mit dem Tag der Geburt möglich ist.

Der Antrag zum Kinderbetreuungsgeld und Partnerschaftsbonus kann auch online mit elektronischer Signatur (Bürgerkarte oder Handysignatur) gestellt werden.

Weiters kann auch die Erklärung über den Verzicht auf beziehungsweise Beendigung von Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz online gestellt werden.

Eine zusätzliche Möglichkeit ist die Beantragung über FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen (mit Zugangskennung).

Antrag in Papierform

Sollten Sie nicht über eine Bürgerkarte/elektronische Signatur beziehungsweise den Zugang zu FinanzOnline verfügen, finden Sie hier die Antragsformulare für Kinderbetreuungsgeld zum Herunterladen.

Kontakt

Infoline Kinderbetreuungsgeld
Telefon: 0800 240 014